gibt es bei der HEilmittelverordnung eine Möglichkeit das der langfristige Verordnungsbedarf mitbedacht wird?
Es gibt ja die Diagnoseliste der KBV in der die Diagnosen gelistet sind, die einen langfristigen Verordnungsbdarf ermöglichen/ auslösen ( zB 6 Monate nach Hüft Tep etc), dieses fallen dann ja aus dem Heilmittelbudget!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pquick« (13. März 2017, 10:49)
Hallo Herr WingenbachFür Kombinationen, die nicht auf der Liste stehen, muss so eine Genehmigung vorliegen und erfasst werden.
Hallo,Hallo Herr WingenbachFür Kombinationen, die nicht auf der Liste stehen, muss so eine Genehmigung vorliegen und erfasst werden.
Danke für die Klarstellung. Wo muss ich im Falle einer nicht vordefinierten Kombination aus ICD und HM die Langzeitgenehmigung eintragen?
(Warum sehe ich eigentlich im Moment so viele Hämsterräder, früher waren da weisse Mäuse.....)
LG, Josmed