also dagegen würde ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mittel wehren. Nicht, weil ich etwas zu verbergen habe. Aber es gilt auch die Schweigepflicht. Ich habe kein Problem, dem Finanzamt Rechnungen ohne Patientendaten zur Verfügung zu stellen. Aber daß wir dem Finanzamt Zugriff auf alle Rechnungen mit Diagnosen etc. geben sollen, das kann nicht sein. Da würde ich auch gerne mal eine richterliche Entscheidung dazu sehen ...
Die Anforderung betrifft seiner Auffassung nach nur die Software, mit der die Finanzen der Praxis verwaltet werden - also ein "Wiso - Mein Geld" oder "Quicken" - oder ähnlich - also keinesfalls MO.
Wer zwingt Sie, fortlaufende Rechnungsnummer zu nehmen? Steht das irgendwo? Ganz im Gegenteil:Er meinte für die Finanzverwaltung ist es z.B. interessant, wenn bei fortlaufenden Rechnungsnummern einige fehlen
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