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Mit der Funktion Online-Checkin gibt es auch für gesetzliche Versicherte den zusätzlichen Übertragungsweg einer Ersatzbescheinigung, die wird nämlich direkt digital dem Patienten zugewiesen und erfordert kein manuelles going mehr.
Der Patient scannt nur einen QR Code in der Praxis oder klickt einen Link in der E-Mail/Homepage an.
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1. Bereitschaft der Systeme prüfen
Ein Update Ihres Praxis- bzw. Apothekensystems ist Voraussetzung dafür, dass Sie E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen bzw. einlösen können. Ob Ihre Software bereits so weit ist und welche Einschränkungen es ggf. noch gibt, erfahren Sie von Ihrem Anbieter.
hat mvzhef nicht eher das Problem das ein Privatrezept als Kassenrezept (in der Apotheke ) behandelt wurde .... ich glaub auch nicht dass in der Abrechnungsdatei Rezept oder andere Verordnung übertragen werden (letzlich nur Pat.-Daten, ICD und GOPs)normalerweise sind Sie fein raus, da in MO das als Kassenrezept hinterlegt ist (vllt mal eine Testabrechnung an die KV senden und fragen, ob diese sehen ob das Rezept als KAsse heraus gegangen ist)