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Sonntag, 15. Oktober 2023, 14:55

Ticket geschlossen ohne Lösung: WB Assistent kann weiterhin keine eRezepte signieren

Da der MO-Siupport einfach ohne Lösung das Ticket geschlossen hat, hier nochmals die Problembeschreibung:
Ergänzend und um die Abstrusität voll zu machen:
Mein WB HAT eine LANR inzwischen, weil auch FA Anästhesie, aber durch die Markierung als Typ WB-Assistent wird die eingegebene Nummer einfach gelöscht.

Es muss doch dafür eine Lösung geben, das kann doch alles nicht wahr sein??

Ticket.Nummer: MO-283179

Guten Tag Support-Team,



leider drehen wir uns bei o.g. Praxis im Kreis und kommen nicht weiter.
Ich muss dazu etwas weiter ausholen. Ende Juli meldete die Praxis, dass
keine HZV-Teilnahmeprüfung für den Leistungserbringer Suffel durchgeführt
werden kann. Das Problem wäre schlagartig und ohne MO-Update aufgetreten.
Der SV-Button war ausgegraut (Oberfläche Standard). Meine Recherchen
ergaben, dass das an einem internen Leistungserbringer lag, in dem die
LANR von Dr. Suffel hinterlegt war. Für den internen Leistungserbringer
konnten Teilnahmeprüfungen und Einschreibungen vorgenommen werden aber für
den Leistungserbringer Suffel nicht. Das Problem lies sich nur lösen,
indem im internen Leistungserbringer die LANR entfernt wurde. Alle anderen
Maßnahmen, wie der Neustart der GUS-Box usw., brachten nichts. Herr Suffel
äußerte zwar bedenken, dass es durch das Löschen der LANR beim internen
Leistungserbringer in anderen Bereichen wie dem Versand und signieren der
eAU‘s, eArztbriefe oder eRezepte dann Probleme geben wird ( deshalb wurde
beim internen Leistungserbringer auch die LANR von Herr Suffel hinterlegt,
damit für diesen auch eAU usw. signiert werden können. Und laut Dr. Suffel
würden die Einstellungen „Arzt in Weiterbildung“ oder „pers. Vertretung“
im Bereich Typ in den Einstellungen des Leistungserbringers auch nicht
helfen. Alternativ bot ich an, dass Dr. Suffel dem Nutzer des int.
Leistungserbringers das Recht den Leistungserbringer Suffel im
Krankenblatt auswählen zu dürfen gibt. Dr. Suffel wollte das
ausprobieren.) aber wir hörten dann eine zeitlang nichts mehr von der
Praxis. Etwas später meldete sich die Praxis während meiner Abwesenheit
wieder bei uns an der Hotline und meldete ein Problem bei eRezeptversandt
für diesen internen Leistungserbringer. Zum Testen wurde die LANR
000000000 beim internen Leistungserbringer hinterlegt. Der eRezeptversand
funktionierte dann. Jetzt bekommt die Praxis von den Patienten die
Rückmeldung, dass die Apotheken die Rezepte wegen der LANR 000000000 nicht
verarbeiten und die Medikamente nicht herausgeben können.



Wie stellen wir den internen Leistungserbringer, der keine eigene LANR und
eHBA hat, korrekt ein, damit auch über ihn eRezepte usw. über den eHBA von
Dr. Suffel signiert werden können? Hinterlegen wir die LANR von Dr.
Suffel, haben wir wieder das HZV-Problem (was vermutlich wohl an der
alphabetischen Auflistung der Leistungserbringer liegt. Der Name des
internen Arztes liegt im Alphabet vor Dr. Suffels Namen)? Welche Optionen
gibt es noch? Ob es mit der Pseudo-LANR 999999999 funktionieren würde,
haben wir noch nicht getestet. Hinterlegen wir überhaupt keine LANR und
stellen den internen Leistungserbringer auf den Typ „ Arzt in
Weiterbehandlung“ oder „pers. Vertretung“, gibt’s beim Ausstellen eines
eRezepts wieder Fehlermeldungen. Der Kunde will eine schnelle Lösung.



Die Antwort, die schlicht falsch ist, ist Folgende (denn der fehler ist NICHT behoben!)
uten Morgen,

wir haben den Sachverhalt überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre erste Konfiguration der Leistungserbringer korrekt war, jedoch Medical Office fälschlicherweise das Erstellen eines eRezepts für den Weiterbildungsassistenten ohne LANR verhindert.

