Guten Morgen,
die beiden Ziffern können erst zum Quartalswechsel in MO eingepflegt werden. Die Meldung können Sie erstmal ignorieren und die Ziffern trotzdem absetzen. Wenn die Ziffer in MO eingepflegt ist durch das Quartalsupdate, werden die automatisch ersetzt. Im Kostenträger des Patienten gibt es ein Feld das "Vermittlungsart" heißt.Dort können Sie die den entsprechenden Fall auswählen. Die BSNR muss bei den Ziffern eingetragen werden. Mit rechter Maustaste auf Begründung und unter Arztnummer muss die BSNR eingetragen werden.
An die Pauschale muss er die BSNR der Facharztpraxis als Begründung setzen. Der Facharzt, der den Termin durchführt, stellt bei sich die Vermittlungsart "Hausarzt-Vermittlungsfall" ein und kennzeichnet somit, dass dieser Fall extrabudgetär abzurechnen ist. Der Hausarzt selbst stellt für seinen Fall keine Vermittlungsart ein.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »info@dr-splettsen.eu« (4. September 2019, 19:42)
wie beim sog. "Neupatienten" der 8 Quartale nicht da war- einfach "nur" die Ziffer..?
nun-ich denke schon dass bei "Neupatient" die 03008 eingetragen werden muss - wo soll sonst die Bezahlung herkommen.
die Bezahlung könnte darüber erfolgen, dass die Fälle mit der Einstellung "Neupatient" extrabudgetär vergütet werden
Hallo,In Bayern muss für Neupatienten zusätzlich eine Pseudo-GOP 99873E angesetzt werden, die MO auch schon kennt.
Oder muss diese GOP dann in das Feld hinter Neupatient, (die KV will Feldkennung 5001)???
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Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch
Zitat
Ich befürchte da eher ein Nullsummenspiel, ob damit viele Kollegen motiviert werden Neupatienten oder in Masse kurzfristige Termine freizuschaufeln bleibt abzuwarten.
Die Einzelleistung (somit ja unabhängig von der Fallart oder von der Vermittlungsart) 03008/04008 scheint von der Bereinigung ausgenommen.
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