ganz so unbedeutend ist das nicht. In den Einstellungen für die FiBu gibt es auch die Wahl zur Übergabe zwischen nur gedruckten oder erst bezahlten Rechnungen:
Wird eine Rechnung auf bezahlt gesetzt, wird sie übergeben. Wurde sie nur versehentlich auf bezahlt gesetzt, dann kann sie natürlich nicht mehr zurückgeholt werden. Dann ist Storno der einzige mögliche und richtige Weg.
Hm. Was die effektive buchhalterische Seite in der FiBu angeht haben Sie mit Ihrer Argumentation grundsätzlich Recht - in beiden Konstellation entsteht an der primären Fibu kein Schaden, da die Bezahlung als solche nicht von MO an die Fibu übertragen wird, die würde ich ja immer direkt dort buchen.
Was die Repräsentation innerhalb von MO angeht habe ich wie gesagt mit der momentanen Situation Schwierigkeiten, da nach meinem Verständnis die falsche Bezahlt-Markierung einer Einnahme entspricht, die dann in MO "einfach so" stehen bleibt, obwohl sie eigentlich gar nicht da war.
Wenn man also das GoBD-Thema nur auf die primäre Finanzbuchhaltung bezieht, dann kann alles so bleiben, wie es jetzt ist, da es zwar nicht in jeder Situation 100%ig elegant ist, aber auf jeden Fall korrekte und schlüssige Buchungssätze in der primären FiBu resultieren.
Wenn man aber fordern würde, dass auch innerhalb von MO selbst eine Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Buchungsaktionen gewährleistet sein sollte, dann, denke ich, kann es nicht so bleiben, weil ich dann schon einen Weg brauche, um die falsche Bezahlt-Markierung zu korrigieren und die daraus resultierende Einnahme rückgängig zu machen. Dies wäre aus meiner Sicht über das Anbieten der Freigabe-Option mit Hinterlegung eines entsprechenden Kommentars im Log GoBD-konform möglich, wobei für den Fall einer Übergabe bezahlter Rechnungen an die FiBu dann auch ein entsprechender Korrekturbuchungssatz für die FiBu erzeugt werden müsste.
Interessehalber gefragt - welchen Sinn macht denn aus Ihrer Sicht eigentlich diese Funktion, dass nur bezahlte Rechnungen an die FiBu übergeben werden? Jeder größere Nutzer muss doch ohnehin bilanzieren und braucht damit die Rechnung ab ihrer Erstellung in den Verbindlichkeiten, kleineren Nutzern reicht doch eigentlich die Verarbeitung des Kontoauszugs, auf dem die Zahlungen enthalten sind, damit würden schon die notwendigen Buchungen Bankkonto nach Erlös erzeugt, wenn MO in dieser Situation noch einen zusätzlichen Buchungssatz erzeugt hätte man ja hinterher alles doppelt, da würde ich also erwarten, dass die nicht-bilanzierenden Nutzer von den Fähigkeiten der Buchhaltungsübergabe eher gar keinen Gebrauch machen.
VG Julian Hartig