Wir haben den Fehler behoben, sodass nach Einspielen des nächsten Quartalsupdates, welches zeitnah zur Verfügung gestellt wird, auch eRezepte vom Weiterbildungsassistenten ohne LANR erstellt werden können.

Dazu behalten Sie die Konfiguration bei:

Leistungserbringer: Grub (intern)
keine LANR
Typ: Arzt in Weiterbildung
eHBA verknüpfen
externer LE: Suffel

Sie werden benachrichtig, wenn das Quartalsupdate 4/2023 bereit steht.

Viele Grüße,

S. Bock

2

Montag, 16. Oktober 2023, 09:27

Hallo Lucas11,

der Fehler, dass ein Weiterbildungsassistent auch ohne LANR signieren können muss, ist seit Version 17271 behoben und dies funktioniert auch in der aktuellen Version in meinem Testsystem ohne Probleme. Sollte es hier weiterhin Probleme geben, muss dies durch den Support untersucht werden.


Wie stellen wir den internen Leistungserbringer, der keine eigene LANR und
eHBA hat, korrekt ein, damit auch über ihn eRezepte usw. über den eHBA von
Dr. Suffel signiert werden können?


Das kann nicht eingestellt werden. Ein eRezept darf nur von einem Leistungserbringer ausgestellt werden, wenn dieser einen eigenen eHBA hat, unabhängig davon, ob dieser eine eigene LANR hat oder nicht. Eine Signatur ist immer personengebunden, d. h. es ist verboten mit fremden eHBA etwas elektronisch zu unterzeichnen.
Der interne Leistungserbringer kann die eRezepte für den externen Leistungserbringer nur vorbereiten und muss darauf achten, die eRezepte dann direkt auf den signierenden Leistungserbringer auszustellen, da die Signatur auch nicht vom ausstellenden Arzt abweichen darf.
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
_________________________________________________________________

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3

Dienstag, 17. Oktober 2023, 09:05

Sehr geehrter Herr Zwickler

Danke für die dezidierte Stellungnahme.
Leider ist der Fehler jedoch nicht in obengenannter Version behoben. Ich teste dies jetzt gerne heute nochmals, aber am letzten Freitag war es auch in dieser Version noch so, dass das Signieren zwar möglich war, jedoch weiterhin keine Arztnummer im ERezept übermittelt wird.
Man muss hier die verschiedenen Fehler klar unterscheiden, die zwar direkt zusammenhängen, aber dennoch getrennt Ärger verursachen, daher nochmals im Einzelnen:
1.) Signieren funktioniert als WB, natürlich benötigt dieser einen eHBA - was gegeben ist
2.) Die Übermittlung EINER LANR ist für die Apotheke nötig
3.) Entweder muss die LANR des Weiterbilder übermittelt werdem, in dem diese im Feld LANR des WB in der Config freibleibt und automatisch im Hintergrund übermittelt wird
- das funktioniert weiterhin NICHT, es wird KEINE LANR in diesem Feld übermittelt
oder
4.) der WB hat bereits eine LANR , weil er Facharzt einer anderen Fachrichtung bereits ist und deshalb quasi "Umschüler" auf ein anderes Gebiet. Dann ist strittig ob die LANR des Weiterbilders oder die eigene des anderen Fachgebietes übermittelt werden muss (°KV anfragen..die wissen es auch nicht so ganz genau...).
- diese Version "eigene LANR" funktioniert aber auch nicht, da MO eine eingegebene LANR des Weiterbildungsassistenten löscht, sobald intern Arzt in Weiterbildung eingetragen ist.

Sie müssen natürlich auch Real-Life Tests machen mit der Arztnummer und das geht völlig simpel so:
E-Rezept-App installieren , darauf ein ERezept schicken und oh Wunder, würden Sie sehen, dass das Feld Arztnummer leer bleibt.
Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?

