Aber dann würde ja die Kollegin eine eigene Abrechnung fahren müssen und auch das Geld selbst von der KV bekommen. Das kann es auch nicht sein...
Wie so das den? Abrechner ist doch die Praxis in der Abrechnung ist dann jede abgerechnte Ziffer der jeweiligen LANR zugeordnet (nach meinem Verständnis und laut dem Handbuch erfolgt das nur bei "extern" "Extern bedeutet, dass die leistungen unter der LANR des Leistungserbringers
auch abgerechnet werden.")
Intern ist nur für Ärzte die auf eine andere LANR Leistungen abrechnen also Weiterbildungsassistenen bestimmte "Verterterkonstellationen etc."
ansonsten gilt (auch für Angestellte):
"Jede Ärztin und Psychotherapeutin und jeder Arzt und Psychotherapeut muss seine persönlich erbrachten Leistungen mit seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) kennzeichnen. Für die KVN muss ersichtlich sein, welche Ärztin und welcher Arzt die Leistungen und ggf. an welchem Ort erbracht hat. Zusätzlich wird anhand der Leistungskennzeichnung ein Abgleich mit den vorliegenden Abrechnungsgenehmigungen sowie den jeweils zugeordneten Zeitkontingenten vorgenommen. Die Verantwortung für die Abrechnung gegenüber der KVN trägt der Praxisinhaber. Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie unabhängig von dieser Abrechnung Ihr Gehalt."
ist also wichtig weil die KV natürlich gehen will das nur Leistungen abgerechnet werden für die LE auch eine Genehmigung hat - ist aber auch für die Praixs wichtig weil: "Für den angestellten Arzt wird ein eigenes RLV und QZV zugeordnet. Innerhalb dieses Budgets werden die Leistungen nach EBM unter Berücksichtigung der HVM der jeweiligen KV vergütet" - will meinen selbst wenn man damit durchkommt dass die angestellten alles auf die LANR vom Inhaber abrechnen würde das alles in sein Budget laufen und dann würde entsprechend eher abgestaffelt werden ...