Hallo,
bei der Präsentation von MO wurde gesagt, dass die Lizenzen nicht (!) Rechner gebunden seien (außer den mobilen ...) - sondern sich auf die Zahl gleichzeitig angemeldeter Clients beziehen?!
D.h. wir werden 3 Clients haben, die nur sehr sporasich MO "anwerfen" - so wich das verstanden habe, darf ich mit 5 Lizenzen auch 8 Rechner installieren, solange nie mehr als 5 gleichzeitig aktiv sind.
Diese Frage ist für die anstehende Installation wichtig - wenn doch die Rechner - auch offline - gezählt werden, muss ich anders alkulieren, dann gibt es für sleten Nutzer nur VPN / Teamviewer Zugänge.
Gruß
BM
Hallo BM,
an sich ist es richtig, dass die Lizenzen nicht jeweils an den Rechnernamen gebunden sind. Es ist bpsw. möglich, die Computernamen der Clients (aber nicht beim Server!) zu ändern ohne dass Anpassungen an der Lizenz vorgenommen werden müssen. Wird MEDICAL OFFICE gestartet, so ist eine der Arbeitsplatzlizenzen an den entsprechenden Computernamen vergeben. Bei ordnungsgemäßen Programmende sollte diese Zuweisung wieder aufgehoben werden. Daher
könnte das von Ihnen beschriebene Vorgehen mit drei selten verwendeten PCs funktionieren. Unser Lizenzmodell ist allerdings nicht darauf ausgerichtet.
Wenn die Zuweisung der Arbeitsplatzlizenz zu einem bestimmten PC bei Programmende nicht aufgehoben wird, dann ist weiterhin die Lizenz belegt und somit kann kein anderer PC diese Lizenz verwenden. Wenn an diesem PC erneut MEDICAL OFFICE gestartet wird, wird nicht noch eine weitere Lizenz belegt, sondern die bereits vergebene verwendet (ein PC belegt also nicht zwei Lizenzen, sondern verwendet seine alte). Wie Sie an diesem Forumsthema erkennen können, gibt es einen Weg, alle zugewiesenen Lizenzen aufzuheben, so dass sie neu vergeben werden können. Dies ist allerdings nur möglich, wenn an keinem PC MEDICAL OFFICE gestartet ist. Daher ist es keine praktikable Lösung, wenn dies täglich mehrmals durchgeführt werden muss, da die anmeldenden PCs ständig wechseln. Dies ist eher für den Fall vorgesehen, dass Clients umbenannt oder ersetzt werden. Da es in unserem Modell so nicht vorgesehen ist, würde ich Ihnen nicht empfehlen, sich auf die Aufhebung der Lizenzzuweisungen zu verlassen. Der von Ihnen beschriebene Alternativweg geht diesem Problem von vornherein aus dem Weg.