" und geht da eher unter... vllt an den Anfang damit?Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Privacy« (29. Mai 2021, 23:40)
Zitat
Dann richtet sich die Stärkeangabe nach dem Gesamtgewicht von Wirkstoff und Salz und liegt somit höher
als das Gewicht des Wirkstoffs. In diesen Fällen kann diese Angabe des Gesamtgewichts auch als Basis für
Angabe bei Folgezulassungen verwendet werden.
Hierbei ist es zweckmäßig, das jeweilige Salz als Wirkstoff in die Bezeichnung des Generikums
aufzunehmen.
In Übereinstimmungmit der SmPC‐Guideline muss außerdem zwingend die tatsächliche Stärke des
Wirkstoffs als Base („active substance“)zusätzlich genannt werden.
Zitat
Metoprolol‐Pharmapharm 78 mg Tabletten
(Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: Metoprololsuccinat entsprechend 78 mg Metoprolol)
Ob die Apotheke jetzt damit besser zurecht kommt weiß ich nicht, zumindest muss das Gewicht ja auf der Packung immerhin zusätzlich im Kleingedruckten unter dem Medikamentennamen stehen.
. wer interesse hat, schreibt mal seine Krankenkassenvertreter und Verbände an.
(ich hatte das mal mit der AOK Plus vor wenigen Monaten gemacht und gesagt, dass ich es wegen der Gewichte nicht umsetzen kann) 