Sie sind nicht angemeldet.

21

Montag, 16. September 2024, 07:52

Ok, aber dann muss ja nur der Formular Kopf ausgefüllt werden, nicht der gesamte Bogen. Und dafür bekommen wir dann 4,12 €…

Also sprich leeren Bogen erzeugen und ausdrucken, fertig….

na, wo da der Sinn liegt, bleibt mir schleierhaft

22

Montag, 16. September 2024, 10:30

So wie ich das lese muss immer der ganze Bogen ausgefüllt werden (es sei den nur HNO oder Augenarzt Verletzung, das kommt kaum vor).
Die Artikel sind alle etwas missverständlich, da auch die alte Regelung zitiert wird wo nur der Formularkopf nötig war, da war wohl die Presseerklärung der BG unverständlich und alle haben abkopiert.

23

Dienstag, 17. September 2024, 07:50

So steht es da:

Wird ein Unfallpatient an einen HNO-, Augen- oder Hautarzt überwiesen, muss nur der Formularkopf des Vordrucks F 1050 ausgefüllt werden. Dafür ist die GOP 145 UV-GOÄ (4,12 Euro) abzurechnen. In allen Fällen können erbrachte Notfallleistungen zusätzlich berechnet werden.

Wird dagegen der Verletzte beim D-Arzt vorgestellt, füllt der behandelnde Arzt nur den Formularkopf aus und rechnet seine ärztlichen Leistungen (ohne Berichtsgebühr!) auf der 2. Seite ab. Es gibt derzeit (noch) keine vertragliche Verpflichtung, hierfür das Formular F 1050 zu verwenden. Der Arzt kann also auch eine einfache Rechnung schreiben.“
Konkret bedeutete dies, dass der Vordruck F 1050 nur vollständig ausgefüllt werden musste und deshalb die Nr. 125 UV-GOÄ abgerechnet werden konnte, wenn ein Verunfallter nicht zum D-Arzt überwiesen, sondern in der Praxis ambulant behandelt wurde


Ich finde, dass es relativ eindeutig. Der Vordruck muss man dann ausgefüllt werden, wenn ich den Patienten nicht weiter zum D Arzt überweise. und selbst dann bräuchte ich nicht mal den Vordruck, man könnte auch einfach nur eine Rechnung ausstellen

24

Dienstag, 17. September 2024, 09:30


Ich finde, dass es relativ eindeutig. Der Vordruck muss man dann ausgefüllt werden, wenn ich den Patienten nicht weiter zum D Arzt überweise. und selbst dann bräuchte ich nicht mal den Vordruck, man könnte auch einfach nur eine Rechnung ausstellen


Wir handhaben das genau so. Muss ein Patient zum D-Arzt, sparen wir uns den Unfallbericht und rechnen nur eine ggf. in der Akutsituation notwendige Erstbehandlung ab. Das gleiche gilt auch für Rücküberweisungen von D- an Hausarzt z.B. zwecks Wundkontrolle oder weiterer AU - hier rechnen wir auch nur unsere jeweilige Behandlung ab und erstellen keinen (zusätzlichen) Unfallbericht.

25

Dienstag, 17. September 2024, 10:37

Ich lese das anders, die DGUV will immer das Formular F1050, siehe https://www.dguv.de/landesverbaende/de/aktuelles/index.jsp , etwa die zehnte Meldung, siehe Screenshot.
Nur für HNO Auge Haut nicht, warum da nicht bleibt deren Geheimnis.

Wir machen immer das Formular F1050 beim Erstkontakt, bei D-Arzt Überweisung geben wir es mit, Doku muss ich eh machen und dann bekomme ich immerhin einen halben Hungerlohn von der BG.

LG C.Schnell
Versuche dann jetzt nichts mehr zu schreiben, da wir sonst vom Thema abkommen
»C.Schnell« hat folgende Datei angehängt:

26

Dienstag, 17. September 2024, 17:55

Darf ich nochmal fragen, wie die Kollegen den Bericht F1050 und die Rechnung zur BG bekommen? Old school wie wir mit der Post oder gibt es für Hausärzte mittlerweile eine kostengünstige elektronische Lösung?

27

Dienstag, 17. September 2024, 19:05

old school

28

Mittwoch, 18. September 2024, 09:56

Wir faxen das, F1050 und Rechnung, gleich nach der Sprechstunde.
Die BG hat irgendeine digitale Kommunikation, aber nicht für Hausärzte.