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MarcAllef

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1

Freitag, 13. Januar 2023, 00:46

eAU ohne Papier-Ausdruck

Hallo Indamed und Forum!
Thema eAU:
Der Ausdruck für die Praxis: ist schon lange nicht mehr nötig.
Der Ausdruck für die Kasse: entfällt Dank der Telematik.
Der Ausdruck für den Arbeitgeber: entfällt einfach so. OK: Auch Telematik.

Der Ausdruck für den Patient: ist unnötig: Warum da ein Formular? Der kann das höchstens für sich selbst abheften...
Wunschvorstellung:
Technisch ausgestattete Patienten bekommen ihre AU per formloser Email (2-Zeiler ohne Anhang), SMS, oder zur Not auch per Ausdruck. MO sollte nativ, bequem und ohne Zeitverbrauch alle Wege unterstützen.
Der Patient kann dann diese Email (oder auch nur die darin enthaltene Information) an seinen Arbeitgeber weiterleiten.
Der Ausdruck auf Papier kann dann schlicht entfallen.
Das wäre gerade bei telefonischen oder Videotermin-Krankschreibungen sinnvoll: Denn warum soll der Patient seine AU abholen? Oder die per Post geschickt werden? Die reine Sach-Information reicht doch? Die Ärzte drucken die eAU für die Druckerindustrie. Sonst Niemanden...

Also: Wie bekommen wir den Personaleinsatz und Papier- und Energieverbrauch bei der eAU reduziert?
Vielen Dank für Ihre Vorschläge!
Marc Allef

2

Freitag, 13. Januar 2023, 07:35

Hallo,
Versand von Gesundheitsdaten per eMail ist datenschutztechnisch ein No go, selbst mit Zustimmung des Patienten wäre das nicht zulässig, siehe Diskussion um den Versand von eRezept-Tokens per eMail.
Allerdings ist es tatsächlich so, dass Patienten nicht unbedingt Ausdrucke ihrer AU benötigen. Man kann den Patienten also ggf. fragen, ob er einen Ausdruck wünscht und ihn nur dann erzeugen. Sonst gibt es eben keinen Ausdruck. Sollte aus irgendeinem Grund zu einer späteren Zeit Bedarf bestehen, kann der Beleg jederzeit nachträglich ausgedruckt werden.

VG Julian Hartig

Beiträge: 3 864

Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch

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3

Freitag, 13. Januar 2023, 08:53

Sehe ich auch so. Wir fragen derzeit die Pat., ob Sie auf Ihren Druck verzichten können.
Man höre und staune: Man kann. Hätten wir nicht gedacht.
In wenigen Monaten ist das Thema wohl erledigt.
bro

4

Freitag, 13. Januar 2023, 10:29

Hallo,

irgendwie habe ich den Trick eine eAU ohne jeglichen Ausdruck zu erstellen wohl verpasst, wie geht das?

LG C.Schnell

5

Freitag, 13. Januar 2023, 12:23

Eigenen Drucker für eAU erstellen, Druckabfrage aktivieren und dann beim Druck der eAU dort 0 eintragen.
Viele Grüße

F. Jovy

6

Sonntag, 15. Januar 2023, 10:28

Mailversand von Gesundheitsdaten (OT)

Moin!
Ich halte den Versand per Mail auch für ein NoGo und mache es nicht. Auch kenne ich die Position, dass es selbst mit Zustimmung des Patienten unzulässig bleibt. Aber gibt es das irgendwo von einer Behörde kurz und knackig schriftlich zum Mitgeben oder aushängen? Hintergrund ist, dass hier immer wieder Patientinnen kommen und Befunde zugemailt haben wollen, und mich einfach nur für faul oder altbacken halten, wenn ich es verweigere.
Grüße
L.Kruse

7

Sonntag, 15. Januar 2023, 22:49

Ich habe erfahren, dass eAU für Arbeitslose (Agentur für Arbeit kann/will es nicht abrufen) weiterhin nicht möglich ist. Und für Private werden von MO nun sogar drei Exemplare ausgedruckt (unnötig).
Ich plädiere für Ausdruckoptionen: A) Signieren ohne Druck, B) Signieren mit Druck nur für Versicherten, C) Signieren mit Druck für Arbeitgeber und Versicherten

8

Montag, 16. Januar 2023, 07:50

Ich habe erfahren, dass eAU für Arbeitslose (Agentur für Arbeit kann/will es nicht abrufen) weiterhin nicht möglich ist. Und für Private werden von MO nun sogar drei Exemplare ausgedruckt (unnötig).
Ich plädiere für Ausdruckoptionen: A) Signieren ohne Druck, B) Signieren mit Druck nur für Versicherten, C) Signieren mit Druck für Arbeitgeber und Versicherten


Hallo,
siehe hier: eAU Kopie für Arbeitgeber

Viele Grüße
M.Meier

9

Montag, 16. Januar 2023, 08:12

Ich habe erfahren, dass eAU für Arbeitslose (Agentur für Arbeit kann/will es nicht abrufen) weiterhin nicht möglich ist


Ab 2024 will auch die Arbeitsagentur soweit sein, dass sie elektronisch abrufen kann, ist also nur eine Frage der Zeit, nicht der prinzipiellen Ablehnung. Für Privatpatient*innen ist die beste Lösung die Aktivierung der Druckoptionen für den verwendeten Drucker, dann kann nämlich hier einfach die "2" bei Seitenauswahl eingetragen werden und es wird nur das Arbeitgeber-Exemplar ausgedruckt.
(Ich muss sicherlich nicht darauf hinweisen, dass die Verwendung von Kassenformularen für Privatversicherte eigentlich Formularmissbrauch ist - insofern wäre die allerbeste Lösung eigentlich, analog zur Heilmittelverordnung zwar eine Eingabe über das AU-Formular zu erlauben, den Ausdruck dann aber passend formatiert für ein Privatrezept A6 mit dem Text "Der/die o.g. Patient/in ist vom xx ... xx aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig." o.ä. durchzuführen).

VG Julian Hartig