Freundliche Grüße

Holger Suffel

4

Dienstag, 17. Oktober 2023, 09:18

Sie müssen natürlich auch Real-Life Tests machen mit der Arztnummer und das geht völlig simpel so:
E-Rezept-App installieren , darauf ein ERezept schicken und oh Wunder, würden Sie sehen, dass das Feld Arztnummer leer bleibt.
Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Hallo,

was in der App passiert, kann nur die gematik beantworten und liegt nicht in unserer Verantwortung. Wenn ein WBA ohne LANR ein eRezept erstellt, dann wird er selber auch ohne LANR übertragen. Zusätzlich wird immer der verantwortliche Arzt übertragen. Dieser muss immer eine LANR haben. Dieses Datenpaket wurde offenbar vom eRezept-Fachdienst angenommen und ist damit technisch korrekt. Wie das dann in der App angezeigt wird, hat mit uns nichts zu tun.
Auch bei einem eRezept für einen WBA ohne LANR kommt somit eine LANR in der Apotheke an, nämlich die des verantwortlichen Arztes. Gibt es denn ein Problem mit so einem Rezept? Kann es nicht eingelöst werden? Lehnt die Apotheke es ab? Oder besteht "nur" das Problem, dass die gematik dann keine LANR in der App anzeigt?

Zitat

Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Die Referenzumgebung RU (Testumgebung für Softwarehäuser) und die Produktivumgebung PU für Ärzte sind vollständig getrennt. Wenn wir in der RU testen, werden diese eRezepte nicht an den echten Fachdienst in der PU gesendet und erscheinen somit auch nicht in der App. Wir können in der RU keine eRezepte für die PU erzeugen, da es sich dabei um echte Rezepte handeln würde.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

5

Dienstag, 17. Oktober 2023, 09:53

das gleiche Problem zeigt sich auch bei manchen Apotheken bei uns. Wir haben die aktuellste Version von MO installiert.
Es gehen >90% der WBA-Rezepte ohne Probleme (gedruckt oder per Karte auslösend; Gematik-App wird nur von einer sehr geringen Anzahl an Patienten genutzt).
Vereinzelt gibt es auf Apothekenseite Probleme beim Abruf. Das stornieren ist dann auch nicht mehr möglich da es "in Bearbeitung" ist.

6

Dienstag, 17. Oktober 2023, 10:30

Vereinzelt gibt es auf Apothekenseite Probleme beim Abruf. Das stornieren ist dann auch nicht mehr möglich da es "in Bearbeitung" ist.
Hallo,

der Status ist von der gematik so beschrieben:

Apotheken werden als "abgebende LEI" (Leistungserbringerinstitution) bezeichnet. Der Patient hat das eRezept also schon einer Apotheke vorgelegt und diese hat es abgerufen und damit für sich "in Bearbeitung" gesetzt. Dadurch kann der Patient es nicht mehr woanders einlösen und auch die Praxis kann es nicht mehr stornieren. Die Apotheke kann es selbst stornieren oder sie gibt es wieder frei. Dann kann es eine andere Apotheke bearbeiten oder auch der Arzt stornieren.

Interessant wäre hier, warum es damit Probleme gibt. Der Abruf selbst musste funktioniert haben, da die Apotheke es für sich in Bearbeitung setzen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

7

Dienstag, 17. Oktober 2023, 11:42

Hallo Herr Wingenbach
Ich versuche mal sachlich zu bleiben, weil ich die Antworten auf Ihre Fragen schon längst vor Wochen an Inamed gegeben habe. wir drehen uns immer wieder im Kreise. Dass Sie da nicht involviert sind, ist völlig ok, Sie sind sicher nicht schuld an der Misere:

1) Kann eine Apotheke solche Rezepte zwar einlösen, sie darf es aber nicht, da die LANR NICHT übertragen wird - Indamed behauptet, sie wird übertragen, ich sage, sie wird nicht übertragen, und das gleiche sagen auch die Apotheken. OHNE eine LANR darf ein Rezept vom Apotheker nicht eingelöst werden. Es taucht im vorgesehenen Abrechnungsfeld keine LANR auf. Der Apotheker siehtr keine LANR und das war es dann. Das Rezept ist damit nicht korrekt, eine LANR muss drauf sein, und das ist sie nicht, weder die von mir noch die von meinem WB, der ausnahmsweise als FA Anästhesie auch eine hat.

2.) Die App sollte nicht vom eigentlichen Problem ablenken: In der App wird genau das LANR-Feld angezeigt und das bleibt genauso leer, wie das Feld auf dem Computer in der Apotheke.
Damit ist die Übertragung nicht korrekt - so einfach ist das. Die von MO erzeugten WB-Rezepte können nicht eingelöst werden. Die App ist hier nur mein Anzeigemittel, solche offenkundigen Fehler auch ohne den Computer des Apothekers sichtbar zu machen.
Ob sich der Fehler bei der gematik verbirgt, weiß ich nicht, das wäre die Aufgabe, die Indamed angehen müsste.
So jedenfalls, wie es implementiert ist, geht es nicht, und diese Meldung ist zum ersten Mal vor 2 Monaten erfolgt.

