Ich würde hier grundsätzlich mal das grundlegende Vorgehen in Frage stellen
wir setzen die 01435 an, wenn wir den Kunden im Q nicht sehen.
Kommt er doch, wird die 01435 automatisch gelöscht.
ich hatte Sie so verstanden dass Sie eine BAG sind - die 01435 darf nur nicht bei dem Arzt stehen auf den die Verischerten-/Grundpauschale abgerechnet wird ansonsten gilt "Wird die Versichertenpauschale bei einem Patienten auf einen Leistungserbringer abgerechnet, kann die Nr. 01435 EBM einmal im Quartal auf einen anderen Leistungserbringer abgerechnet werden. An diesem Tag kann dieser Arzt keine anderen Leistungen (außer Pauschalen wie Porto) beim gleichen Patienten ansetzen, sehr wohl aber an anderen Tagen." (oder anders: "01435 EBM bei mittelbarem Kontakt (vom Patienten initiiert), im gleichen Arztfall nicht neben der 0300x EBM, aber neben anderen Ziffern, im gleichen Kontakt nicht neben anderen Ziffern (Ausnahme aktuell 03221 und 01434 EBM)")
außerdem warum sollte auch wenn kein pers. APK erfolgt die 01435 bei Vorlage der eGK gelöscht werden??
da man von den 01435er Kunden keine Karte bekommt.
die 01435 ist doch nicht an die "Nicht-Vorlage" der eGK gebunden - man kann die 01435 auch bei vorliegender eGK abrechnen !!!
Es geht darum, nur bei denen Patienten die eGK anzufordern, die auch eine eGK abgeben müssen, die mit der 01435 aber nicht angefragt werden.
das macht doch keinen Sinn - denn wird die eGK nicht eingelesen werden im Zweifel Fälle
verschenkt die bei fallzahlabhängigen Regelungen
relevant sein können
unsere "fehlende eGK-Liste" ist "zum Glück" immer nur max. 1% unserer Fallzahl lang - da kann man sich auch mal anschauen ob man im Ausnahmefall keine eGK anmahnt - Verrenkungen sind hier glaube ich nicht nötig
Ich habe eine Patientenstatistik die funktioniert aber nicht
bei mir funktioniert die Statistik wenn ich die beiden Zeiträume (bei Patientenselektion und bei KV-Fall) zum Beispiel auf aktuelles Quartal stelle
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