Hallo,
im Heilmittelkatalog auf KV-Fällen dürfen nur die Heilmittel aus der offiziellen Heilmittelstammdatei der KBV angezeigt werden. In der Stammdatei der KBV sind keine Preise enthalten. Die Preise werden von uns aus Listen der KV'en und Kostenträgergruppen gesammelt und den Heilmitteln zugeordnet. Sie unterscheiden dabei nach KV-Bereich (aus der BSNR des Abrechners) und nach Kostenträgergruppe. Wenn kein Preis angezeigt wird, liegt uns keiner vor.
Dies haben wir daher im
Revisionsverlaufzum Update aufgeführt:
[Pflichtfunktion]
In den Heilmittelverordnungen werden auf GKV-Fällen nur noch die Heilmittel aus der Heilmittelstammdatei der KBV angeboten. Preise werden dabei nur angezeigt und übernommen, wenn ein Preis für das Heilmittel vorliegt
Da es sich um eine Pflichtfunktion handelt, dürfen wir sie nicht umgehen.
Wenn sich ein Heilmittel in mehrere Heilmittel aufteilt, können natürlich Probleme entstehen. Da wir allerdings nur die offiziellen anzeigen dürfen, können wir an dem Umstand nichts ändern.
Die Bezeichnungen dürfen nach Übernahme aus dem Katalog angepasst werden, sodass es für den Therapeuten deutlicher wird. Dass ein Heilmittel maximal einen Preis hat, ändert sich dadurch nicht.
Wenn kein Preis aufgeführt ist, Ihnen aber einer vorliegt, können Sie im Datenpflegesystem ein eigenes Heilmittel anlegen und dort den richtigen Heilmitteltyp einstellen. Dann können Sie im eigenen Heilmittel einen Preis für den Kostenträgertyp hinterlegen. Falls uns kein Preis vorliegt, wird Ihr Preis genommen. Falls uns ein Preis vorliegt, wird er damit durch Ihren Preis überschrieben.