Daher fragte ich mich, ob ich neben der Angabe der Ziffer 50 eine weitere Ziffer angeben muss, nämlich die Ziffer für das entsprechende Wegegeld. Z.b.: zusätzlich "WT3"
(Ich glaube ihre angegebenen Ziffern 7xxx beziehen sich auf Kassenpatienten, trotzdem vielen Dank!)
In der GOÄ steht im Paragraph 8, dass ein Arzt Wegegeld verlangen darf, welche Zonen abgerechnet werden dürfen, etc. Das hilft mir bei diesem Problem nur nicht weiter.
50, Abrechnung, Anfahrt, Anfahrtskosten, Anfahrtspauschale, Hausbesuch, Wegegeld