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Donnerstag, 20. Juni 2024, 08:57

Weiterbildungsassitent

Hallo,
ich habe eine Frage zur Abrechnung/Einstellung zur Abechnung eines Weiterbildunsgsassitenten in MO.
Ich habe den WA in MO als internen Leistungserbringer eingerichtet, wie im HowTo eRezept.
Meine Frage ist nun, wenn über den Leistungserbringer WA etwas abgerechnet wird, wie kommt denn da was bei der KV an. In den Einstellungen habe ich den ext. Leistungserbringer eingetragen, über den eigentlich abgerechnet werden soll, aber im Abrechnungsmodul erscheinen die Scheine dennoch beim WA.
Habe ich da einen Denkfehler?
MFG

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Donnerstag, 20. Juni 2024, 09:50

Wenn der Eintrag des Leistungserbringers so wie unten angelegt wird (so klappt es bei mir) und Sie als alleiniger Abrechner eingetragen sind, werden die von der ÄiW abgerechneten Ziffern mit einem / und dem Kürzel der ÄIW in der KK geschrieben; diese Lesitungen werden dann aber Ihnen als Abrechner mit der Quartalsabrechnung "gut geschrieben". Also 2 tragen Ziffern ein und 1 rechnet ab.

Wir hatten das Problem in der Praxis mit intern und extern; das konnte hier aber im Forum von Indamed (Herr Zwickler?) klar gestellt werden, wie es laufen muss.
»Dr. Roland Steinmetz« hat folgende Datei angehängt:
  • Weiterbildung.jpg (75,76 kB - 66 mal heruntergeladen - zuletzt: 1. September 2025, 12:55)

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Donnerstag, 20. Juni 2024, 09:56

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Als Abrechner gibt es nur die Praxisgemeinschaft, nicht den Arzt einzeln. Spielt vermutlich keine Rolle oder?

4

Montag, 24. Juni 2024, 06:49

Woher weiss denn die KV, über welchen Arzt dann korrekt abgerechnet werden soll ? WIrd das im Hintergrund von MO irgendwo notiert ?

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Montag, 24. Juni 2024, 08:10

"externer Leistungserbringer", hier muss der Weiterbilder angegeben sein - intern WBA, extern Weiterbilder. Dies wird auch auf den eRezepten so abgebildet und in der Abrechnung wird der externe LE abgebildet.

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Montag, 24. Juni 2024, 08:12

Hallo,

danke für die Antwort,

das habe ich schon verstanden, allerdings steht im KK halt auch das Kürzel des AiW. Ich kann also davon ausgehen, dass in der Abrechnung dann der externe Leistunserbringer herangezogen wird?
MFG

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Montag, 24. Juni 2024, 08:22

Guten Morgen,

wenn dem internen LE einen externen LE zugeordnet wurde, dann geht die Abrechnung über den externen LE.
Mit freundlichen Grüßen,

S.Brost
-INDAMED SUPPORT-

www.indamed.de

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Montag, 1. Juli 2024, 10:40

Darf ich mich hier nochmal mit ranhängen.

Ich habe ja eine Kollegin eingestellt. Für den Juni war sie als Sicherstellungs-Assistentin angestellt. Jetzt zum 1.7. habe ich einen zusätzlichen Kassenarztsitz bekommen, der mit ihr als angestellten Ärztin betrieben wird. Bleibt es dabei, daß sie nur eine interne Leistungserbringerin ist, abgerechnet wird über mich (da ich ja den Sitz habe, nicht sie)? Oder muß etwas verändert werden?

9

Montag, 1. Juli 2024, 10:50

Kann man so lassen. Erst wenn sie selbst einen Sitz hat, muss es geändert werden.
WICHTIG: Falls es am Quartalswechsel entsteht - vor der Abrechnung in der Datenpflege aber kontrollieren damit es zur Abrechnung extern/intern korrekt ausgegeben wird.
Der Stempel kann individuell jederzeit angepasst werden

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Montag, 1. Juli 2024, 11:01

Danke. Dann lasse ich es so

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Montag, 1. Juli 2024, 13:18

Kann man so lassen. Erst wenn sie selbst einen Sitz hat, muss es geändert werden.

Ist das wirklich so - ich würde sagen nein.
eine Sitz "besitzt" man nicht der wird einem "nur verlieren" - ich gehe jetzt davon aus das die angestellte Kollegin jetzt (durch die KV genehmigt) den Sitz "ausfüllt" also hierfür auch die (zur persönlichen leistungserbringung verpflichtete) Leistungserbringerin ist - somit extern / ist ja auch wichtig für "arztfallzahlen" und diverse komplizierte Berechnungen der KV (RLV etc.)
bei uns sind die "Assistenten" intern - und die den Sitzen zugeordneten Leistungserbringer extern

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Montag, 1. Juli 2024, 15:51

Aber dann würde ja die Kollegin eine eigene Abrechnung fahren müssen und auch das Geld selbst von der KV bekommen. Das kann es auch nicht sein...

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Montag, 1. Juli 2024, 17:20

Woher weiss denn die KV, über welchen Arzt dann korrekt abgerechnet werden soll ? WIrd das im Hintergrund von MO irgendwo notiert ?
Mit jeder Ziffer, die Sie abrechnen, wir der aktuell eingeloggte oder zugeordnete Leistungserbringer=Arzt zur Zifer dazu gesetzt.

