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1

Montag, 12. Mai 2014, 16:35

Abrechnungsschein für Privatpatienten

Liebe Kollegen, liebes Indamed-Team,

ich habe bei mir folgendes "Problem". Die Scheingültigkeit der Abrechnungsscheine für Privatpatienten habe ich auf 4 Wochen eingestellt. Kommt nun ein Patient zu mir, der vor 5 Wochen von mir behandlt wurde, dessen Schein ich noch nicht abgerechnet oder abgeschlossen habe dann wird mir nicht angezeigt das die Scheingültigkeit überschritten ist. Übersehe ich dies in der Fußzeile werden Anamnesen, Befunde etc. werden unter dem aktuellen Tagesdatum abgespeichert. Die Gebührenziffern werden jedoch ohne Vorwarnung mit dem Enddatum der Scheingültigkeit geziffert.

Beispiel Scheingültigkeit 01.03. - 30.03.2014. Pat kommt am 04.04.2014
Anamnesen, Befunde und Therapie haben als Datum den 04.04.2014,
die Gebührenziffern den 30.03.2014.

Wie kann ich das verhindern, oder wo kann ich einstellen das es nicht möglich ist etwas auf dem Schein einzutragen wenn der Behandlungszeitraum überschritten ist?

Vielen Dank

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

2

Montag, 12. Mai 2014, 18:08

Guten Tag,

warum haben sie die Scheingültigkeit bei Privatpatienten auf 4 Wochen begrenzt?

viele Grüße

M. Meier

3

Montag, 12. Mai 2014, 18:22

Hallo Herr Meier,

das hat sich in meiner langen Tätigkeit so als sinnvoll erwiesen. Erstens werde ich daran erinnert die Rechnung zu schreiben. Zweitens gibt es auch keine Diskussion mit dem erneuten Ansetzen von Ziffern, die nach 4 Wochen wieder angesetzt werden dürfen. Hier gab es im Anfang meiner Niederlassung häufig Nachfragen seitens div. Versicherer mit einem A am Anfang :rolleyes: .

Viele Grüße

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

4

Montag, 12. Mai 2014, 18:24

Hallo,

ja, das ist ein etwas "verwirrendes Feature" von MO. Hier bin ich noch nicht sicher, ob dies so der Weisheit letzter Schluß ist. Eigentlich gibt es ja für Privatpatienten keine "Fälle". In Medistar war es so geregelt, daß man eingegebn hat, irgendwann hat man abgerechnet undab da begann der neue "Fall". Von daher hatte ich beim Umstieg auch so meine Probleme.

Jetzt habe ich die Falldauer auf 1 jahr gestellt. Bis dahin sollte man üblicherweise eine Rechnung erstellt haben. Irritierend ist jedoch weiterhin, daß MO beim Einlesen einer Prvatkarte einen neuen Fall anlegt. Das müßte man eigentlich dringend ändern. OK, er fragt vorher und klar, wer lesen kann, ist kalr im Vorteil. Aber nicht alle meine Helferinnen sind so techik-affin und haben im Getümmel einen klaren Kopf. Warum fragt MO nicht einfach wie bei der Chipkarte GKV "Hey, Sie habe einen gültigen Fall, wollen Sie die Daten abgleichen?"

Grüße,

Peter Quick

5

Montag, 12. Mai 2014, 18:58

Zweitens gibt es auch keine Diskussion mit dem erneuten Ansetzen von Ziffern, die nach 4 Wochen wieder angesetzt werden dürfen. Hier gab es im Anfang meiner Niederlassung häufig Nachfragen seitens div. Versicherer mit einem A am Anfang .



Guten Tag Herr Jovy,

es geht hier ja im wesentlichen um die Ziffer 1. Da habe ich das gleiche Problem und muss entsprechend aufpassen, was im Praxisalltag nicht immer einfach ist ;) .

Ich würde mir hier eine Warnmeldung von MO wünschen, wenn die Ziffer das 2. Mal in 28 tagen abgerechnet wird und man kann die Ziffer dann ggf. begründen! (Dies war bei meinem alten Programm so und ist an sich praktisch). Ich habe im Regelwerk der Ziffer keine Möglichkeit gefunden dies so ein zu stellen.

viele Grüße

M.Meier

6

Montag, 12. Mai 2014, 20:06

Hallo Herr Meier,

die 1 kann doch durchaus mehrfach im Quartal abgerechnet werden, auch ohne Begründung. zB. wenn Sie nur eine Kontrolle machen dann rechne ich zB die 1 und die 5 ab und das auch durchaus mehrfach im Quartal, oder der Pat. kommt aufgrund einer zweiten Erkrankung auch dann rechne ich erneut die 1 ab. Die Begründung ergibt sich dann aus der neuen Diagnose die bei mir auf der Rechnung mit dem Datum erscheint an dem ich die Diagnose gestellt habe.

Eine Warnung das Sie eine Begründung zur Ziffer 1 setzen müssen, können Sie doch im Regelwerk einstellen. Sie finden die EIstellung hierzu unter Datenpflegesystem->Stammdaten->Gebührenordnung->GOÄ->Ziffer 1->Gebührenziffer bearbeiten->Regelwerk. Dort scrollen Sie bis zur Einstellung ...Mal innerhalb eines Abrechnungsfalles abrechenbar mit Begründung. Wenn Sie hier bei den ... eine 2 eintragen, müsste MO ihnen beim zweiten Ziffern der 1 anzeigen das Sie eine Begründung eingeben müssen. (Sollten SIe auf einem Testsystem erstmal ausprobieren).

Viele Grüße

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

7

Dienstag, 13. Mai 2014, 08:05

Guten Morgen Her Jov,

da haben Sie recht und ich habe mich nicht richtig ausgedrückt! Ich meinte natürlich die 1 neben Sonderleistungen Leistungen aus Abschnitten C bis O, dann kann diese Ziffer nur einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Alleine natürlich so oft man will. Als Behandlungsfall wird 1 Monat angesehen! In den Einstellungen im Regelwerk kann das aber so nicht genau eingestellt werden. Ich finde das auf jeden Fall nicht. Es müsste ja heißen: 1x im Behandlungsfall (Monat) neben Ziffer...., sonst mit Begründung.

viele Grüße

M.Meier