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1

Dienstag, 9. September 2014, 22:43

email-Adresse auf dem Rezept

Hallo,

es wird immer schlimmer, kaum ein Tag vergeht, in dem die Bürokratie nicht weitergeht. Laut Internet-Seite der KV Sachsen ist zum 29.7.14 die Medizinprodukte-Verordnung in Kraft getreten, die zwinglich eine Angabe der email-Adresse auf dem Rezept vorschreibt. Das gilt auch für so einfache Medikamente wie Movicol etc.

http://www.kvs-sachsen.de/aktuell/aktuel…erordnung-mpav/


Wie kann ich das konfigurieren? Oder wenn es noch nicht enthalten ist, wäre dies jetzt der ideale Zeitpunkt, es noch für das Quartalsupdate einzupflegen, bevor wir uns sonst alle einen kleinen Stempel zum manuellen Aufdruck auf das Rezept machen lassen müsse: LMAA@SCHWACHSINN.EU oder so ähnlich ...

Grüße,

Peter Quick

2

Mittwoch, 10. September 2014, 08:14

Das Thema hat Herr Dr. Körner im Hippokranet.com - Forum schon angestoßen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundes…mpav/gesamt.pdf

Die Frage ist, ob man eine persönliche Email-Adresse oder irgendeine Email-Adresse aufdrucken muss.

Die LMAA@SCHWACHSINN.EU finde ich ganz reizvoll. Wobei LMAA@KBV.de wohl ginge.

Könnte man uns diesbezüglich vor den BGB verklagen, hätten wir seit Juli wohl von unzähligen Abmahnanwälten die Briefkästen voll. Es scheint also noch nicht ganz so schlimm zu sein.

TF

3

Mittwoch, 10. September 2014, 13:29

Hallo,

Den Praxisstempel kann man im DPS unter "Leistungserbringer bearbeite" - "Briefkopf" bearbeiten und dort die E-Mail-Adresse hinzufügen. (Handbuch Seite 6-95)

viele Grüße

M. Meier

4

Mittwoch, 10. September 2014, 13:48

Hilft nur nicht, wird trotzdem nicht auf das Rezept gedruckt. Da muß -denke ich- das L&L-Formular verändert werden ...

5

Mittwoch, 10. September 2014, 14:53

.... insofern Ihr Stempel nicht mehr als 7 Zeilen hat, ist das von mime beschriebene Verfahren korrekt.
Dabei zählen die 7 Zeilen im DPS unter Leistungserbringer -> Briefkopf

6

Mittwoch, 10. September 2014, 22:33

Hallo Herr Lange,

mein Briefkopf hat jetzt genau 7 Zeilen incl. email, Trotzdem wird die email nicht auf das Rezept gedruckt ... da ich ein Ticket dafür habe, denke ich mal, es ist nicht so einfach ..., oder?

Grüße,

Peter Quick

EDIT: So, jetzt geht es doch!! Nunja, eigentlich habe ich nichts verändert, aber Herr Lange hat Recht. Zeile 7 wird jetzt mit der email-Adresse auf das Rezept gedruckt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pquick« (11. September 2014, 10:07)


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8

Montag, 15. September 2014, 16:23

.... insofern Ihr Stempel nicht mehr als 7 Zeilen hat, ist das von mime beschriebene Verfahren korrekt.
Dabei zählen die 7 Zeilen im DPS unter Leistungserbringer -> Briefkopf
Jetzt fühle ich mich aber benachteiligt !

Mein Praxisstempel unter Leistungserbringer - Briefkopf hat nur 6 Zeilen, eine 7 kann ich dort nicht eingeben.

Die vorhandenen sind aber schon benutzt, wie bekomme ich die 7 Zeile für die E-Mail ?
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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9

Montag, 15. September 2014, 17:53

Hallo Herr Overhage,

mit <STRG> und <Enter> am Ender der 6. Zeile bekommen sie die 7. Zeile im Briefkopf und sie wird auch dann im Stempel gedruckt.


viele Grüße

M.Meier

10

Montag, 15. September 2014, 17:59

mit STR-ENTER und am Ende
Hallo,

da sind Sie mir doch wieder zuvorgekommen :D . Das muß man wissen, daß Windows-like in einem Fenster mit STRG-Enter ein Zeilenumbruch erzeugt werden kann ...


