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21

Montag, 19. März 2018, 15:59

Hallo,

selbst wenn ein Präparat, wie hier Mucospas mit der 3 als Kennzeichen, absichtlich auf Kassenrezept gesetzt wurde und dieser Eintrag anschließend wiederholt wird, wird mir das Privatrezept (bzw. das grüne Rezept) eingestellt. Damit sollte es sich hoffentlich auch im Praxisalltag als praktikabel erweisen.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

22

Montag, 19. März 2018, 16:02

zunächst einmal wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Abwehr des Regresses und das meine ich absolut ernst.
Hallo Herr Quick

Das habe ich auch so verstanden, Danke :)

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

23

Montag, 19. März 2018, 16:05

selbst wenn ein Präparat, wie hier Mucospas mit der 3 als Kennzeichen, absichtlich auf Kassenrezept gesetzt wurde und dieser Eintrag anschließend wiederholt wird, wird mir das Privatrezept (bzw. das grüne Rezept) eingestellt. Damit sollte es sich hoffentlich auch im Praxisalltag als praktikabel erweisen.
Das hört sich gut an. Ist dieses Verhalten jetzt neu (Umstellung auf P-Rezept), oder habe ich das falsch in Erinnerung?

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

24

Montag, 19. März 2018, 16:09

Aber ich nehme nicht in Anspruch, alles zu wissen oder zu bestimmen. Wenn die große Mehrheit hier eine andere Lösung möchte, beuge ich mich...
Ich wiederhole mal meine vielleicht schlecht formulierte Frage von "weiter oben":

Warum kann ich im EBM eine Änderungen vornehmen, die auch beim Update erhalten bleiben, in der AMIS-Datenbank aber nicht? Oder ist das doch denkbar, in gleicher Weise, wie in der EBM-Datenbank?

LG, Josmed
Hallo Jsomed,

das liegt hier konkret am Anforderungskatalog AVWG. Dort heißt es in einer Pflichtfunktion:

P3-115 Nachträgliche Bearbeitung von Stammdaten
Die nachträgliche Bearbeitung von Stammdaten gemäß P2-100 durch den Anwender ist unzulässig. Der Arzt kann für Einträge der Hausapotheke zusätzliche Kurznamen, Bezeichnungen, Kommentare und Tastenkürzel vergeben, die ihm die Suche in der Hausapotheke bzw. die Verordnung aus der Hausapotheke erleichtern. Beim Bedrucken des Rezeptformulars sind jedoch die Originaldaten der Arzneimitteldatenbank zu verwenden.


Bei den Stammdaten, die hier gemeint sind, geht es um die Stammdaten der Medikamente. Dort dürfen demnach keine Daten bearbeitet werden. Wenn Sie ein Präparat in die Favoriten (die hier erwähnte Hausapotheke) übernehmen, dann können Sie im Datenpflegesystem ein Kürzel hinterlegen, um es "besser" aufrufen zu können. Mehr geht nicht.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

25

Montag, 19. März 2018, 16:12

selbst wenn ein Präparat, wie hier Mucospas mit der 3 als Kennzeichen, absichtlich auf Kassenrezept gesetzt wurde und dieser Eintrag anschließend wiederholt wird, wird mir das Privatrezept (bzw. das grüne Rezept) eingestellt. Damit sollte es sich hoffentlich auch im Praxisalltag als praktikabel erweisen.
Das hört sich gut an. Ist dieses Verhalten jetzt neu (Umstellung auf P-Rezept), oder habe ich das falsch in Erinnerung?

LG, Josmed
Das war auch vorher schon so, dass für eine Wiederholungsverordnung die "aktuellen" Einstellungen genommen wurden und nicht das vorige Rezept automatisch übernommen wird.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

26

Montag, 19. März 2018, 16:37

Das war auch vorher schon so, dass für eine Wiederholungsverordnung die "aktuellen" Einstellungen genommen wurden und nicht das vorige Rezept automatisch übernommen wird.
Hier widerspreche ich jetzt einmal, ich kann mich an mehrere Rezepte erinnern, die als KV-Rezepte ausgestellt wurden (Patient unter 12 Jahre alt), und bei Wiederholung im Lebensalter > 12 Jahre weiter KV-Rezepte blieben.

Ist das eine Ausbanhme?

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

27

Montag, 19. März 2018, 16:41

Bei den Stammdaten, die hier gemeint sind, geht es um die Stammdaten der Medikamente. Dort dürfen demnach keine Daten bearbeitet werden. Wenn Sie ein Präparat in die Favoriten (die hier erwähnte Hausapotheke) übernehmen, dann können Sie im Datenpflegesystem ein Kürzel hinterlegen, um es "besser" aufrufen zu können. Mehr geht nicht.
Verstanden. Es geht also nur, dass Zusatzdaten erfassbar sind (Kommentare), die in der Hausapotheke angezeigt werden dürfen. Dürfen diese Kommentare denn auch in der Übersicht angezeigt werden? Ich darf mir doch auch in die Rote Liste (Papier) jede beliebige Notiz machen.....

