Hallo!
Im hausärztlichen Bereich ist die Vorsorgeuntersuchung (01732) ja nur alle 2 Jahre abzurechnen, was MO bei der Zifferneingabe auch korrekt prüft.
Kann ich diese Prüfung auch schon bei der Terminvergabe durchführen, will sagen, kann MO darauf hinweisen, dass die Untersuchung noch nicht wieder abgerechnet werden kann, wenn ein CheckUp-Termin vor Ablauf der Frist eingetragen werden soll?
Danke und Grüße
L.Kruse