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Freitag, 30. Juni 2023, 13:28

Zertifikats- / Zulassungsnummern der Module - Angabe bei der KV

Hallo!

Zumindest in WL müssen wir alle drei Monate mit der Abrechnung eine Selbsterklärung abgeben, dass alles strengstens nach SGB-V und sonstigen Regeln gemacht wurde und persönlich geprüft wurde.
Einer der dabei abgefragten Punkte ist, ob sich in den Datenbanken der verwendeten Praxissoftware Änderungen ergeben haben (gemeint sind Medikamente und Heilmittel).
Vorbelegt ist immer "Nein", wenn ich "Ja" anwähle, soll ich Hersteller und Produkt sowie die Zulassungsnummer (Y/...) angeben.

Fragen:
1) Stehen die nicht zufällig auch in der Abrechnungsdatei und es ist mal wieder redundante Arbeit?
2) Wie oft ändern die sich? D.h. kann ich als langjähriger MO-Nutzer "Nein" anklicken, oder kommt mit jedem Quartalsupdate eine neue Zulassungsnummer?
3) Wenn ich tatsächlich besser jedes Quartal die Ziffern angeben sollte, kann man vielleicht die entsprechenden Angaben unter "Hilfe, Info über" kopierbar machen?!

Danke, Grüße, schönes Abrechnen, schönes Wochenende!
L.Kruse

Beiträge: 3 864

Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch

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Freitag, 30. Juni 2023, 13:44

Wie soll ich als Hausarzt wissen, nachprüfen und verantworten, gar verstehen, ob alles in der Datenbank so ist wie die SGB-V das vorschreibt. Das geht doch gar nicht. Und bei den Medikamneten und Heilmitteln gibts doch alle 14 Tage eine Ändserung, also wäre das ein JA.
Update und Abrechnung inert 25 Minuten erfolgreich.
bro

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Freitag, 30. Juni 2023, 13:47

Hallo!

Zumindest in WL müssen wir alle drei Monate mit der Abrechnung eine Selbsterklärung abgeben, dass alles strengstens nach SGB-V und sonstigen Regeln gemacht wurde und persönlich geprüft wurde.
Einer der dabei abgefragten Punkte ist, ob sich in den Datenbanken der verwendeten Praxissoftware Änderungen ergeben haben (gemeint sind Medikamente und Heilmittel).
Vorbelegt ist immer "Nein", wenn ich "Ja" anwähle, soll ich Hersteller und Produkt sowie die Zulassungsnummer (Y/...) angeben.

Fragen:
1) Stehen die nicht zufällig auch in der Abrechnungsdatei und es ist mal wieder redundante Arbeit?
2) Wie oft ändern die sich? D.h. kann ich als langjähriger MO-Nutzer "Nein" anklicken, oder kommt mit jedem Quartalsupdate eine neue Zulassungsnummer?
3) Wenn ich tatsächlich besser jedes Quartal die Ziffern angeben sollte, kann man vielleicht die entsprechenden Angaben unter "Hilfe, Info über" kopierbar machen?!

Danke, Grüße, schönes Abrechnen, schönes Wochenende!
L.Kruse
Hallo,

1. Ja, sie stehen in der Abrechnungsdatei. Es stehen die Zulassungsnummer für KVDT, AVWG (Medikamentenverordnung) und Heilmittelverordnung in der Abrechnungsdatei.

