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1

Dienstag, 5. Mai 2020, 10:06

Angestellte Kollegin: wie in MO anlegen?

Hallo,
seit ein paar Tagen darf ich nun eine angestellte Kollegin in meiner Hausarztpraxis beschäftigen! Lt. KV ändert sich die Betriebsstättennummer nicht, ich als Praxisinhaber rechne weiter alleinig ab, aber die Leistungen der Kollegin müssen in der Abrechnung mit deren LANR erkennbar sein.
Ich habe also im DPS

  • unter System/Institution und System/Abrechner nur meinen Namen stehen gelassen

    unter System/Leistungserbringer die unten stehenden Einträge nach Rücksprache mit dem Software-Haus gemacht, wobei die Kollegin als intern geführt wird und mein Name als ext. Leistungserbringer gelistet ist. Die LANR der Kollegin habe ich eingetragen.


Ist das so richtig? kann ich irgendwo erkennen, ob ich damit den Anforderungen der KV Rechnung getragen habe?
Vielen Dank vorab!
»Dr. Roland Steinmetz« hat folgende Datei angehängt:

2

Dienstag, 5. Mai 2020, 10:27

Hallo,

als klassische angestellte Ärztin wäre das richtig. Allerdings werden interne Leistungserbringer in der Abrechnung nicht aufgeführt, sondern deren Leistungen mit der LANR des zugeordneten externen LE gekennzeichnet. Nach draußen sieht es so aus, als hätte alles der externe LE durchgeführt. Bei angestellten Ärzten wird das Zeitbudget gemeinsam verbraucht, da ja alles auf den einen externen LE läuft.

Wenn die Leistungen Ihrer Kollegin mit ihrer eigenen LANR gekennzeichnet sein sollen, dann muss sie als externer LE angelegt sein.

Hier ist die entscheidende Frage, ob wirklich ihre eigene LANR übertragen werden soll oder ob sie über Ihre LANR abrechnet. Danach richtet sich, ob sie als interner oder externer LE angelegt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

3

Mittwoch, 6. Mai 2020, 18:24

Vielen Dank! Ja, die KV möchte, dass die Leistungen der Kollegin mit deren LANR gekennzeichnet werden (damit sie nicht etwas abrechnet, für dass sie ggf. keine Genehmigung der KV hätte) und - wie ich heute erfahren habe - muss auch auf einem von ihr erstelltem Rezept ihre eigene LANR aufgeführt sein.

Ich werde es also mit extern eingeben. Danke noch mal!

PS: aber bei Abrechner gebe ich nichts neues ein, richtig?
Obwohl: muss ich die Kollegin (wenn extern) nicht dann auch als Abrechnerin (dann allerdings mit meiner Betriebsstättennummer) eingeben? Sonst würde sie doch "auf eigene Faust" Ziffern eintragen, die dann aber nicht zur Abrechnung kommen, weil sie nicht an die KV übermittelt werden? und wenn die Kollegin "extern" ist: muss ich dann einen Eintrag bei "ext. Leistungserbringer" wieder löschen?

Sorry, dass ich so genau frage, aber die Angaben des Softwarehauses waren widersprüchlich.

Mann, das ist alles echt kompliziert mit den KVen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Roland Steinmetz« (6. Mai 2020, 22:04)


4

Donnerstag, 7. Mai 2020, 09:01

Hallo Dr. Steinmetz,

der LE muss auf extern gestellt werden. Das Feld für die Zuordnung zu einem externen LE verschwindet dabei automatisch und muss nicht bearbeitet werden.

Im Abrechner muss der neue LE mit hinzugefügt werden, dass er bei diesem Abrechner Leistungen erbringt. Anschließend müssen die Nutzerrechte angepasst werden, sodass auch die Nutzer für den neuen LE Einträge erfassen können. Ein eigener Abrechner ist Ihre Kollegin nicht, da sie keine eigene getrennte Abrechnung erstellt. Der Abrechner stellt formell die Einheit dar, die alles zusammenfasst, was in eine Abrechnung geschrieben wird. (Damit ist es aus meiner Sicht eher eine Gemeinschaftspraxis als ein Arzt mit angestellter Ärztin, aber keinesfalls zwei getrennte Abrechner)

Wenn Ihre Kollegin als externer LE angelegt ist, dann kommt ihre LANR und ihr Stempel auf das Rezept und alle anderen Bescheinigungen, sodass dafür nichts direkt eingestellt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

5

Donnerstag, 7. Mai 2020, 09:22

Hallo Herr Dr. Steinmetz,
vielleicht noch als kleine Ergänzung bzw. Konkretisierung zu den hervorragenden Ausführungen von Herrn Wingenbach: wenn Sie Nutzerrechte vergeben, haben Sie im Tab für die Abrechnungsberechtigungen auch die Möglichkeit, für einen Nutzer oder eine Gruppe von Nutzern einen Standard-Leistungserbringer vorzusehen.

