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1

Mittwoch, 12. November 2014, 15:45

Erstellen von IgEL-Rechnungen mit glatten Beträgen mangelhaft

Ich finde es überaus beschwerlich, mit der Software von Medical Office glatte IgEL-Beträge zu erstellen, die ich dann an die PVS via einer PAD-Datei versenden kann. Dadurch, daß in der Darstellung des Steigerungssatzfaktors nur 2 Stellen hinter dem Komma möglich sind, ist es z.T. mathematisch unmöglich, glatte Beträge auszurechnen. In konkurrierenden Systemen wie z.B. Medistar ist dies möglich und überhaupt kein Problem.
Ich möchte die Verantwortlichen von Futura Medica / Medical Office dringlich bitten, dies in der Software nachzubessern.
Ich bin niedergelassene Ärztin und kämpfe mit diesem Problem nun seit ein paar Monaten herum, auch Ihre Hotline konnte mir nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen Marion Lauer und herzlichem Dank. :(

2

Mittwoch, 12. November 2014, 18:13

Hallo Frau Lauer,

das ist hier schon mal erklärt:

Leistungskette für GoÄ-Ziffern mit unterschiedlichen Faktoren für jede Ziffer

viele Grüße

M.Meier

3

Mittwoch, 12. November 2014, 18:16

Ergänzung:

Wir haben, um nicht neue Ziffern zu lernen, einfach vor die Igelleistung ein "i" gesetzt, z.B. i252 für Spritzen.

Diese Ziffer muss man als Auftrag anlegen, also Schlüssel: i252, Bezeichnung: Injektionen i.m., oder s.c. , Tarif GOÄ ankreuzen und dann Reiter Abrechnung - GOÄ, GNR-Nummer i252 eintragen - zufügen - Begründung: z.B.: Faktor 1, Sach-/Materialkosten - dort Honorar auswählen, z.B. 5 Euro eintragen, Bezeichnung: Injektionen i.m., oder s.c. und schon ist die Ziffer angelegt und kann benutzt werden. Auf der Rechnung ist immer ein fester Betrag von 5 Euro.

M.Meier

4

Freitag, 14. November 2014, 11:50

Hallo Frau Lauer,

viele Wege führen nach Rom.

gerne würde ich Ihnen noch einen "wie ich finde" sauberen Weg zur Abrechung von Individualleistungen aufzeigen.

Zunächst haben wir unter dem Abrechner (DPS -> System - Abrechner --> GOÄ) einen neuen Privattarif mit dem Faktor 1.0 angelegt (siehe Anhang 1)
Als nächsten Schritt haben wir uns eine Liste der von uns angebotenen Selbstzahlerleistungen erstellt und diese sowohl als neue Gebührenziffer (DPS -> Stammdaten -> Gebührenordnung) als eigene Leistungen im GOÄ Verzeichnis mit sauberen Beträgen angelegt. Die verwendeten Texte der neuen GOÄ-Ziffern (z.B. bei uns AT01 = Einfaches Attest für Schule, Kindergarten) haben wir als neuen Diagnosekette unter gleichem Kürzel (also AT01) (siehe Anhang 2) angelegt. Wenn Sie jetzt noch einen neuen Auftrag - wie z.B. "igel" anlegen und diesem GOÄ-Auftrag unter Abrechnung GOÄ alle Selbstzahler-Kürzel zuordnen, können Sie wie folgt vorgehen.

1. neuen Privat-Fall anlegen
2. hier den neuen Privattarif (Stammdaten -> Kostenträger -> Tarif) auswählen -> es sollte dann als Faktor 1.0 ausgewiesen werden.
3. als Diagnose nun das in den Diagnoseketten angelegte Kürzel (z.B. AT01) eintippen
4. als Gebührenziffern geben sie entweder das direkte Kürzel (z.B. AT01) oder aber das im Auftrag angelegte "igel" ein, um eine Gesamtliste alles Ziffern des Auftrags "igel" einzusehen und per Auswahl zu übernehmen.
5. Es sollte nun die saubere Diagnose, wie auch die saubere Gebühr auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Gerne kann ich Ihnen das auch ml live auf meinem oder Ihrem System demonstrieren. Rufen Sie mich einfach mal an.

