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Donnerstag, 22. Juni 2017, 11:18

Übernahme vom Labor übermittelter ungültiger Abrechungsziffern verhindern

Hallo,
unsere Praxis rechnet Laborgemeinschaftslaborleistungen selbst mit der KV ab, sodass uns von der Laborgemeinschaft mit dem Abruf der Laborergebnisse auch die entsprechenden Abrechnungsziffern übermittelt werden und wir die Übernahme in Medical Office aktiviert haben. Bei Patienten, die Selektivvertragsteilnehmer sind, trägt Medical Office die Laborziffern trotzdem ein, obwohl sie für den Selektivvertragsfall ungültig sind (was dann natürlich auch in der Abrechnungsprüfung bemängelt wird).
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Verhalten abzustellen, oder muss man später in der Abrechnungsprüfung tatsächlich bei jedem einzelnen betroffenen Selektivvertragsteilnehmer die Ziffern manuell wieder löschen?

Vielen Dank schon vorab!
Julian Pietron

Beiträge: 1 140

Wohnort: Hamm

Über mich: Nutzer in hausärztlicher Gemeinschaftspraxis

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2

Donnerstag, 22. Juni 2017, 12:20

Hallo Herr Pietron,

Könnte mir Vorstellen das sie für Ihre Selektiv-Patienten ein zusätzliches, fiktives Labor als LAborgemeinschaft anlegen, dann werden die
Ziffern ja in Klammern gesetzt.

Hier nochmal der entsprechende Thread: Übernahme von Laborabrechnungsziffern ohne automatische Sperrung
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

3

Donnerstag, 22. Juni 2017, 19:48

Ah ja, ich erinnere mich dunkel. Wir holen allerdings den LDT-Datensatz für beide Patientengruppen, also KV und HzV, gemeinsam ab, da es ja vom selben Labor gemacht wird, entsprechend wird auch gemeinsam importiert (aus einem Verzeichnis). In meiner Vorstellung entscheidet Medical Office vermutlich erst beim Import, ob Ziffern gesetzt werden oder nicht, und dann müsste ja für beide Patientengruppen eines der Labore ausgewählt werden, und dann eben auch wieder entweder für alle oder für keinen Ziffern gesetzt werden, oder vertue ich mich da?

4

Freitag, 23. Juni 2017, 08:56


Ah ja, ich erinnere mich dunkel. Wir holen allerdings den LDT-Datensatz für beide Patientengruppen, also KV und HzV, gemeinsam ab, da es ja vom selben Labor gemacht wird, entsprechend wird auch gemeinsam importiert (aus einem Verzeichnis). In meiner Vorstellung entscheidet Medical Office vermutlich erst beim Import, ob Ziffern gesetzt werden oder nicht, und dann müsste ja für beide Patientengruppen eines der Labore ausgewählt werden, und dann eben auch wieder entweder für alle oder für keinen Ziffern gesetzt werden, oder vertue ich mich da?
Hallo,

nein, das ist korrekt.

Das Problem ist hier, dass der LDT nicht auf Selektivverträge vorbereitet ist. In der Anforderung/Laborüberweisung ist nicht erkennbar, dass es sich um einen SV-Vertrag handelt. Aber selbst wenn das Labor wüsste, dass es sich um einen Selektivvertrag handelt, kann das Labor den Befund nicht entsprechend kennzeichnen. Die Gebührenordnung kann in der Labordatei nur als BMÄ, EGO, GOÄ oder BG übermittelt werden. Daher kommt es dazu, dass die Befunde zu KV und HzV in einer Datei übermittelt werden und in der Datei nicht mehr unterschieden werden können. Beim Import lehnen wir ungültige Ziffern nicht ab. Für ungültige Ziffern gibt es kein stichhaltiges Kriterium. Nur weil die Ziffer uns nicht bekannt ist, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass die Ziffer ungültig ist.