Ich würde Ihnen aus eigener Erfahrung hier empfehlen, die Einstellung so zu wählen, dass für Sie selbst und Ihre Kollegin Ihre jeweiligen LE als Standard-LE voreingestellt sind. Für unsere MFAs haben wir das Feld offen gelassen. Hier wird von MO dann automatisch der Leistungserbringer herangezogen, der auf dem aktiven Fall hinterlegt ist. Eine temporäre manuelle Änderung durch die MFAs ist möglich, falls erforderlich (z.B. wenn einer von uns im Urlaub ist und deshalb auf Rezepten der Stempel des anderen gedruckt werden muss). Unsere MFAs rechnen selbst typischerweise keine Leistungen ab, die nur einer von uns erbringen darf, weshalb es ansonsten ohne Belang ist.
Um bei der Abrechnungsprüfung hinterher nicht irgendwelche Fehler wegen
ungenehmigter GOP zu bekommen, haben wir die einzelnen LE so
eingeschränkt, dass bestimmte Ziffern dem LE verboten sind abzurechnen,
der das QZV nicht hat (bei uns insbesondere Chirotherapieziffern).Abrechnungstechnisch macht es, gerade wenn unterschiedliche QZVs vorhanden sind, SInn, die Patienten so zu "verteilen", dass jeder Arzt einen Behandlungsanteil von ~50% erreicht. Damit optimieren Sie üblicherweise auch die Belastung der jeweiligen Zeitbudgets. Wir haben dazu nach Erweiterung unserer Gemeinschaftspraxis über ein Quartal den Leistungserbringer der neu angelegten Fälle für jeweils etwa die Hälfte der Fälle manuell einem der beiden Leistungserbringer zugewiesen, diese Änderung wird dann bei Fallneuanlage im Folgequartal automatisch so fortgeführt. Da unsere Damen für uns üblicherweise direkt die Grundpauschale eintragen, erreichen wir somit recht häufig unsere angestrebten etwa 50% Verteilungsquote.
Was übrigens leider immer noch nicht zu funktionieren scheint (gibt seit mittlerweile > 1 Jahr ein Ticket dafür) ist die RLV-Statistik, wenn es ein QZV nur für einen Leistungserbringer gibt. Das QZV wird dann schlichtweg in der Statistik nicht angezeigt. Es geht derzeit nur, wenn das QZV nicht auf einen Leistungserbringer eingeschränkt wird, womit dann aber die QZV-Berechnung nicht stimmt, da sie sich eigentlich nach den Arztfällen des Behandlers richtet, der das QZV hat.
VG Julian Hartig

6

Donnerstag, 7. Mai 2020, 14:54

Hallo Herr Hartig,
ich finde kein Ticket von Ihnen mit dem beschriebenen Problem aus dem letzten Jahr. Es gibt dazu einen BUG, der im Februar diesen Jahres aufgenommen wurde. Das hat eine Praxis auch erst im Februar an uns gemeldet. Woher stammt Ihre Aussage?
MfG H.Rügen

7

Donnerstag, 7. Mai 2020, 19:18

Hallo Herr Rügen,
ich hatte das Problem ziemlich genau vor einem Jahr dort: RLV-Statistik: QzV werden nicht angezeigt, wenn sie nur für einen Leistungserbringer gelten berichtet, woraufhin Herr Zwickler mich bat, meinen FLS zu kontaktieren. Das habe ich getan, es per Fernwartung demonstriert und nachdem der FLS mir auch nicht weiterhelfen konnte, wollte er ein Ticket eröffnen. Ich habe dann sogar zwei oder drei Monate später noch mal dort nachgefragt, woraufhin man mir versicherte, man habe es an Indamed weitergeleitet und warte noch auf Rückantwort von dort, das Ticket sei noch nicht bearbeitet...