Zum Anderen: ich war der irrigen Meinung, sie hätten Test-Praxen, die diese Szenarien abdecken. JEDE Apotheke um mich herum verweigert die Annahme solcher Rezepte - so etwas muss normalerweise auffallen.
Das scheint nicht der Fall zu sein, kann ich nur schlussfolgern; Wenn es keinen Testrahmen mit echten Rezepten gibt, sondern sie nur im Labor und nicht in-the-wild testen, dann wundert mich nun gar nichts mehr. Das mag -da bin ich bei Ihnen- der Fehler der Gematik sein, den wir alle ausbaden...

Ich teste jetzt nochmal mit 2 unterschiedlichen Apothekern die 3 möglichen Einstellungen aus, weil ich aus Ihren Angaben entnehme: es müsste gehen und ging bei Ihnen im labor.


Freundliche Grüße
Holger Suffel

Sie müssen natürlich auch Real-Life Tests machen mit der Arztnummer und das geht völlig simpel so:
E-Rezept-App installieren , darauf ein ERezept schicken und oh Wunder, würden Sie sehen, dass das Feld Arztnummer leer bleibt.
Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Hallo,

was in der App passiert, kann nur die gematik beantworten und liegt nicht in unserer Verantwortung. Wenn ein WBA ohne LANR ein eRezept erstellt, dann wird er selber auch ohne LANR übertragen. Zusätzlich wird immer der verantwortliche Arzt übertragen. Dieser muss immer eine LANR haben. Dieses Datenpaket wurde offenbar vom eRezept-Fachdienst angenommen und ist damit technisch korrekt. Wie das dann in der App angezeigt wird, hat mit uns nichts zu tun.
Auch bei einem eRezept für einen WBA ohne LANR kommt somit eine LANR in der Apotheke an, nämlich die des verantwortlichen Arztes. Gibt es denn ein Problem mit so einem Rezept? Kann es nicht eingelöst werden? Lehnt die Apotheke es ab? Oder besteht "nur" das Problem, dass die gematik dann keine LANR in der App anzeigt?

Zitat

Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Die Referenzumgebung RU (Testumgebung für Softwarehäuser) und die Produktivumgebung PU für Ärzte sind vollständig getrennt. Wenn wir in der RU testen, werden diese eRezepte nicht an den echten Fachdienst in der PU gesendet und erscheinen somit auch nicht in der App. Wir können in der RU keine eRezepte für die PU erzeugen, da es sich dabei um echte Rezepte handeln würde.
Sie müssen natürlich auch Real-Life Tests machen mit der Arztnummer und das geht völlig simpel so:
E-Rezept-App installieren , darauf ein ERezept schicken und oh Wunder, würden Sie sehen, dass das Feld Arztnummer leer bleibt.
Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Hallo,

was in der App passiert, kann nur die gematik beantworten und liegt nicht in unserer Verantwortung. Wenn ein WBA ohne LANR ein eRezept erstellt, dann wird er selber auch ohne LANR übertragen. Zusätzlich wird immer der verantwortliche Arzt übertragen. Dieser muss immer eine LANR haben. Dieses Datenpaket wurde offenbar vom eRezept-Fachdienst angenommen und ist damit technisch korrekt. Wie das dann in der App angezeigt wird, hat mit uns nichts zu tun.
Auch bei einem eRezept für einen WBA ohne LANR kommt somit eine LANR in der Apotheke an, nämlich die des verantwortlichen Arztes. Gibt es denn ein Problem mit so einem Rezept? Kann es nicht eingelöst werden? Lehnt die Apotheke es ab? Oder besteht "nur" das Problem, dass die gematik dann keine LANR in der App anzeigt?

Zitat

Mal ganz direkt gefragt: Hat das irgendJemand bei Indamed tatsächlich gemacht?
Die Referenzumgebung RU (Testumgebung für Softwarehäuser) und die Produktivumgebung PU für Ärzte sind vollständig getrennt. Wenn wir in der RU testen, werden diese eRezepte nicht an den echten Fachdienst in der PU gesendet und erscheinen somit auch nicht in der App. Wir können in der RU keine eRezepte für die PU erzeugen, da es sich dabei um echte Rezepte handeln würde.

