Hallo,
laut Heilmittelrichtlinie soll eine Physiotherapie spätestens 14 Tage nach Verordnung beginnen. Ein späterer Behandlungsbeginn muss durch den Arzt ggf. medizinisch begründet werden. Organisatorische Begründungen sind nicht vorgesehen. Ich würde dort also nicht regelhaft einen Behandlungsbeginn später als 2 Wo. nach Verordnung eintragen, sonst kommt noch jemand auf die Idee, zu regressieren...
Wir lösen das ganze deshalb so, dass wir einfach eine neue Physiotherapieverordnung zum passenden Zeitpunkt erstellen, bedeutet zwar einen kleinen Aufwand (nämlich, dass unsere MFA das vorherige Formular wiederholen muss, auf Erst-VO klicken muss und ich das ganze dann noch einmal unterschreiben muss), dafür muss ich aber keine Angst vor Regressen haben oder mir medizinische Begründungen aus den Fingern saugen, warum mein Patient aus medizinischen Gründen erst in 4 Wo. mit der Physio beginnen darf...
VG Julian Hartig