Hallo,
die Übertragung des Befundes als PDF ist nicht verpflichtend. Es ist nur eine Möglichkeit, die der LDT3 im Gegensatz zu den Vorgängerversionen bietet. Ob die Befunde als PDF mitgesendet werden, entscheidet das Labor. Der LDT3 bietet grundsätzlich die Möglichkeit, Dateien als Base64-codierte Elemente in der Labordatei zu übertragen. Das müssen nicht zwingend PDFs sein. Soweit ich weiß, wurde den Laboren empfohlen, die PDFs mitzusenden, da sie auf die Darstellung der Werte in unterschiedlichen PVS kaum Einfluss nehmen können. In den PDFs haben die Labore die Darstellungshoheit für ihre Befunde. Sind Anhänge enthalten, werden sie von MO beim Import umgewandelt und im Labordatensystem in einer zusätzlichen Zeile unten angezeigt. Von dort können sie bei Bedarf geöffnet werden.
In der Beispieldatei der KBV wurde ein Patient mit 3 Werten sowie einem zweiseitigen PDF-Anhang übertragen. Diese Datei ist 1962 KB groß. Zum Vergleich: Dieselbe Datei nur ohne den PDF-Anhang ist 9 KB groß. Die Anhänge werden importiert und sind im Krankenblatt oder im neuen Auftragsblatt aufrufbar.