VG Julian Hartig

8

Freitag, 8. Mai 2020, 09:35

Hallo Herr Hartig,
bei uns ist nichts angekommen, schade!
Jetzt gibt es den BUG und er wird bearbeitet...
MfG H.Rügen

9

Freitag, 8. Mai 2020, 14:17

Hallo Herr Rügen,
ja, das kann man wohl so sagen. So kommt es dann zu einem Zeitverlust von nahezu einem Jahr. Gut, dass es sich nicht um eine besonders wichtige Funktion handelt, deshalb habe ich ja auch nicht intensiver nachgehakt. Sollte aus meiner Sicht trotzdem nicht passieren, gerade die zweite Aussage, die man mir dann gab, dass nämlich ein Ticket existiere, aber man bisher noch nichts von Ihrer Seite dazu gehört habe.
VG Julian Hartig

10

Freitag, 8. Mai 2020, 15:48

Hallo,

ich habe den Bug mit diesem Thema verlinkt, sodass wir hier eine Rückmeldung geben, sobald der Bug behoben ist.
Wir streben an, den Bug mit dem Quartalsupdate Q3/20 zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

11

Samstag, 9. Mai 2020, 09:29


Ich würde Ihnen aus eigener Erfahrung hier empfehlen, die Einstellung so zu wählen, dass für Sie selbst und Ihre Kollegin Ihre jeweiligen LE als Standard-LE voreingestellt sind. Für unsere MFAs haben wir das Feld offen gelassen. Hier wird von MO dann automatisch der Leistungserbringer herangezogen, der auf dem aktiven Fall hinterlegt ist.


vielen Dank noch einmal für die Hilfe, ich glaube jetzt klappt es weitgehend. Nur den obigen Absatz habe ich nicht verstanden. Was kann ich wo und wie bei Nutzerrechten eingeben? Wo sind "Standard-LE?" voreinstellbar? Sind die Einstellungen dort zu treffen, wie unten auf dem Bild der Demoversion?
Im Augenblick scheinen die Damen an der Anmeldung bei einem Patienten, neu im Quartal, keine Auswahl zu haben, sondern - wer zuerst kommt mahlt zuerst - der LE, der den Patienten dann als ersten aufruft und bearbeitet, gibt dann seine Ziffern auf sein Kürzel ein. Und dann, so schlussfolgere ich, ist das "sein" Pat. Wenn das so richtig ist: bestens! Lassen wir es so.

Sie sehen: ich komme aus einer Einzelpraxis.... alles andere sind für mich (noch) böhmische Dörfer...
»Dr. Roland Steinmetz« hat folgende Datei angehängt:
  • Nutzer.jpg (68,4 kB - 45 mal heruntergeladen - zuletzt: 25. Dezember 2024, 15:17)

12

Samstag, 9. Mai 2020, 10:57

Hallo Herr Dr. Steinmetz,

vielen Dank noch einmal für die Hilfe, ich glaube jetzt klappt es weitgehend. Nur den obigen Absatz habe ich nicht verstanden. Was kann ich wo und wie bei Nutzerrechten eingeben? Wo sind "Standard-LE?" voreinstellbar? Sind die Einstellungen dort zu treffen, wie unten auf dem Bild der Demoversion?
Im Augenblick scheinen die Damen an der Anmeldung bei einem Patienten, neu im Quartal, keine Auswahl zu haben, sondern - wer zuerst kommt mahlt zuerst - der LE, der den Patienten dann als ersten aufruft und bearbeitet, gibt dann seine Ziffern auf sein Kürzel ein. Und dann, so schlussfolgere ich, ist das "sein" Pat. Wenn das so richtig ist: bestens! Lassen wir es so.