8

Dienstag, 17. Oktober 2023, 12:47

1) Kann eine Apotheke solche Rezepte zwar einlösen, sie darf es aber nicht, da die LANR NICHT übertragen wird - Indamed behauptet, sie wird übertragen, ich sage, sie wird nicht übertragen, und das gleiche sagen auch die Apotheken. OHNE eine LANR darf ein Rezept vom Apotheker nicht eingelöst werden. Es taucht im vorgesehenen Abrechnungsfeld keine LANR auf. Der Apotheker siehtr keine LANR und das war es dann. Das Rezept ist damit nicht korrekt, eine LANR muss drauf sein, und das ist sie nicht, weder die von mir noch die von meinem WB, der ausnahmsweise als FA Anästhesie auch eine hat.
Hallo,

ich habe folgende Konfiguration vorgenommen:

Das ist mein externer LE mit einer LANR

Dies ist mein Weiterbilungsassistent ohne LANR, der als externen LE den oberen eingestellt hat.

Dann verordne ich ein Medikament für den WBA im Krankenblatt. der Eintrag für das eRezept im Infomanager enthält das technische Datenpaket, das an den Fachdienst übertragen wird. Dieser Ausschnitt betrifft die beiden Leistungserbringer:

Es gibt zwei Abschnitte "Practitioner", also Leistungserbringer. Der obere ist für meinen WBA Paul Panzer und enthält keine LANR. Dort ist als Qualification_Type 03 hinterlegt, was die technische Kennzeichnung für "Arzt in Weiterbildung" ist. Darunter beginnt der zweite Abschnitt Practinioner für Felix Lurch. Dort ist die LANR von Felix Lurch mit enthalten.

Die Darstellung für die Signatur wird aus dieser xml-Datei erstellt. Die Anzeige verwendet nur die Daten, die dort enthalten sind. Sie wird nicht aus anderen Daten in MO beeinflusst. So sieht sie aus:

Hier ist in dem Personalienfeld das Feld für LANR leer, da der Austeller (also der WBA) keine LANR hat. Aber im Stempelfeld sieht man, das beide LE übertragen werden, so auch der verantwortliche Arzt mit seiner LANR.

Dieser Eintrag wurde so vom Fachdienst akzeptiert. Das eRezept wurde versendet. Natürlich bei mir nur in der Testumgebung. Aber dennoch handelt es sich um ein technisch korrektes eRezept.

In der technischen Anlage für das eRezept ist das Feld für den Identifikator der ausstellenden Person so beschrieben:

Der Text rechts gibt, wann die LANR gefüllt sein muss. Wir befinden uns bei GKV. Der mittlere Satz bezieht sich auf den Qualification_Type, der auf dem Bild oben für den WBA als 03 zu erkennen ist. Daraus ergibt sich, dass bei dem normalen externen Arzt mit Qualification_Type = 00 die LANR Pflicht ist, bei einem WBA mit 03 nicht. Die technische Anlage fordert also, dass WBA auch ohne LANR eRezepte erstellen können. Und da der Fachdienst diese eRezepte annimmt, ist das eRezept als gültig geprüft worden.
Wenn ich die LANR beim externen LE entferne und dann ein eRezept für den WBA ausstelle, dann kommt bereits beim Verordnen die folgende Meldung:

Wir prüfen bereits bei Verordnung im KB auf die notwendigen Angaben. Wenn dort etwas nicht vorhanden ist, kann das eRezept gar nicht erstellt werden. Sie müssen also nicht technisch fehlerhafte eRezepte versenden, die dann vom Fachdienst abgelehnt werden.

Es gibt einen Validator für eRezept und eAU, der gegen die Spezifikation und die technische Definition der KBV prüft. Damit habe ich die xml-Datei aus dem obigen Beispiel geprüft. Als Ergebnis wurde dies ausgegeben:

Quellcode

1
Success: 0 errors, 0 warnings, 7 notes

Keine Fehler, keine Warnungen, 7 Anmerkungen. Damit ist das eRezept ohne LANR bei WBA korrekt.

