es gibt zwei methoden die GFR beim Krea zu bestimmen (oder mehr?) - mein labor hat zuerst die andere angeboten, aber Jaffe wird von der Kasse "erstattet"
die haben normalerweise auch unterschiedliche abrechnungsnummern
also ich spiel mal den Oberlehrer nur weil es hier ja immer durcheinander geht:
1. die GFR wird nicht bestimmt sondern berechnet (u.a. aus dem Krea ...) ... da gibt es diverse Formeln (beo Erw. glaub ich 4)
2. die BEstimmung von Kreatinin (und nicht der GFR) nach Jaffe oder enzymatisch wird eigentlich beides von der Kasse "erstattet" (EBM 32066 vs 32067 - Jaffe ist günstiger, enzymatisch "billiger") das ist ja aber für den "Anforderer" egal da das Labor mit der Kasse abrechnet (nicht egal ist es natürlich für das Laborbudget - Jaffe reicht sicherlich für den üblichen Gebrauch)
3. wie oben geschrieben wird nur Jaffe von der Laborausnahmekennziffer 32018 abdeckt - diese darf / greift übrigens nur bei "Chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance < 25 ml/min"
bitte mal prüfen, ob das auf IHr Problem passt
ich behaupte mal nein dass hat nicht wirklich was damit zu tun
ich verstehe das Problem so es liegen wie vom TE geschrieben zwei Testidents für die eGFR vor und mann kann nur eine Testident dem Schlüssel zu ordnen den das DMP-Formular "abgreift" - evtl. das Formular anpassen ?? ich glaub kann nur Indamed lösen oder mann "zwingt" das Labor das zu einer Testident zusammenzuführen (die sind ja auch Dienstleister)