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21

Freitag, 10. Mai 2019, 08:22

Hallo,
laut Heilmittelrichtlinie soll eine Physiotherapie spätestens 14 Tage nach Verordnung beginnen. Ein späterer Behandlungsbeginn muss durch den Arzt ggf. medizinisch begründet werden. Organisatorische Begründungen sind nicht vorgesehen. Ich würde dort also nicht regelhaft einen Behandlungsbeginn später als 2 Wo. nach Verordnung eintragen, sonst kommt noch jemand auf die Idee, zu regressieren...
Wir lösen das ganze deshalb so, dass wir einfach eine neue Physiotherapieverordnung zum passenden Zeitpunkt erstellen, bedeutet zwar einen kleinen Aufwand (nämlich, dass unsere MFA das vorherige Formular wiederholen muss, auf Erst-VO klicken muss und ich das ganze dann noch einmal unterschreiben muss), dafür muss ich aber keine Angst vor Regressen haben oder mir medizinische Begründungen aus den Fingern saugen, warum mein Patient aus medizinischen Gründen erst in 4 Wo. mit der Physio beginnen darf...

VG Julian Hartig

22

Freitag, 10. Mai 2019, 09:06

Ich würde dort also nicht regelhaft einen Behandlungsbeginn später als 2 Wo.

Darum geht es nicht, oft ist der Start so problematisch, die Wiederholung klappt dann besser, weil alles schon planbar ist. Ich denke, ca. 10% der Rezepte können dies hier gut gebrauchen.
LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

23

Donnerstag, 16. Mai 2019, 15:42

@ Indamed
Liebes Indamed Team,

könntet Ihr prüfen, ob die Schablone der Heilmittelverordnung für das Datumsfeld "spätester Behandlungsbeginn" die selbe Logik bekommen kann wie die AU.
Bei der AU speichert die Schablone die Zeitdifferenz zum Druckdatum und schreibt dann immer das Datum in x Tagen ab heute rein, das ist sinnvoll. In der Heilmittelverordnung erscheint immer das abgespeicherte Datum, auch wenn es vor 3 Monaten liegt.
Der Aufwand sollte vielleicht nicht so groß sein, da die Programmierung kopiert werden kann.
Nachteile entstehen niemandem, denn die Nutzung der Schablone geht mit oder ohne automatisches Ausfüllen dieses Feldes, jeder kann wählen. Nach überraschend vielen Vorschlägen bleibt weiterhin die Nutzung der Schablone für Josmed und uns die beste Lösung.

Vielen Dank
C.Schnell

24

Freitag, 17. Mai 2019, 10:37

Hallo,

wir werden die Logik analog zur AU in die Muster13, 14 und 18 einbauen und mit dem kommenden Update ausliefern.

mfg
Uwe Streit

25

Freitag, 17. Mai 2019, 10:40

Hallo Herr Streit,

Vielen Dank für die schnelle positive Antwort, das freut mich!

LG C.Schnell

26

Freitag, 17. Mai 2019, 15:46

Dem Dank schließe ich mich an.
LG, Josmed
P.S. Kommt das Feature des einmal gesetzten und dann mit jedem neuen Rezept als Tagesdatum gefüllten Datumsfeldes auch auf den Prüfstand?
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

27

Montag, 20. Mai 2019, 19:50

Super! :thumbup:
Gordon Splettsen

28

Dienstag, 21. Mai 2019, 07:28

Hallo Josmed,

P.S. Kommt das Feature des einmal gesetzten und dann mit jedem neuen Rezept als Tagesdatum gefüllten Datumsfeldes auch auf den Prüfstand?


Was genau meinen Sie?

29

Dienstag, 21. Mai 2019, 08:40

Was genau meinen Sie?