Mit den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten sehe ich hier auch keinen Weg, wie Ihnen geholfen werden kann. Das Labor kann zwar die Ziffern einzeln kennzeichnen, ob das Labor oder die Praxis die Ziffer abrechnet, aber dazu müsste auch jeweils wissen, welche der Ziffern Sie als Praxis abrechnen und welche nicht.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

5

Freitag, 23. Juni 2017, 12:18

Bei mir läuft das folgendermaßen:
Alle HZV haben einen KV- Schein mit HZV Pseudoziffer 99980 (ist so in Hessen vorgegeben), Labor bei der HZV_AOK läuft alles wie bei KV; bei den anderen HZV hat mein Labor einen speziellen - Privat-Anforderungsschein, Rechnung geht an mich, das Labor übermittelt die KV-Ziffern als abgerechnet. Damit habe ich dann den Eintrag auf dem KV-Schein als Dokumentation.
VG
Peter Franz

6

Freitag, 23. Juni 2017, 13:55


Bei mir läuft das folgendermaßen:
Alle HZV haben einen KV- Schein mit HZV Pseudoziffer 99980 (ist so in Hessen vorgegeben), Labor bei der HZV_AOK läuft alles wie bei KV; bei den anderen HZV hat mein Labor einen speziellen - Privat-Anforderungsschein, Rechnung geht an mich, das Labor übermittelt die KV-Ziffern als abgerechnet. Damit habe ich dann den Eintrag auf dem KV-Schein als Dokumentation.
VG
Peter Franz
Das ist in Westfalen-Lippe leider anders organisiert, hier haben nicht alle HzV-Patienten einen KV-Schein, sondern nur die, die auch in einem DMP sind, weil die DMP-Ziffern dann über die KV abgerechnet werden. Und das Labor stellt uns sämtliche Laborgemeinschaftsleistungen in Rechnung und wir rechnen dafür die entsprechenden Ziffern bei der KV ab. Im HzV-Bereich dürfen bei keinem der Verträge (an denen wir teilnehmen) Laborziffern abgerechnet werden.

@Herrn Wingenbach:
Das Problem kann ich nachvollziehen, es bleibt so für uns trotzdem irgendwie unbefriedigend... Schön wäre vielleicht ein Ziffernübernahmedialog während des Laborimports ähnlich wie bei Formularen mit Auftragsverknüpfungen, den man optional aktivieren könnte... Oder natürlich die Möglichkeit, dem Labordatenmodul irgendwie mitzuteilen, dass auf HzV-Scheine grundsätzlich keine Ziffern übernommen werden sollen... Bei uns machen HzV-Patienten zZt nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtfälle aus, wenn aber der überwiegende Teil unserer Patienten HzV-Fälle wären will ich mir gar nicht ausmalen, wie zeitaufwendig dann die Korrektur der falsch gesetzten Ziffern würde...

VG & ein schönes Wochenende
J. Pietron

7

Freitag, 23. Juni 2017, 17:54

Für alle Kollegen, die die Übernahme der Laborziffern generell nicht brauchen, ist vielleicht interessant zu wissen, wo man das abschalten kann. Das geht im Datenpflegesystem-> Abrechner-> sonstiges (siehe screenshot anbei).

Grüße
M. Rothsching
»rothsching« hat folgende Datei angehängt:
  • Laborziffern.JPG (100,85 kB - 70 mal heruntergeladen - zuletzt: 10. Juli 2025, 16:52)
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

8

Dienstag, 19. Juni 2018, 12:03

Hallo,
pünktlich zur bevorstehenden Abrechnung möchte ich das Thema gern noch einmal zur Sprache bringen, da ich gerade wieder bei einem dutzend HzV-Patienten in der Abrechnungsprüfung die Laborziffern vom Schein entfernen musste...
Kann man hier denn wirklich keine Abfrage einbauen an denjenigen, der das Labor importiert, wenn Ziffern auf einen Schein übernommen werden sollen, für den sie nicht gültig sind? Das funktioniert doch auch, wenn ich manuell eine Laborziffer auf einem SV-Schein erfassen wollte...

Zumindest für unsere Praxis würde das eine erhebliche Arbeitserleichterung bei der Vorbereitung der Abrechnung darstellen.
VG Julian Hartig

9

Mittwoch, 20. Juni 2018, 07:07

Haben Sie mal mit Kollegen gesprochen, wie das bei anderen Praxissystemen läuft? Ich stelle mir das schwierig vor. Es ist einfach kein gutes System Ihrer KV, dass Sie die Ziffern des Labormediziners übermitteln sollen. Das ist für mich ziemlich unsinnig und führt sicher immer wieder zu Problemen. Besser wäre es, das so zu regeln wie in Hessen, nämlich, dass jeder von der KV zugelassene Arzt natürlich auch seine Ziffern selbst übeträgt. Da müssen den Laboren doch sicher immer wieder Ziffern flöten gehen, weil irgendwas im Ablauf hakt.
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

