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Mittwoch, 5. Oktober 2016, 07:24

AU bei einem BG-Fall

Ist es korrekt, dass bei einem BG-Fall die Krankenkasse auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gedruckt wird und nicht die Unfallkasse, also die BG?

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Mittwoch, 5. Oktober 2016, 08:21

Das ist richtig.

Die Krankenkasse ist zuständig für die Berechnung des Krankengeldes
mit freundlichen Grüßen. Rolf Meffert

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Mittwoch, 5. Oktober 2016, 08:21

ja das ist richtig

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Mittwoch, 5. Oktober 2016, 09:58

ja, nur darauf achten, dass das Kreuz Arbeitsunfall (und ggf. dem D-Arzt zugewiesen) gekreuzt ist.