Hallo Frau Müller,
sehr interessant, das sollte dann auch nach meinem Empfinden ein verwechslungsfreies Verordnen z.B. verschiedener Metoprololsalze ermöglichen. Bei der Verordnung wäre auf dem Rezept allerdings ggf. noch folgendes zu beachten, was ich in der von Ihnen zitierten Leitlinie des BfArM gefunden habe. Es geht im Abschnitt 1.1b genau um den Umgang mit Wirkstoffen wie Metoprolol:
Dann richtet sich die Stärkeangabe nach dem Gesamtgewicht von Wirkstoff und Salz und liegt somit höher
als das Gewicht des Wirkstoffs. In diesen Fällen kann diese Angabe des Gesamtgewichts auch als Basis für
Angabe bei Folgezulassungen verwendet werden.
Hierbei ist es zweckmäßig, das jeweilige Salz als Wirkstoff in die Bezeichnung des Generikums
aufzunehmen.
In Übereinstimmungmit der SmPC‐Guideline muss außerdem zwingend die tatsächliche Stärke des
Wirkstoffs als Base („active substance“)zusätzlich genannt werden.
Zwar bezieht sich das zunächst um die Darstellung der Wirkstoffangabe auf der Packung (es darf nicht nur "Metoprolol 95mg" darauf stehen sondern es muss auch dabei stehen "entspricht 77,82 mg Metoprolol"), aber möglicherweise ist das auch für den Druck bei der Wirkstoffverordnung relevant. Eine Angabe von "Metoprolol 95mg 100 Tbl." wäre also aus dieser Sicht falsch, da das Medikament eben nicht 95mg Metoprolol enthält. Vielmehr müsste tatsächlich "Metoprolol 77,82mg" verordnet werden, dann wäre es korrekt. Ob die Apotheke jetzt damit besser zurecht kommt weiß ich nicht, zumindest muss das Gewicht ja auf der Packung immerhin zusätzlich im Kleingedruckten unter dem Medikamentennamen stehen.
Das eigentliche Problem sind hier offensichtlich die Pharmahersteller, die sollten nach Meinung des BfArM nämlich eigentlich nicht des Gewicht des Salzes fettgedruckt angeben, sondern ein Medikament z.B. stattdessen ebenfalls nach ATC korrekt benennen als:
Metoprolol‐Pharmapharm 78 mg Tabletten
(Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: Metoprololsuccinat entsprechend 78 mg Metoprolol)
Dann hätten wir auch keine Probleme... Aber so lange man "Metoprololsuccinat 95mg" im Regal stehen hat gibt es Probleme.
Vielleicht lohnt es sich, hier den Kontakt zu einem offiziellen Organ der deutschen Apothekerschaft zu suchen und zu klären, wie eine verwirrungs-/verwechslungsfreie Wirkstoffverordnung aussehen müsste?
VG Julian Hartig