Grüße,


Peter Quick

11

Montag, 15. September 2014, 18:49

da sind Sie mir doch wieder zuvorgekommen


:)
wenn ich schon mal was weiß! Sonst geben Sie doch mehr Tipps und meist schneller :)


Hauptsache Herr Overhage fühlt sich nicht mehr benachteiligt! :)


schönen Abend

M.Meier

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12

Dienstag, 16. September 2014, 08:01

Hallo Herr Meier, Hallo Herr Quick

Herzlichen Dank füe Ihre beiderseitige spontane Hilfe auch in Sachen Windows-Basics.

Klappt wirklich mit strg-Enter. Jetzt kann ich in MO-Angelegenheiten wieder ruhig schlafen.

Allerdings frage ich mich immer noch, sollen wir wirklich wieder mal über dieses
uns allen ja kommentarlos hingehaltene Stöckchen springen ???? X(
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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13

Dienstag, 16. September 2014, 09:36

Liebe Kollegen,

ich werde sicherlich keine Emailadresse auf meine Rezepte drucken, insbesondere gilt diese Regel ja nur für die Verordnung von Medizinprodukten (bei mir wären das zB Synvisc, GoOn). Für Medikamente gilt diese Regel wohl nicht.

Viele Grüße

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

14

Dienstag, 16. September 2014, 09:52

Für Medikamente gilt diese Regel wohl nicht.
Hallo Herr Jovy,

das kann man so allgemein nicht sagen. Selbst "Medikamente" wie Movicol gelten als Medizinprodukte. Die Apotheke darf eigentlich ohne email nichts mehr rausgeben. Nicht, daß wir uns falsch verstehen. Ich finde das absolut bescheuert. Sie können sich ja eine neue email bei gmx anlegen, die Sie alle paar Tage mal durchsehen (lassen). Mehr müssen Sie ja nicht tun ...

Grüße,

Peter Quick

15

Mittwoch, 17. September 2014, 23:24

E-Mail Forderung

Ich habe die Zunutug auf der Homepage der KV auch entdeckt - aber ich bin nicht willens eine e-Mail Adresse anzugeben.
Die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Patientendaten verbieten das einfach -außerdem habe ich keine eiegenen Internetzugang in der Praxis.

Wenn kommt dort eine Automailer aDreese hin, die beannt gibt, dass alle Mails an diese Adresse zuverlässig bom Spamfilter in dv/nul entsorgt werden.

Ich bin bereits dran die Aufsichtsbehörden aufzuschrecken.

Gruß

B. Müller
(Sollen demnächst die NSA auch noch mitlesen was wir welchen Patienten verordnet haben - NIEMALS)

naja - ich habe Wegwerf emails

zB
diesemailwirdgaratiertdatenschutzkonformentsorgt.x.nbox@nochief.net

16

Mittwoch, 22. Oktober 2014, 18:17

Hallo zusammen,

so, die Gemüter können sich wieder beruhigen. Heute Statement auf der Seite der KV-Sachsen:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Regelung, wonach ein Arzt bei Verordnungen verschreibungspflichtiger Medizinprodukte - die zur Einlösung in deutschen Apotheken bestimmt sind (nationale Verordnungen) - seine E-Mail-Adresse angeben muss, wieder rückgängig machen. Da die dafür erforderliche Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, einigten sich Kassen- und Apotheker-Verbände und das BMG auf eine Übergangslösung: Bei nationalenVerordnungen verschreibungspflichtiger Medizinprodukte muss der Arzt nicht länger seine E-Mail-Adresse angeben. In diesen Fällen sollen Apotheker die Rezepte einlösen und die Krankenkassen auf Retaxationen verzichten.



Damit ist also die email nicht notwendig ...


Grüße,


Peter Quick

17

Donnerstag, 23. Oktober 2014, 21:54

Da hat sich mein Nachfassen bei den Datenschutzbehörden mal wieder gelohnt ;-) ...

Gruß

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(Mitglied im Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Ges. für Informatik)