Hallo Herr Streit,

wenn ich ein Heilmittelrezept erstelle und im Feld SPÄTESTER BEHANDLUNGSBEGINN ein Datum, z.B. in 4 Wochen eintrage, weil ich weiß, der Patient hat vorher keinen Termin oder ich bin dann in Urlaub oder oder oder, dann wird auf jedem Folgerezept in dieses Feld das aktuelle Tagesdatum geschrieben und muss händisch gelöscht werden.
Hier sollte bei der Wiederholung/Folgerezept ein leeres Feld bleiben.
Hier hatte ich dass u.a. schon einmal beschrieben: Heilmittel-Folgerezept übernimmt aktuelles Datum in das Feld für den verspäteten Beginn

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

30

Dienstag, 21. Mai 2019, 11:01

Hallo Josmed,

Hier sollte bei der Wiederholung/Folgerezept ein leeres Feld bleiben


ja, das wird mit korrigiert.

mfg
Uwe Streit

31

Dienstag, 21. Mai 2019, 11:12

Doppellob, vielen Dank

32

Dienstag, 21. Mai 2019, 12:59

Doppeldoppellob :D
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

33

Montag, 27. Mai 2019, 15:40

Hallo,

mit dem Quartalsupdate Q3/19 kommt folgende Änderung: Wenn in das Feld "Behandlungsbeginn bis spätestens" ein Datum eingetragen ist, welches >= Heute ist, so wird beim Speichern der Schablone die Differenz in Tagen gespeichert. Wird auf einem Formular dann diese Schablone ausgewählt, wird das Feld mit dem aktuellen Tagesdatum + der Tagesdifferenz gefüllt werden.
Bei Wiederholungsverordnungen wird geprüft, ob das Datum bereits in der Vergangenheit liegt. In dem Fall wird das Feld geleert, sonst wird das Datum übernommen.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

34

Montag, 27. Mai 2019, 19:00

positive Rückmeldung

Vielen, vielen Dank !
Das hilft in den allermeisten Fällen weiter!
Gordon Splettsen

35

Dienstag, 3. März 2020, 15:30

Leider weniger erfreulich: Wenn ein Patient von einem anderen kollegen bereits KG oder ähnliche Verodnngen bekommen hat und nun zu mir wechselt, habe ich keine Chance, diese Tatsache stukturiert zu dokumentieren. Somit kann der Zähler auch nicht den richtigen Zeitpunkt ermitteln, wann man entweder in die nächst höhere Kategorie (z.b. EX2a --EX3a) wechseln muss und auc nicht, wann wir außerhalb des Regelfalls verodnen. Das können anderen Anwendungen besser, indem sie bei Ausstellund einer Folgeverordnung - wenn noch keine im System ist - fragen, zu welchem indikationsschlüssel seit wann bereits wieviele Verodnungen erfolgt sind. Hier ist Abiolfe dringend erforderlich.

36

Dienstag, 3. März 2020, 16:19

Hallo EREI
Sie können(!) folgendes machen; Wenn Sie wissen, welche Therapie bisher beim anderen Arzt verordnet wurde, ein solches RP als Erstverordnung (E-VO) anlegen. Dann beginnt der Zähler bei max.
Dieses Rp mit STRG-Enter als QUASI-Gedruckt übernehmen.
Anschließend alle noch extern erfolgten Folge-Rezepte (F-VO) mit -W- anlegen und auch mittels STRG-Enter abarbeiten. MO zählt dann automatisch runter und der Vorgang geht in Sekunden. Sobald sie Ihr erstes Rezept als Folgeverordnung erreicht haben, normal ausdrucken. Fertig.
Damit stehen ein paar Dummy-Rezepte in der Karteikarte, ab das könnten sie noch mit einem hinweis im Formulartext (EXTERNE VERORDNUNGEN) sichtbar machen und diesen Text bei der ersten echten Wiederholung aus Ihrer Praxis löschen.
LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

37

Dienstag, 3. März 2020, 17:00

Und falls man es nicht richtig trifft, weil der Patient es falsch berichtet hat, meldet sich die Physiotherapeutin und man korrigiert es. Die hauptschwierigkeit liegt darin, herauszubekommen wie und was was man verordnen soll und darf, das schreibe ich dann in meine Akte (auch falls mal jemand fragt von der KV).

Manchmal mache ich es so wie Josmed.
Damit geht es, eine kleine Schwäche von MO bleibt. meist schreibe ich es aber eh lieber als Text auf zur Dokumentation.

Und im Herbst kommt eh eine neue Verordnung, dann sehen wir weiter, da ändert sich einiges.

LG C.Schnell