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Freitag, 9. Dezember 2016, 13:45

Statistik Laborleistungen

Ich trage mich mit dem Gedanken an den HZV Verträgen Hessen mit den Ersatzkassen teilzunehmen. Hier sind die O I und O II Ziffern des Labors bereits inkludiert, das heißt, werden von mir bezahlt, ohne diese Kosten weitergeben zu können.
Gibt es eine Möglichkeit in MO diese Leistungen bei Ersatzkassenpatienten in einem Vorquartal (Derzeit Abrechnung über die Laborgemeinschaft) zu quantifizieren, um eine Entscheidungsgrundlage für oder wider bzgl. der HZV Verträge zu erwirken?
Vorab allen ein schönes Wochenende!