Soweit Patientendaten in einer EDV-Anlage archiviert sind, ist der/die Übernehmer/in oder den mit der Verarbeitung befassten Mitarbeiter/in nur dann berechtigt, über diesen Datenbestand zu verfügen, soweit ihm/ihr hierzu eine ausdrückliche Einverständniserklärung der/des betreffenden Patientin/en vorliegt. Liegt eine solche Einverständniserklärung nicht vor, sind die betreffenden Daten durch den/die Übernehmer/in weiterhin gesperrt zu halten und mit dem Passwort versehen von den übrigen Dateien getrennt zu halten. Der/Die Übernehmer/in darf das Passwort für den Zugriff zu diesen Dateien nur verwenden, nachdem der betreffende Patient in die Nutzung des Alt-Datenbestandes durch den/die Übernehmer/in oder durch einen nachbehandelnden Arzt schriftlich eingewilligt hat.
Wie kann ich alle Patienten sperren, auf einen Rutsch, damit die nur dann geöffnet werden, wenn die DSGVO zufriedengestellt ist? Denn wenn ich MO öffne, das ist die einzige Sperre, dann habe ich Zugang zu allen. Ich weiß, das totaler Blödsinn und das macht wirklich keiner, aber wer weiß, wie das in ein paar Jahren sein wird.
bro