10

Mittwoch, 20. Juni 2018, 08:32

Hallo,
das System ist nicht unsinnig ;). Wir übermitteln die Ziffern auch nicht für das Labor sondern sozusagen für uns selber. In Westfalen-Lippe besteht nämlich die Sondersituation, dass wir auch Laborleistungen abrechnen dürfen, die wir nicht selbst erbringen. Das Labor schreibt uns wiederum eine Rechnung für die durchgeführten Bestimmungen. Dem Labor geht also nichts verloren, wenn wir mal 'ne Ziffer vergessen, sondern uns.
Der Vorteil ist, dass wir durch dieses System auch noch ein kleines Bisschen an den Laborleistungen verdienen, da die vom Labor in Rechnung gestellten Kosten in der Regel etwas geringer sind als die Vergütung durch die KV.
Auch in der vorherigen Software (Turbomed) war es so, dass wir bei HzV-Patienten manuell die Ziffern wieder löschen mussten, aber ich würde mich freuen, wenn das in MO eleganter zu lösen wäre ;).
Zur Situation in Westfalen-Lippe siehe z.B. https://www.aerzteblatt.de/archiv/61815/…-einer-Ausnahme - zwar etwas älterer Artikel, aber zwischenzeitlich wurde dergestalt entschieden, dass für die Ärzte weiterhin Wahlfreiheit besteht, ob sie die neue Direktabrechnung oder das alte System nutzen.

Für uns hat das bei HzV zusätzlich den Vorteil, das wir weiter das komfortable Muster 10A zur Anforderung nutzen können, da die Laborgemeinschaft nicht selbst mit der KV abrechnet und deshalb auch keine Gefahr besteht, dass bei HzV-Patienten unerlaubterweise Laborleistungen abgerechnet werden, die eigentlich in der Pauschale enthalten gewesen wären.
VG Julian Hartig

11

Mittwoch, 20. Juni 2018, 17:55

Hallo Herr Hartig,

wie rechnen Sie die Laborleistungen gegenüber der KV ab? Tragen Sie die Ziffern wieder auf einem KV-Fall ein?

Im Moment verstehe ich das Problem so, dass der Laborimport auf den SV-Fall schreibt und dabei die Ziffern aus der Labordatei auch auf den SV-Fall übernehmen will. Da die Ziffern dort nicht (alle) bekannt sind, bekommen Sie Fehler in der SV-Abrechnung. Dies könnten wir mit einer Option verhindern, dass auf SV-Fälle keine Ziffern beim Laborimport übernommen werden sollen. Wenn Sie dann allerdings zur Abrechnung die Ziffern auf einem KV-Fall erneut erfassen müssen, scheint das recht umständlich.

Wäre es in dem Fall nicht besser, wenn Sie die Laborüberweisung mit Barcode gleich auf einem KV-Fall erfassen und der Import den Befund und die Ziffern auf den KV-Fall schreibt? Dann sind die Ziffern direkt für die KV-Abrechnung hinterlegt. Ob der Befund auf den SV-Fall einsortiert wird oder auf den KV-Fall, sollte für die Behandlung des Patienten keine Rolle spielen und für die beiden Abrechnungen auch nicht.

Oder habe ich etwas übersehen?
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

12

Mittwoch, 20. Juni 2018, 18:41

Hallo Herr Wingenbach,
nein, die von Ihnen angebotene Lösung wäre für uns perfekt. Die meisten Laborziffern gehören bei HzV-Fällen nämlich zur Pauschale und dürfen deshalb auch auf einem separaten KV-Fall nicht abgerechnet werden. Und die Ziffern, die nicht dazu gehören, sind Fachlaborleistungen, die von diesem Labor auch selbst mit der KV abgerechnet werden, damit haben wir also nichts zu tun.
Uns würde also tatsächlich eine Lösung genügen, die verhindert, dass dort eigentlich ungültige Laborziffern beim Import auf einen SV-Fall übernommen werden. Sie dürften stattdessen einfach verworfen werden.
VG Julian Hartig

13

Donnerstag, 21. Juni 2018, 09:18

Wir nehmen als Verbesserung auf, dass so eine Option eingeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-