Er meinte für die Finanzverwaltung ist es z.B. interessant, wenn bei fortlaufenden Rechnungsnummern einige fehlen
Wer zwingt Sie, fortlaufende Rechnungsnummer zu nehmen? Steht das irgendwo? Ganz im Gegenteil:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuert…malig-sein.html
Wer zwingt uns, eine nicht existierende Schnittstelle für die Finanzverwaltung erstellen zu lassen?
Ich denke, die sollen mal bei denen suchen, wo es wirklich ein Problem gibt. Bis dahin lehne ich mich entspannt zurück und warte auf die ersten Urteile. Behaupten kann die Finanzverwaltung nämlich viel. Und die lieben, folgsamen Ärzte gehorchen auch immer so schön ...
Mein Steuerberater (war früher selbst Finanzbeamter) hatte mal ein Merkblatt für Ärzte rausgegeben, daß wir immer unsere Rechnungen und unsere Abrechnungen der KV mit abgeben sollten zur Buchhaltung. Da habe ich ihm auch gesagt, daß das so nicht geht, es gibt dazu auch z.Zt. entsprechende Dienstanweisungen der Steuerbehörden bei Betriebsprüfungen. Nach einem kurzen Gespräch hat er dann auch gesagt, daß es so nicht gefordert ist und vermutlich auch datenschutzrechtlich so nicht geht ...
Wie gesagt, mein Gewissen ist rein in Steuerdingen, aber so
einfach geht es auch nihct ...
Grüße,
Peter Quick