Sie sind da schon auf der richtigen Seite unterwegs. Dort müssen Sie zum einen für die jeweiligen Nutzer und Gruppen auch die entsprechenden Rechte freischalten, für den neuen Leistungserbringer abzurechnen. Sie KÖNNEN sich dabei überlegen, bei den Arztnutzern nur Rechte für das Absetzen von GOP unter dem eigenen Leistungserbringer zu vergeben, um absolut sicher auszuschließen, dass ein Arzt versehentlich unter der LANR des Kollegen abrechnet. Zumindest derjenige, der vor der Abrechnung kontrolliert, sollte aber Rechte für beide LEs haben, sonst wirds kompliziert, weil er dann die Ziffern seines Kollegen nicht korrigieren kann. Das geschieht im Abschnitt "Berechtigungen zur Datenerfassung für" was im Dialog weiter unten zu sehen wäre (siehe erster Screenshot von mir). Dort findet sich auch die Einstellmöglichkeit für den Standardleistungserbringer.Welche Konsequenz hat es jetzt, wenn Sie dort eine Auswahl treffen oder es bei "<kein>" belassen?
Es gibt noch eine zweite Einstellung für den Leistungserbringer, und zwar patientenbezogen im jeweiligen Fall. Dieser Leistungserbringer kann bei der Fallanlage ausgewählt werden und kann dann über die Patientenstammdaten in der Kostenträgeransicht nachträglich geändert werden.

Wenn nun jemand eine Gebührenordnungsposition absetzt und keinen eigenen Standard-LE eingestellt hat, wird der LE verwendet, der im Kostenträger für den Patienten eingestellt ist. Setzen Sie also für die Arztnutzer keinen Standard-LE, werden Sie vermutlich relativ häufig gegen die Vorgabe verstoßen, dass ein ärztlicher Kollege die von ihm erbrachten Leistungen mit seiner eigenen LANR zu kennzeichnen hat. Die Voreinstellung des Standard-LE für die von Ärzten verwendeten Nutzer auf den jeweils zugehörigen Leistungserbringer macht aus meiner Sicht also auf jeden Fall Sinn, da sie hilft, dieses Problem zu vermeiden. Wenn aus irgendeinem Grund (Abrechnungskontrolle) ein Kollege doch einmal im Namen des Anderen eine GOP setzen muss, kann hierfür dann manuell vorübergehend der Leistungserbringer geändert werden und springt beim Aufruf des nächsten Patienten dann auf den Standard-LE zurück.Wieso macht es Sinn, die im Fall hinterlegten patientenbezogenen Leistungserbringer zu "randomisieren" bzw. zu verteilen?
In einer Gemeinschaftspraxis (bzw. immer dann, wenn zwei Ärzte mit eigenen LANRs arbeiten und abrechnen, also eigentlich immer außer in Weiterbildungskonstellationen) hat jeder Arzt trotzdem sein eigenes Zeitbudget von 48000 Minuten pro Quartal und auch ein entsprechendes Tagesbudget.
Zumindest bei uns Allgemeinmedizinern ist die mit Abstand für das Zeitprofil relevanteste, weil häufigste Leistung, sicherlich die Grundpauschale. Zeitlich ins Gewicht fallen außerdem vor allem die Gesprächsziffern bzw. psychosomatische Grundversorgung. Wenn bei Ihnen in der Praxis der jeweilige Arzt auch selbst für das Dokumentieren der Grundpauschale verantwortlich ist, Sie den Standard-LE wie oben beschrieben für die Ärzte gesetzt haben und die Patientenverteilung bzw. Abrechnung der Grundpauschale zwischen beiden Kollegen etwa 50:50 ist, kann Ihnen die patientenbezogene Einstellung tatsächlich ziemlich egal sein. Das bisschen, was MFAs möglicherweise noch abrechnen (Lungenfunktionen, Lz-RRs, Urinsticks etc.) wird zeitlich im Vergleich zu den anderen Leistungen kaum ins Gewicht fallen, sodass es nicht schlimm ist, wenn alle diese Leistungen dem bisherigen Leistungserbringer (also Ihnen) und Ihrem Zeitbudget zugeschlagen werden.
Wenn die MFAs aber auch für das Absetzen der Grundpauschale verantwortlich sind, sieht das ganz anders aus. Wenn Sie den MFAs keine Standardeinstellung geben (was aus meiner Sicht Sinn macht, da sie ja vermutlich für Sie beide arbeiten und dementsprechend wählen müssen, in wessen Namen sie eine GOP absetzen) und die Standardeinstellung im Patienten so belassen, wie sie bisher immer war (also bei Ihnen als Leistungserbringer), werden beispielsweise auch alle Grundpauschalen auf Ihre LANR abgerechnet und von Ihrem Zeitbudget abgezogen.