03004/M für Müller, 03004/3 für Schmitz (Beispiele)
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

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Montag, 1. Juli 2024, 18:14

Nur intern oder geht das auch an die KV raus?

Edit: Ich habe nochmal nachgedacht und den LE jetzt auf extern gesetzt. In MO gibt es ja eine Trennung zwischen LE und Abrechner. Somit taucht meine Kollegin als LE auf, die Abrechnung läuft aber über mich... und so soll es ja sein

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pquick« (1. Juli 2024, 18:54)


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Montag, 1. Juli 2024, 19:05

Aber dann würde ja die Kollegin eine eigene Abrechnung fahren müssen und auch das Geld selbst von der KV bekommen. Das kann es auch nicht sein...

Wie so das den? Abrechner ist doch die Praxis in der Abrechnung ist dann jede abgerechnte Ziffer der jeweiligen LANR zugeordnet (nach meinem Verständnis und laut dem Handbuch erfolgt das nur bei "extern" "Extern bedeutet, dass die leistungen unter der LANR des Leistungserbringers
auch abgerechnet werden.")
Intern ist nur für Ärzte die auf eine andere LANR Leistungen abrechnen also Weiterbildungsassistenen bestimmte "Verterterkonstellationen etc."
ansonsten gilt (auch für Angestellte):
"Jede Ärztin und Psychotherapeutin und jeder Arzt und Psychotherapeut muss seine persönlich erbrachten Leistungen mit seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) kennzeichnen. Für die KVN muss ersichtlich sein, welche Ärztin und welcher Arzt die Leistungen und ggf. an welchem Ort erbracht hat. Zusätzlich wird anhand der Leistungskennzeichnung ein Abgleich mit den vorliegenden Abrechnungsgenehmigungen sowie den jeweils zugeordneten Zeitkontingenten vorgenommen. Die Verantwortung für die Abrechnung gegenüber der KVN trägt der Praxisinhaber. Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie unabhängig von dieser Abrechnung Ihr Gehalt."
ist also wichtig weil die KV natürlich gehen will das nur Leistungen abgerechnet werden für die LE auch eine Genehmigung hat - ist aber auch für die Praixs wichtig weil: "Für den angestellten Arzt wird ein eigenes RLV und QZV zugeordnet. Innerhalb dieses Budgets werden die Leistungen nach EBM unter Berücksichtigung der HVM der jeweiligen KV vergütet" - will meinen selbst wenn man damit durchkommt dass die angestellten alles auf die LANR vom Inhaber abrechnen würde das alles in sein Budget laufen und dann würde entsprechend eher abgestaffelt werden ...

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Montag, 1. Juli 2024, 19:23

Also nach diversen Wechsel in unserer Struktur als Gemeinschaftspraxis, haben wir es immer mit allen so gehandhabt:
Sitz für angestellter Arzt: LANR des angestellten Arztes (intern = extern)

Weiterbildungsassi (WBA) oder Sicherstellungsassi: extern Weiterbilder bzw zugeordneter Sicherstellungs-Arzt (intern =//= extern) -> auf dem Stempel entsprechend vermerken.

Sobald du Quartal abrechnest, vorher unbedingt kontrollieren ob die korrekte Extern-Beziehung hinterlegt ist. Sobald die diese geändert wird, wird je Ziffer des WBA auch an die KV entsprechend übermittelt.
Bei einer Praxisgemeinschaft etc. kann ich nichts dazu sagen. Aber wenn ein WBA im Quartalswechsel nun einen KV Sitz bezieht, muss man eben aufpassen, dass man für die Abrechnung das korrekt erfasst - ich gehe davon aus, dass nahezu kein Kollege direkt zum Quartalswechsel schon die Abrechnung verschickt hat...

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Montag, 1. Juli 2024, 21:16

@GMPTS: wie ich 2 Posts weiter oben schrieb, habe ich es nochmal korrigiert. Die Kollegin ist jetzt auf extern gestellt…

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Montag, 1. Juli 2024, 21:23

Abrechner / Leistungserbringer

Aber dann würde ja die Kollegin eine eigene Abrechnung fahren müssen und auch das Geld selbst von der KV bekommen. Das kann es auch nicht sein...


Abrechner bleibt der Praxisinhaber - er erhält auch das Honorar - aber die Leistungen müssen mit dem Leistungserbringer gekennzeichnet werden - wie in einer Gemeinschaftspraxis / MVZ.

Nur bei den WB-Ärzten ist der WB formal auch der Leistungerbringer - nur _intern_ können die LEistungen des WBA gekennzeichnet werden.

Gruß

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Dienstag, 2. Juli 2024, 09:04

Mit diesen Einstellungen der Leistungserbringer und mir als einzigem Eintrag als "Abrechner" funktioniert es hier in Hessen seit vielen Quartalen.
»Dr. Roland Steinmetz« hat folgende Dateien angehängt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Roland Steinmetz« (2. Juli 2024, 10:14)


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Dienstag, 2. Juli 2024, 10:40

Was passiert denn, wenn man mitten im Quartal den ext. Leistungserbringer aus irgend welchen Gründen wechseln muss? Werden dann alle abgerechneten Ziffern auf den dann aktuell eingestellten Lesitungserbringer "umgeschrieben" bzw. wird der vermutlich erst am Abrechnungstag zugeordnet?