VG
T. Fiermann
»Fiermann« hat folgende Dateien angehängt:

5

Freitag, 14. November 2014, 16:11

Hallo Herr Fiermann,

ich will ja jetzt nicht drauf rumreiten, aber diese Lösung ist eigentlich nicht "legal". So wie ich bereits mehrere Vorträge gehört und mehrere Beiträge in diversen Zeitschriften gelesen habe, dürfen wir uns nicht einfach eigene neue GoÄ-Ziffern ausdenken, nur weil dann keine krummen Zahlen entstehen. Laut GoÄ muss auf einer regulären Rechnung die Nummer (aus der veröffentlichten Liste) mit zugehörigem Text und Steigerungsfaktor stehen. Also z.B. Ziffer 70 Faktor 1,835 mit Text. Alles andere kann der Ärztekammer zur Kenntnis gebracht werden, man würde dann einen Rüffel bekommen. Nun, so kein Kläger, da kein Richter. Aber theoretisch könnte der "schlaue" Patient dann die Rechnungssumme sogar bei Ihnen zurückfordern, da die Rechnung nicht GoÄ-konform ist.
Alles ist nicht auf meinem Mist gewachsen, jeder kann natürlich machen, was er will. Ich wollte das nur zur "Vorwarnung" ergänzen ...

Auszug von der Homepage der Ärztekammer Berlin:

3. Ordnungsgemäße Rechnungsstellung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen für die erbrachten Wunschleistungen kein Pauschal- oder Erfolgshonorar in Rechnung stellen. Die Ärzte sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstellen. Sie sind jedoch nicht an die Berechnung der einfachen Gebührensätze der GOÄ gebunden. Die Honorarvereinbarung darf jedoch gem. § 2 GOÄ nicht von der für die entsprechende Leistung vorgesehenen Punktzahl oder von dem Punktwert abweichen, sondern lediglich der Steigerungssatz kann variieren. Auf Verlangen kann die GOÄ eingesehen werden. Beispielsweise kann gem. § 5 Abs. 2 GOÄ für eine Leistung der 2,3fache Satz berechnet werden. Nach § 5 Abs. 1 GOÄ kommt auch die Anwendung des (3,5fachen) Höchstsatzes in Betracht, wenn die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung dies rechtfertigen. Bei der Anwendung des Höchstsatzes bedarf es stets einer - auf die einzelne Leistung bezogenen - verständlichen und nachvollziehbaren schriftlichen Begründung.


Man kann natürlich ein wenig basteln, ob man bei 2-3 Ziffern nicht eine glatte Summe hinbekommt und die dann auf einen Auftrag legen ... ist halt lästig. Da bei uns die wenigen Igel-"Kunden" meist per Karte bezahlen, sind auch krumme Beträge letztlich ziemlich egal ...

Grüße,

Peter Quick

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pquick« (14. November 2014, 17:24)


6

Freitag, 14. November 2014, 20:29

Hallo Herr Quick,

das Ganze ist mir so noch nicht bekannt (was juckt mich der Berliner Bär) - werde mich aber schlau machen (müssen ;( )... Bis dahin kann man ja argumentieren, dass den glatten Zahlen ein x,zzz Steigerungsfaktor hinterlegt ist (Im Leistungstext kann man ja die analgoe GOÄ-Ziffer versenken) ....

Da diese Kommunikation im öffentlichen Teil des Forums erfolgt - uiuiui - habe ich selbstverständlich nur eine Anleitung gegeben :rolleyes: .

Da fragt man sich wieso die Augenärzte dann für das Glaukomscreening genau 20€ und die Urologen für die PSA-Testung ebenfalls genau 20€ verlangen können - btw. die verkaufen doch wohl keine Labor(Arzt)leistungen (darfste nich!) weiter - oder?

Mal sehen ob wir demnächst Post aus MUC bekommen... freu mich schon.