Wenn die Apotheke ein korrektes eRezept nicht ausgeben darf, dann muss das an anderer Stelle geklärt werden. Wir können für den WBA keine LANR einfordern, wenn die technische Anlage das Ausstellen auch ohne LANR zulässt.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

9

Dienstag, 17. Oktober 2023, 13:25

da der Fachdienst diese eRezepte annimmt, ist das eRezept als gültig geprüft worden.

das ist doch meine ich der Kernsatz - auf einem Rezept (egal ob eRezept oder Muster16) eine LANR vermerkt sein um gültig (von der Apotheke belieferbar) zu sein

Die Apothekerpostile schreibt dazu "Es muss sowohl auf
Muster-16-Rezepten als auch auf E-Rezepten die LANR angegeben werden.
E-Rezepte werden bei fehlerhafter Ausstellung sowieso automatisch abgewiesen,
Papierrezepte hingegen müssen in der Apotheke geprüft werden"

Sprich wäre im eRezept nicht "irgendwo" eine LANR hinterlegt würde gar kein gültige eRezept entstehen (würde wohl vom Rezeptserver abgewiesen) - soweit sind sich wahrscheinlich alle einig

Es "riecht" aber danach als muss die LANR nicht zwingend im vom Muster 16 gewohnten Feld (bei den Personalien) stehen (muss sie da eigentlich bei Muster 16 zwingend stehen) sondern als würde es reichen wenn Sie irgendwo im Datensatz stehen (sont würd das rezept ja garnicht auf dem Server gespeichert werden können s.o.) ....
Noch eine Blüte des deutschen Regelungsdschungels - das Deutsche Apotheker Portal schreibt (bezieht sich führend auf Muster 16):
1. Ärzte "sollten" die LANR aufs Rezeot schreiben
2. Für Ersatzkassen gilt: LANR und BSNR sind Pflichtangaben, soweit vorhanden
3. Eine fehlende LANR darf vom Apotheker nachgetragen werden.
Das Fehlen von in ergänzenden Verträgen geforderten Rezeptangaben (z. B. LANR oder BSNR) dürfen Krankenkassen nicht beanstanden (außer eine Retaxation ist im Liefervertrag eindeutig vorgesehen).
Also haben wohl die Apotheker "Retax-Angst"

Was auch immer hier stimmen mag ....
Lehnen denn alle Apotheken das Rezept ab oder nur ein besonders vorsichtiger?
Aber nicht falsch verstehen es gibt genung Fallstricke und lieber 5000mal prüfen - Hier ein Fehler aus einem anderen PVS der auch viel Ärger gemacht hat
und zeigt das wohl die Spezifikationen nicht 100% wasserdicht sind: "leider hat sich da bei uns tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Aus tomedo können gerade eRezepte von Ärzten in Weiterbildung ohne Verweis auf den weiterbildenden Arzt verordnet werden. Interessanterweise prüft dies auch weder der eRezept-Fachdienst, noch die Apothekensoftware nochmal gegen, sodass diese Probleme teilweise erst in der Abrechnung [durch die Apotheke] auftreten..."

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GMPTS« (17. Oktober 2023, 13:52)


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Mittwoch, 18. Oktober 2023, 07:38

Also bei uns können einige Apotheken es, einige nicht. Mich erinnert es an das Problem mit den eAU als einige Krankenkassen nicht die aktuellste Version genutzt haben.
Leider ist die Apothekenseite nur bedingt einsehbar, da die "Problem-Apotheken" selbst keine Ahnung haben und es ihrer IT mitgeteilt haben, die nicht reagieren (CGM).
Da die Mehrzahl funktioniert (nach den genannten Konfigurationen von Indamed) und die betroffenen Apotheken sagen, dass sie es gar nicht bearbeiten können "es ist einmal aufgetaucht, dann nicht wieder, wir finden es nicht mehr - wir können auch nicht wieder freigeben..." wäre der Hinweis an die Gematik zu geben.

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Mittwoch, 18. Oktober 2023, 09:49

Ich würde das auch als nervige aber nicht unerwartete Start-Probleme sehen. Die Telematik läuft halt nunmal so.
Wir haben aus der Nachbarapotheke die Info bekommen, bitte erst umzustellen wenn wir ein gutes Gefühl haben, aus der Nachbarpraxis kämen oft noch Problem-Rezepte und die Apo sei genervt.

LG C.Schnell

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Donnerstag, 19. Oktober 2023, 08:29

die Apo sei genervt

für 8,35€+x je Medi auf Rezept dürfen die gerne genervt sein.... kann ja jeder für sich mal hochrechnen
TF

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