Ich würde hierfür also keine Energie persönlich oder programmiertechnisch aufwenden wollen.
zb wenn die 01732 gestrichen wurde, einfach zu früh abgerechnet. dann wäre es doch praktisch mit einem klick all diese Änderungen übernehmen zu können
Ich stimme Ihnen zu 100% zu! Wenn es jemals eine Schnittstelle gibt, muss erkennbar sein, was die originäre Abrechnung und was die geänderten Ziffern der KV sind. Die Frage hier taucht deshalb auf, weil es zumindest einige KVen gibt, die verwirrenderweise in Ihrer Endabrechnung schreiben, man müsse oder solle im PVS die Korrekturen noch eingeben, also die Akte ändern! Das halte ich, wie Sie, für Unsinn und stiftet nur Chaos. Meine eingereichte Abrechnung muss unveränderlich stehen bleiben in der Akte. Das war ja auch das, was ich als korrekt angesehen habe und abgerechnet hat! Ich kann ja auch nicht, nur weil ich mein Budget in irgendwas überschritten habe und eine Ziffer gestrichen wurde, diese dann löschen (nur als Beispiel). Die Änderungen der KV sind ja in der pdf Datei zur Abrechnung (KV Safenet) klar und sauber dokumentiert, aber auch korrekt getrennt von der Patientenakte.Hallo,
wenn Sie einen abgerechneten Fall haben, dann ist die Bearbeitung des Falles gesperrt. Es muss der Status erkennbar sein, wie er abgerechnet wurde. Wenn dann Ziffern eingegeben oder gelöscht werden können, sieht es im Anschluss so aus, als sei der Fall mit den vorhandenen Ziffern so abgerechnet bzw. die Rechnung so gedruckt worden.
Sie können den Fall im Kostenträger freigeben, bearbeiten und anschließend wieder sperren, da bereits abgerechnet. Aber dann haben Sie auch wieder diesen Widerspruch zwischen Abrechnung und Dokumentation.
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