Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »GMPTS« (12. November 2024, 23:21)
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Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch
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Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (Rechnungen über Kleinbeträge), und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, können abwei-chend von der Verpflichtung in § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden
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wenn der in einem dieser Ge-biete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine – umsatzsteuerrechtliche – Betriebsstätte (vgl. Abschnitt 3a.1 Absatz 3 UStAE), die an dem Umsatz beteiligt ist, oder in Ermangelung eines Sitzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch für Umsätze, die nach § 4 Nummer 1 bis 7 UStG steuerfrei sind, ist unter den übrigen Voraussetzungen eine E-Rech-nung auszustellen (z. B. innergemeinschaftliche Lieferung aus Deutschland an die Betriebs-stätte eines anderen inländischen Unternehmers im Gemeinschaftsgebiet)
...und wie ist es mit den BG-Rechnungen?
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Nur wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für die BGHW – als öffentliche Verwaltung – erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die E-Rechnungsplattformen einreichen. Leistungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages (nach SGB VII), welche für die Versorgung unserer Versicherten oder die Erbringung von Präventionsleistungen notwendig werden, sind von der elektronischen Rechnungserstellung nicht betroffen.
der Artikel ist hinter der paywall - wie oben (E-Rechnung und auch hier eRechnungen ab 2025 möglich) diskutiert und besprochen - müssen "zulieferende" Unternehmen je nach Größe irgendwann auch Ärzten (wenn diese als Unternehmen und nicht Endverbraucher betrachtet werden) eRechnungen schicken was erstmal überhaupt kein Problem ist "Da eine eRechnung aber auch [meist] immer von einer menschenlesbaren PDF-Datei begleitet wird, ..." (s.o.) der eRechnungsteil kann lediglich einfacher durch die Buchhaltungssoftware verarbeitet werden (was z.B. bei DATEV UNternehmen onlen sehr überflüssig ist da deren OCR bereits jetzt so gut ist dass da nahezu alles fehlerfrei übernommen wird) ... am Ende ist es so dass der Lieferant ja daran interessiert sein muss dass die Rechnung bezahlt wird und daher gut beraten ist auch im ne pdf "beizulegen"https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/…mmt-454435.html
Ich verstehe das so, dass wir durchaus darauf vorbereitet sein müssen, e-REchnungen empfangen zu können.
Wenn MO da helfen sollte würde es ja die AUfgaben eines Buchhaltungsprogramms übernehmen - könnte vllt ein PVS etwas überfordern ?? - Hat in meinen Augen da auch nix zu suchen ...Wenn es hier eine HIlfe bei MO gäbe, wäre natürlich auch super. ?!