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Montag, 2. Dezember 2024, 21:15

Medikamentenkatalog (Nicht-)Verordnungsfähigkeit sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Eigentlich wäre es ja heute soweit gewesen - auf den letzten Drücker wurde die Übergangsfrist bis zum 02.03.25 verlängert - aber über kurz oder lang dürfen "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" nach Def. der Anlage Va der AM-RL nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden außer sie sind (nach "Genehmigung" des G-BA) in besagte Anlage aufgenommen worden - bisher hat das wohl noch kein Produkt geschafft - betroffen sind wohl 300 -400 Produkte

Hintergründe z.B. hier https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e…aengert-151690/

konsequenterweise müssten dann die Produkte im ABDA-Artikelstamm als "Verbandmittel § 31 SGB V = Nein" geführt werden macht das MO bzw. der Medikamentenkatalog dann auch so?? Momentan hab ich eher den Eindruck dass alles was nicht ""Verbandmittel § 31 SGB V" ist bzw. als solches bezeichnet wird "Medizinprodukt" genannt wird??

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Dienstag, 10. Dezember 2024, 15:41

Hallo,

es werden alle Daten von der Updata geliefert.

mfg.
A.Klomfaß