2. Die Zulassungsnummern werden turnusmäßig erneuert, da sie immer nur eine bestimmte Laufzeit haben.
Das ist unsere Zulassungsnummer für KVDT: Y/1/2101/36/210
Die Zahlen haben dabei jeweils eine Bedeutung. /1/ ist das Thema, in diesem Fall KVDT, /2101/ ist der Beginn der Gültigkeit, also Januar 2021, /36/ ist die Laufzeit in Monaten, also 36 Monate ist sie gültig, /210 ist die Nummer unseres Systems MEDICAL OFFICE. Unsere KVDT-Zulassung gilt demnach bis 31.12.2023. Wir befinden uns aktuell in der Rezertifizierung. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, bekommen wir eine neue Zulassungsnummer, die wir einpflegen und die ab 01.01.2024 in der Liste der Nummern angezeigt wird. Ab der Abrechnung Q1/24 wird sie auch in die Abrechnungsdatei geschrieben. Für die Blankoformularbedruckung wird aktuell noch die Nummer angezeigt, die bis heute gültig ist. Ab morgen wird die neue Nummer angezeigt und im Blankodruck verwendet. Grundsätzlich ändert sich am Zertifizierungsgegenstand allerdings nichts. Wir müssen eine Prüfung durchführen und bekommen eine neue Zulassungsnummer, die aber eigentlich nur eine neue Laufzeit hat.

Hier wäre evtl. ein Gespräch mit Ihrer KV besser. An den Datenbanken für Medikamenten- und Heilmittelverordnung ändert sich inhaltlich laufend etwas. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Art von Änderung gemeint ist. Ich kann mir eher vorstellen, dass die Frage darauf abzielt, ob Sie eine andere Verordnungssoftware einsetzen, die dann natürlich eine andere Zulassungsnummer hat. Wenn unsere Zulassungsnummer nur erneuert wird, behalten Sie aber das gleiche System, hier 210. Das dürfte der KV egal sein. Wenn Sie den Zulieferer ändern, hätten Sie eine andere Systemnummer. Ich denke, nur diese Änderung interessiert die KV. Genau kann Ihnen aber nur die KV Auskunft geben.

3. Falls Ihre KV das wirklich will, können wir diese Änderung aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

4

Freitag, 30. Juni 2023, 14:09

Danke für den informativen und langen Hintergrund zu der Thematik.

So wie ich es sehe, will die KVWL das aber wirklich. Aber schon "immer". Vielleicht wurde das auch einfach unhinterfragt immer weiter geführt. Keine Ahnung.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen (per PN oder Mail) mal das PDF einer solchen sog. Vierteljahreserklärung (Assoziationen zum Fünfjahresplan sind rein zufällig ;) ) senden, dann könnten Sie vielleicht mit der KVWL klären, was/warum die wollen. Ich bin ja trotz ihrer (sehr guten!) Hintergrundinformationen nur technischer Laie, obwohl ich den Kram letztlich verantworte. Wäre ich ziemlich dankbar für.
Alternativ hat @crispinus (ist doch auch WLler?) vielleicht eine Idee?

@Hus: Wir sind Kassenärzte. Beantwortet das Ihren (inhaltlich völlig richtigen) Kommentar nicht schon?! Wobei ich glaube, dass sich das inhaltliche eher auf das korrekte Ansetzen und Erbringen von EBM-Ziffern, Diagnosen, ... bezieht. ;(

PS: Abrechnung sauber durchgegangen. Jetzt kommt das Update!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »l.kruse« (30. Juni 2023, 14:23)


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Freitag, 30. Juni 2023, 14:15

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen (per PN oder Mail) mal das PDF einer solchen sog. Vierteljahreserklärung (Assoziationen zum Fünfjahresplan sind rein zufällig ) senden, dann könnten Sie vielleicht mit der KVWL klären, was/warum die wollen. Ich bin ja trotz ihrer (sehr guten!) Hintergrundinformationen nur technischer Laie, obwohl ich den Kram letztlich verantworte. Wäre ich ziemlich dankbar für.
Hallo,

ja, das kann ich gerne tun. Haben Sie einen Kontakt bei der KV WL, der dafür zuständig ist? Sonst wende ich mich allgemein an die KV.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

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Freitag, 30. Juni 2023, 14:27

Eine passende Kontaktnummer bei der KVWL habe ich leider nicht. Es gibt aber ein ziemlich gut orientiertes Service-Center, welches seinen Namen i.d.R. auch verdient. Das ist zwar eigentlich "nur" für Ärzte und PTs, aber genau da würde ich auch anrufen.