Hallo Frau Riemer,
das Problem ist sicherlich bei der KBV zu suchen, aber vermutlich ein Fehler im von dort übermittelten Regelwerk. Im Online-EBM liest sich das ganze folgendermaßen:
https://www.kbv.de/tools/ebm/html/31600_…7024853440.html
Der entscheidende Punkt ist, dass zwar eine Leistung aus dem Abschnitt 31.2 im Abstand von bis zu 21 Tagen zuvor erbracht worden sein muss, aber das muss nicht zwangsläufig durch die Betriebsstätte oder den LE geschehen sein, der nun die 31600 abrechnet. Es lässt sich also im Regelwerk gar nicht sinnvoll prüfen, da das System des Hausarztes, der die 31600 absetzt, keine Kenntnis haben kann, wann der Operateur irgendeine Ziffer aus dem Kapitel 31.2 abgesetzt hat. Die Legitimation zur Abrechnung der Post-OP-Ziffer ergibt sich hier durch die (Rück-)Überweisung des Operateurs an den behandelnden Hausarzt, der damit bestätigt, dass er die 31600 nicht selbst abrechnen wird sondern dies an den Hausarzt delegiert.
VG Julian Hartig