Grüße und Danke
TF

7

Freitag, 14. November 2014, 20:41

Bis dahin kann man ja argumentieren, dass den glatten Zahlen ein x,zzz Steigerungsfaktor hinterlegt ist (Im Leistungstext kann man ja die analgoe GOÄ-Ziffer versenken) ....
Hallo Herr Fiermann,

ich bin ja keinesfalls irgend jemandes Richter, ich will nur die Kollegen vor Ärger bewahren ... Auch so wie Sie es schreiben geht es nicht. Sie brauchen eine Ziffer, einen Steigerungssatz und einen Text ... halt wie eine normale Rechnung, die von MO erzeugt wird. Sie dürfen nur den Steigerungsfaktor so adjustieren, daß eine einigermaßen glatte Rechnung entsteht. Natürlich kann man dem Patienten auch die 1-2 Cent schenken, bei z.B. 20,02 Euro ...

Wie gesagt, mir ist es ja egal, wer was wie macht. Aber nur so ist es gesetzeskonform ... nicht nur in Berlin, die Seite hatte ich nur auf die Schnelle gefunden

Grüße,


Peter Quick

8

Samstag, 15. November 2014, 15:47

Hallo Herr Quick,

Sie haben natürlich Recht. Wäre es allerdings in MO, ähnlich wie in Albis, Medistar und anderen Programmen möglich Steigerungsfaktoren mit 4 Stellen hinter dem Komma zu nutzen, gäbe es kein Problenm mehr krummen Summen. Mit 4 Stellen hinterm Komma läßt sich jede GOÄ Ziffer "gerade" rechnen. Ich pers. habe das gerne, da ich nicht jeder Pat. für 10,00 oder 15,00 €, insbes. meine älteren Pat., die EC-Karte zücken möchte, sondern es lieber bar bezahlt.

Offtopic an:
Insgesamt sehe bei MO im Bereich der Privatabrechnung noch deutliches Verbesserungpotential. Dies habe ich auch gestern auf der Medica angesprochen. Ich pers. finde es immer noch ein Unding das MO uns nicht warnt wenn die Scheingültigkeit einer Privatrechnung abgelaufen ist. Wenn es einem nicht auffällt und man trotzdem ziffert werden die Ziffen mit dem Datum geziffert an dem der Schein abgelaufen ist.
Zur Verdeutlichung: Die Scheingültigkeit geht vom 01.10 - 30.10. Der Pat kommt am 2.11. in die Behandlung. Sie ziffern 1-5. Dann stehen die Ziffern kommentarlos mit dem Datum 30.10. auf dem Schein, ihre erhobenen Befunde jedoch mit dem Datum 2.11. Meines Erachtens ein Unding.
Offtopic off

Trotzdem bin ich von MO überzeugt und habe bereits weitere Kollegen zum Wechsel animieren können.

Ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenend aus Bonn 8)

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

9

Samstag, 15. November 2014, 18:15

Wäre es allerdings in MO, ähnlich wie in Albis, Medistar und anderen Programmen möglich Steigerungsfaktoren mit 4 Stellen hinter dem Komma zu nutzen, gäbe es kein Problenm mehr krummen Summen
OK, das wäre doch mal ein vernünftiger und vermutlich recht einfach umzusetzender Produktwunsch. Nach den Meldungen hier sollte der auch rasch genügend Punkte für eine Umsetzung bekommen ...

Hallo Indamed :D :D

Grüße,

Peter Quick

10

Montag, 24. November 2014, 10:36

Lieber Support,

dürfen wir auf eine kurze Antwort hoffen? Es würde ja ein kurzes Statement reichen wie

- machen wir nicht
- wird bei der nächsten Revision umgesetzt
- wir erzeugen einen Produktwunsch

Danke und Grüße,

Peter Quick

11

Montag, 24. November 2014, 11:14

Hallo,

es gibt bereits einen Produktwunsch zu Ihrem Problem, der zudem 12 Punkte hat.
Sie können unter folgendem Link für diesen abstimmen: Mehr Nachkommastellen bei Privatziffern

Mit freundlichen Grüßen

A.Zwickler
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
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12

Montag, 24. November 2014, 11:28

Hallo Herr Zwickler,

das hatte ich nicht gesehen, vielen Dank für den Hinweis. Ich vote dann entsprechend ... ich hoffe, die Kollegen, die sich beschwert haben, auch ...

Grüße,

Peter Quick