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Bei den PCs oder Notebooks der Einzelpraxen wäre das in meinen Augen sinnvoll, um auszuschließen, dass an diesen PCs auf fremde Daten zugriffen wird, da die Kennwörter der Anmeldung ja meistens nicht lange geheim bleiben.
In der Regel wird das die Einrichtung einer Domäne für die Verwaltung der Benutzerkonten erfordern. Dann kann auch jeder Benutzer sein eigenes Passwort haben, was aus meiner Sicht im Sinne der Sicherheit auch die einzig vernünftige Lösung ist.
Ja, das greift auch rückwirkend.Hallo Herr Wingenbach, herzlichen Dank für den Verweis auf die Kennwortrichtlinie und vor allem für die Hinweise zur Aktenfreigabe. Soweit ich das sehe, sind die weitreichender als die im Handbuch und für uns momentan sehr relevant.
Uns interessiert das Szenario Praxisgemeinschaft und dazu würde ich das gerne nochmals selbst zusammenfassen, um sicherzustellen, dass ich es richtig vestanden habe: über eine entsprechende Konfiguration würde die Aktenfreigabe quasi automatisch dafür sorgen, dass die verschiedenen Abrechner/Praxen ihre Akten quasi unabhängig voneinander führen - die der anderen Abrechner wären also unsichtbar, so lange man nicht selbst zum Abrechner wird. Hierzu drei Fragen:
- Greift diese Trennung auch rückwirkend, nachdem die Konfiguration entsprechend eingerichtet wurde? Die korrekten Abrechner sind ja bereits hinterlegt.
In der Konfiguration gibt es zwei relevante Rechte:
Zitat
2. Kann ich bei Vertretungsfällen dennoch dem anderen Abrechner Zugriff auf einzelne Patienten einrichten? Ganz klar ist mir Ihr Satz zur Urlaubsvertretung nicht. Meinten Sie damit, dass ich natürlich nicht pauschal einem Vertreter den Zugriff auf meinen kompletten Patientenstamm geben und später wieder entziehen kann, da das nicht pauschal sondern nur patientenweise funktioniert? Diesen Zugriff dürfte ja nur der Behandler persönlich einem anderen Benutzer erteilen können, oder kann auch eine Benutzergruppe als Behandler auftreten? Irgendwie müssen die MfA ja auch einen gewissen Zugriff auf die Stammdaten behalten