Darf ich da nochmal nachfragen:
Für die Abrechnung zählt die Ersatzbescheinigung nicht? Wirklich?
Was wäre dann das Ersatzverfahren, wenn nicht die Ersatzbescheinigung...
Nur mal so aus Interesse.
Peter Quick
Hallo,
technisch ist weiter nichts vorgesehen, außer dass das PVS die Daten einlesen kann. Wir können damit die Stammdaten aktualisieren. Als eingelesene eGK zählt die eEB nicht. Auch in der Abrechnung gibt es kein Feld, das ausweisen würde "eEB empfangen" oder "Daten stammen aus der eEB". Programmtechnisch könnten wir natürlich auf Ersatzverfahren umstellen. Der Status "Ersatzverfahren" wird in der Abrechnung nicht übertragen. Es gibt dort nur die zwei Fälle eGK-Einlesedatum vorhanden oder nicht. Ohne Einlesedatum ist es automatisch Ersatzverfahren und die Versicherungsbestätigung muss anderweitig vorliegen. Mit der eEB per KIM haben Sie allerdings nichts zum Ausdrucken oder so, sondern nur inhaltlich die Gewissheit, dass der Patient dort versichert ist und wie seine Versichertendaten lauten.
Wie wir genau mit der empfangenen eEB umgehen, stimmen wir noch genauer ab.