Da bei einer zusätzlichen Kollegin wohl damit zu rechnen ist, dass auch das Patientenvolumen ansteigen wird (weiß ja nicht, wie Ihre Pläne da so sind ;)), kann es dann irgendwann passieren, dass Ihr Zeitbudget ausgeschöpft ist und Sie in eine Plausibilitätsprüfung geraten, während das Zeitkonto Ihrer Kollegin kaum ausgenutzt ist, weil eben das Groß an Leistungen auf Ihrer LANR abgerechnet wurde.
Ein zweiter Grund, warum es gut ist, die Patienten zu "verteilen": wenn Sie in der Praxis die Situation haben, dass nur ein Kollege die Berechtigung für die Abrechnung bestimmter GOP hat (Chirotherapie, Psychosomatik, Sonografie, ...) und ein damit einhergehendes QZV zugeteilt bekommt, dann wird dieses QZV nicht anhand der Gesamtfallzahl der Praxis berechnet, sondern anhand des Fallanteils, den der jeweilige Kollege an den Gesamtfällen der Praxis hat, welcher sich wiederum bestimmt aus den Leistungen, die für dessen LANR dokumentiert wurden. Wenn also Ihre Kollegin ein QZV genehmigt bekommt, auf das Sie keinen Anspruch haben, wird es nur sehr gering ausfallen, wenn die Kollegin nur einige wenige Leistungen in ihrem eigenen Namen abrechnet, da die Anzahl ihrer Arztfälle dann entsprechend gering ausfallen wird.Und als letztes fiel mir gerade noch ein: Im Rahmen der Telematikinfrastruktur haben Sie ja auch Anspruch auf die Erstattung bestimmter Pauschalen/Kosten, hier insbesondere die Erstattung für mobile Kartenleser und zugehörige eHBAs bzw. SMC-Bs. Ob Sie dann für die Ausstattung der neuen Kollegin die Pauschale für den mobilen Kartenleser und den zugehörigen eHBA ausgezahlt bekommen, hängt davon ab, ob diese Kollegin mehr als drei Hausbesuche im Quartal macht (und mit ihrer eigenen LANR dokumentiert).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung ;).

VG Julian Hartig
»crispinus« hat folgende Dateien angehängt:
  • EinstellungDPS.png (37,88 kB - 40 mal heruntergeladen - zuletzt: 25. Dezember 2024, 15:17)
  • LEKostentr.png (37,03 kB - 42 mal heruntergeladen - zuletzt: 25. Dezember 2024, 15:17)

13

Samstag, 9. Mai 2020, 17:33

Danke!! 8o

PS: obwohl das eine Wort eigentlich gar nicht ausreicht sich für soviel Text zu bedanken...!

14

Montag, 11. Mai 2020, 18:00

Lieber crispinus!
Seufz, stöhn, ächz 8|

Ich hatte nie gedacht, dass das alles sooooo kompliziert ist...

noch eine - soweit ich hoffe - letzte Frage von mir als Ihrem Kooperations-Überfordertem: wenn ich heute den Patienten in diesem Quartal zum ersten mal behandle, meine Kollegin morgen ein Sono macht, ich übermorgen eine psychosomatische Ziffer eingeben und den Tag drauf meine Kollegin einen Hausbesuch abrechnet: ist dann die KV zufrieden? Stehen dann überall die LANR und Ziffern an den richtigen Stellen in der Abrechnung, wenn wir uns immer schön mit unseren eigenen Kürzel einloggen? Immerhin haben wir beide das gleiche KV-genehmigte Abrechnungsspektrum

Seufz, stöhn, ächz 8|

Danke für Ihre ;( Geduld...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Roland Steinmetz« (11. Mai 2020, 18:06)


15

Mittwoch, 13. Mai 2020, 15:32

Hallo Herr Dr. Steinmetz,
vorausgesetzt, dass Sie für Ihre Nutzer die richtigen Standardleistungserbringer eingestellt haben, ja.
Sie können das auch direkt kontrollieren: in der Karteikarte steht nämlich hinter jeder abgesetzten GOP das Kürzel des Leistungserbringers.
VG Julian Hartig

16

Mittwoch, 13. Mai 2020, 16:21

Gott sei Dank! ich habe etwas richtig gemacht!

Danke! Danke! Danke!

(Vielleicht doch Privatarzt werden?)

17

Freitag, 19. Juni 2020, 13:22

Hallo,

das Problem, dass die Statistik nicht in allen Bereichen die im HVM hinterlegte QZV Leistungserbringereinschränkung beachtet, ist mit dem kommenden Quartalsupdate behoben.
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
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