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Dienstag, 10. April 2018, 18:25

Heilmittel-Katalog auf Heilmittel-Stammdaten der der KBV

Probleme mit Heilmittelkatalog

Es muss ja neuerdings der Heilmittelkatalog ber KBV aufgrund der Heilmittel-Stammdatei der KBV verwendent werden. Nun gibt es 2 Probleme bei uns:
1. die manuelle Therapie ist in dem Katalog nicht bepreist. Wie kontrolliere ich dann, ob ich noch im Budget bin? Muss ich dann aus der Statistik ne Excel-Tabelle machen und den Preis da nachpflegen?
2.Im KBV-KAtalog gibt es nur "Wärmetherapie". Unsere Physios wollen eine Unterscheidung zwischen Wäremetherapie mit Heissluft und mit Fango. Das bekommen die unterschiedlich bezahlt. In RLP. Muss ich das dann im Feld der Heilmittel nachträglich einfügen, also das Heilmittel aus der Liste auswählen und dann editieren? Und wie weiss die Statistik dann, was ich ausgewählt habe und was der Preis ist? Denn in der KBV-Datenbank ist nur ein Preis festgelegt..
3. Was sind das denn für Preise in der KBV-Datei? Sind die nach Kassen unterschieden, wie es ja in der Realität istDie Budgets rechnen sich ja nach Euros, also brauche ich doch echte Preise, die sich nach jeweiliger Kasse unterscheiden....

Etwas ratlos..

Dr. Heun-Letsch

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heun-Letsch« (10. April 2018, 22:24)


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Mittwoch, 11. April 2018, 16:10

hallo

ja würde mich auch interessieren?! habe gleiches "problem"....keine Preise, abgespeckter katalog....warum wurde das geändert ?

mfg

3

Donnerstag, 12. April 2018, 09:28

Hallo,

im Heilmittelkatalog auf KV-Fällen dürfen nur die Heilmittel aus der offiziellen Heilmittelstammdatei der KBV angezeigt werden. In der Stammdatei der KBV sind keine Preise enthalten. Die Preise werden von uns aus Listen der KV'en und Kostenträgergruppen gesammelt und den Heilmitteln zugeordnet. Sie unterscheiden dabei nach KV-Bereich (aus der BSNR des Abrechners) und nach Kostenträgergruppe. Wenn kein Preis angezeigt wird, liegt uns keiner vor.
Dies haben wir daher im Revisionsverlaufzum Update aufgeführt:

[Pflichtfunktion]
In den Heilmittelverordnungen werden auf GKV-Fällen nur noch die Heilmittel aus der Heilmittelstammdatei der KBV angeboten. Preise werden dabei nur angezeigt und übernommen, wenn ein Preis für das Heilmittel vorliegt


Da es sich um eine Pflichtfunktion handelt, dürfen wir sie nicht umgehen.

Wenn sich ein Heilmittel in mehrere Heilmittel aufteilt, können natürlich Probleme entstehen. Da wir allerdings nur die offiziellen anzeigen dürfen, können wir an dem Umstand nichts ändern.
Die Bezeichnungen dürfen nach Übernahme aus dem Katalog angepasst werden, sodass es für den Therapeuten deutlicher wird. Dass ein Heilmittel maximal einen Preis hat, ändert sich dadurch nicht.

Wenn kein Preis aufgeführt ist, Ihnen aber einer vorliegt, können Sie im Datenpflegesystem ein eigenes Heilmittel anlegen und dort den richtigen Heilmitteltyp einstellen. Dann können Sie im eigenen Heilmittel einen Preis für den Kostenträgertyp hinterlegen. Falls uns kein Preis vorliegt, wird Ihr Preis genommen. Falls uns ein Preis vorliegt, wird er damit durch Ihren Preis überschrieben.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

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