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Dienstag, 12. November 2024, 18:21

E-Rechnung

Wird zum 01.01.2025 bei Medical Office eine rechtskonforme e-Rechnung eingeführt?

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Dienstag, 12. November 2024, 19:35

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »GMPTS« (12. November 2024, 23:21)


Beiträge: 3 864

Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch

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Mittwoch, 13. November 2024, 06:00

ich würde mal spekulieren, wer möchte kann, wir müssen aber nicht.

das übersteige ich einfach nicht mehr.

Zitat

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (Rechnungen über Kleinbeträge), und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, können abwei-chend von der Verpflichtung in § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden



Da passen die meisten Ärzte nicht hinein

Zitat

wenn der in einem dieser Ge-biete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine – umsatzsteuerrechtliche – Betriebsstätte (vgl. Abschnitt 3a.1 Absatz 3 UStAE), die an dem Umsatz beteiligt ist, oder in Ermangelung eines Sitzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch für Umsätze, die nach § 4 Nummer 1 bis 7 UStG steuerfrei sind, ist unter den übrigen Voraussetzungen eine E-Rech-nung auszustellen (z. B. innergemeinschaftliche Lieferung aus Deutschland an die Betriebs-stätte eines anderen inländischen Unternehmers im Gemeinschaftsgebiet)

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Mittwoch, 13. November 2024, 08:25

Wie im verlinkten Thread bereits gesagt, betrifft die Pflicht zur Legung von E-Rechnungen ledglich B2B-Rechnungen, also Rechnungen von Unternehmen zu Unternehmen. Da es sich bei Patienten typischerweise nicht um Unternehmen handeln dürfte, spielt das für eine Arztpraxis im Arzt-/Patientenverhältnis keinerlei Rolle.
Von den Praxiszulieferern werden im kommenden Jahr dann eRechnungen ausgestellt werden müssen (je nach Größe/Umsatzzahlen des Zulieferers eventuell auch erst in den Folgejahren). Da eine eRechnung aber auch immer von einer menschenlesbaren PDF-Datei begleitet wird, ergeben sich hieraus auch keine direkten Änderungen, außer dass bei Einsatz eRechnungs-fähiger Buchhaltungssoftware (z.B. DATEV Unternehmen online) der Erfassungsprozess vereinfacht und fehlerärmer wird.

VG Julian Hartig

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Mittwoch, 13. November 2024, 10:29

... und wie ist es mit den BG-Rechnungen?
Nach §75b Abs. 5 SGB V zertifizierter IT-Dienstleister in Kaiserslautern (KBV IT-Sicherheitsrichtlinie)

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Mittwoch, 13. November 2024, 10:36

...und wie ist es mit den BG-Rechnungen?


Siehe hier: https://www.bghw.de/ueber-uns/e-rechnung…20erforderlich.

Der relevante Absatz ist der Folgende:

Zitat

Nur wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für die BGHW – als öffentliche Verwaltung – erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die E-Rechnungsplattformen einreichen. Leistungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages (nach SGB VII), welche für die Versorgung unserer Versicherten oder die Erbringung von Präventionsleistungen notwendig werden, sind von der elektronischen Rechnungserstellung nicht betroffen.


Also: nein, keine E-Rechnungspflicht.

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Mittwoch, 13. November 2024, 11:16

Lieben Dank für die Infos :thumbsup:
Nach §75b Abs. 5 SGB V zertifizierter IT-Dienstleister in Kaiserslautern (KBV IT-Sicherheitsrichtlinie)

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Freitag, 29. November 2024, 17:22

e-Rechnung für Rechnungsempfang doch Pflicht, oder nicht?

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/…mmt-454435.html
Ich verstehe das so, dass wir durchaus darauf vorbereitet sein müssen, e-REchnungen empfangen zu können.

Offenbar lösen das viele PRaxen mit Steuerbüros über DATEV.
Wenn es hier eine HIlfe bei MO gäbe, wäre natürlich auch super. ?!

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Freitag, 29. November 2024, 20:37

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/…mmt-454435.html
Ich verstehe das so, dass wir durchaus darauf vorbereitet sein müssen, e-REchnungen empfangen zu können.
der Artikel ist hinter der paywall - wie oben (E-Rechnung und auch hier eRechnungen ab 2025 möglich) diskutiert und besprochen - müssen "zulieferende" Unternehmen je nach Größe irgendwann auch Ärzten (wenn diese als Unternehmen und nicht Endverbraucher betrachtet werden) eRechnungen schicken was erstmal überhaupt kein Problem ist "Da eine eRechnung aber auch [meist] immer von einer menschenlesbaren PDF-Datei begleitet wird, ..." (s.o.) der eRechnungsteil kann lediglich einfacher durch die Buchhaltungssoftware verarbeitet werden (was z.B. bei DATEV UNternehmen onlen sehr überflüssig ist da deren OCR bereits jetzt so gut ist dass da nahezu alles fehlerfrei übernommen wird) ... am Ende ist es so dass der Lieferant ja daran interessiert sein muss dass die Rechnung bezahlt wird und daher gut beraten ist auch im ne pdf "beizulegen"


noch mal sehr schön ""Das Bundesfinanzminsterium möchte die Unternehmen mit einem kostenlosen
Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung elektronischer Rechnungen
unterstützen. Eine solche Lösung wird aktuell geprüft und soll ggf. vor
dem 1.1.2025 allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden." (nun ja
die Betonung liegt auf prüfen und ggf. - scheint nicht viel zu passieren - am Ende ist es ja wohl ein xml-Datensatz denn man recht einfach "visualisieren" könnte?)
Alles wo zu wir verpflichtet sind: "Allerdings muss ein Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Dazu reicht bereits ein E‑Mail‑Postfach aus." (Bundesfinanzministerium)
Wenn es hier eine HIlfe bei MO gäbe, wäre natürlich auch super. ?!
Wenn MO da helfen sollte würde es ja die AUfgaben eines Buchhaltungsprogramms übernehmen - könnte vllt ein PVS etwas überfordern ?? - Hat in meinen Augen da auch nix zu suchen ...