Hallo,Das wäre aber eine Funktion, die uns bei den Coronaimpfungen echt helfen würde.
Das Scheine-Anlegen ist echt ein limitierender Fakor für das Thema Masse.
Gehen Sie in sich, Herr Wingenbach...
Diese Unterschiede bei den KVen kritisiere ich auch immer bei den Gesprächen mit der KV. Viele denken sich, soll doch der Arzt immer und für jeden Patienten einen extra Schein anlegen, das ist für die KV dann einfacher. Das kann aber natürlich nicht sein. Die KV ist UNSER Dienstleister und muss UNS die Arbeit erleichtern, nicht sich selbst! Es ist wenige Minuten Programmieraufwand für die KV, einfach aus den normalen Kassen-Scheinen die Extra-EBM Ziffern für alle Corona-Situationen zu extrahieren und dem korrekten Kostenträger zuzuordnen. Das geht! Die IT der KV verschiebt ja jeden Tag routinemäßig unzählige Ziffern aus einer Datenbank-Tabelle in eine andere. Mein Appell an alle: Lassen Sie sich das nicht bieten und beschweren Sie sich! Nach langem Nachbohren hat die KV Hessen z.B. Sammelscheinen in der Abrechnung vieler Leistungen wie die Atteste zugestimmt. Das ist immer noch extra-Aufwand, aber schon mal ein Fortschritt. Wir müssen da als Ärzteschaft mal mehr von UNSERER KV einfordern!Hm, es scheint da eine zwischen den KVen sehr unterschiedliche Situation zu geben. Wir dürfen für PCR-Tests zu Lasten der Landesregierung jeweils den beim Patienten ohnehin existieren KV-Schein verwenden (es sei denn er ist privat, dann entsprechende Fallanlage mit besonderem Kostenträger). Die Häufigkeit solcher PCR- (oder auch POC-)Tests hat bei uns aber stark nachgelassen, seit Kitas und Schulen selbst testen. Das Gesundheitsamt macht "seine" Abstriche in der Regel in eigenen Abstrichzentren und delegiert nicht an uns.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden bei uns überhaupt nicht über die KV, sondern direkt mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgerechnet (auf einem entsprechenden Formular).
VG Julian Hartig
Zitat
Bei GKV-Versicherten können sie die Pseudo-GOP auch auf dem üblichen GKV-Schein erfassen und die KVH splittet die Leistungen für sie ab zur Rechnungsstellung. Bei PKV-Versicherten nutzen sie den Schein mit dem Kostenträger für Reiserückkehrer. Die Impfleistungen für PKV-Versicherte werden in diesem Kontext auch über die KVH abgerechnet.
Quelle: https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/coronaimpfv/ (Abschnitt: "CoronaImpfV mit Quartalsabrechnung abrechnen")
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Roland Steinmetz« (27. April 2021, 18:44)
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Zitat
Wir impfen derzeit täglich 30-40 Personen und müssen durchschnittlich einen Schein auf diese Art "von Hand" anlegen da Privatpatient.
VG Julian Hartig