LG, Josmed


Hintergedanke, uralter Hintergedanke, ich möchte im digitalen KB mindestens so gut markieren könne, wie im alten Papier-KB. Dann will ich auch filtern können....
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josmed« (19. März 2018, 16:54)


28

Dienstag, 20. März 2018, 14:08

Wie sieht es mit den weiteren Verordnungsauschlüssen aus, die bei meinem Vorgänger zu einer -zum Glück deutlich kleineren- Regressforderung aus dem Jahr 2014 geführt haben?
Konkret geht es dabei um fiktiv zugelassene Arzneimittel, die ja auch immer wieder zu Stolpersteinen werden, und die bislang (auch) nicht markiert sind?

Vielleicht bin ich ja einfach schon geistig zu unflexibel, aber ich bin gedanklich gut damit ausgelastet, Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen usw. bei der Verordnung gegeneinander abzuwägen (aber dafür bin ich ausgebildet), das ganze dann noch (manuell!) gegen Listen mit Verordnungsfähigkeiten abgleichen zu müssen, sprengt leider häufig den Rahmen, zumal viele Ausschlüsse einfach auch unerwartet sind.

Es ist doch kaum schlüssig zu begründen, dass wir 4 Jahre Regressrisiken für irgendwelche Listen haben, auf der anderen Seite aber unsere 14-tägig aktualisierten Medikamentendatenbanken (sorry, mein Reizthema momentan) uns davor aber nicht bewahren dürfen. Da kriegt man doch den Eindruck, dass man absichtlich ins Messer laufen soll (mit welchem Ziel auch immer).
Gruss - L.Kruse

29

Dienstag, 20. März 2018, 14:11

Da kriegt man doch den Eindruck, dass man absichtlich ins Messer laufen soll (mit welchem Ziel auch immer).
Das denke ich schon lange. Wenn man wirklich Rechtssicherheit wollte, gäbe es einfach eine Positivliste. Alles was darauf steht, darf problemlos verordnet werden. Und schon ist Ruhe...

Das will aber keiner, weder die KK noch die KBV. Also lieber Geld von uns zurückholen...

30

Dienstag, 20. März 2018, 14:31

Hallo,

die Liste der fiktiv zugelassenen Präparate ist unterschiedlich je KV-Bereich. In der KV NO ist die Liste sehr kurz (5 Präparate).

Wir bekommen in unserem Datenbestand keine Info, ob ein Medikament fiktiv zugelassen ist. Außerdem ist es abhängig vom KV-Bereich. Bei so kurzen Listen, die auch stetig kürzer werden, sollte das hoffentlich auch kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

31

Dienstag, 20. März 2018, 16:10

Wir bekommen in unserem Datenbestand keine Info, ob ein Medikament fiktiv zugelassen ist. Außerdem ist es abhängig vom KV-Bereich. Bei so kurzen Listen, die auch stetig kürzer werden, sollte das hoffentlich auch kein Problem sein.
Hallo Herr Wingenbach

Noch ein Einhaken; Es gibt ja so viele Stellen, an denen die Möglichkeiten der Verordnung und die Einschränkungen derselben Probleme mit sich bringen. Da wir nun an an der DB selber nichts verändern dürfen, geht meine Überlegung in die Richtungen, eine 2. verlinkte Tabelle mitzuführen, welche eigene Informationen, Warnungen, Ausschlüsse etc enthält. Damit würde die Amis-DB nicht angefasst, aber wir könnten uns EDV-unterstützt trotzdem selber schützen.

So wie ich mittels PHP bestimmte Medikamente oder Substanzen beobachten kann, dieser Eintrag aber inzwischen hoffnungslos überfüllt ist, wäre es doch auch mittels eines modifizierten AMIS-Dailogs möglich.

?


LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

32

Mittwoch, 21. März 2018, 12:35

Hallo!
Also Einigkeit über die vielgestaltigen, unübersichtlichen und in bewährter föderaler Kleinstaaterei auch noch uneinheitlichen Möglichkeiten, sich in den Regress zu manövrieren besteht ja.
Die Unmodifizierbarkeit der Datenbank und die starren Rahmenbedingungen für die Zertifizierung stehen auch.
Von daher möcht ich die Überlegung von Josmed aufgreifen und die Idee (zunächst abstrakt) weiterentwickeln:
Wäre nicht vielleicht eine Schnittstelle zu einem selbst zu erstellenden Regelwerk eine Option, die dann als Community-Projekt fortgeführt werden könnte? Wenn diese dem zertifizierten AMIS-Modul nachgeschaltet, sprich dem "hoheitlich geregelten Verordnungsakt" per Mausklick nachgeschaltet, prüfen würde, müsste das doch gehen?!
Die ganzen Sachen praxisnah vom Hersteller einpflegen zu lassen ist wirklich kaum praktikabel, aber für uns ist es ja -leider- täglich Brot. Und so könnte man dann Zielquoten, Leitsubstanzen, Alters- und Diagnoseverbindungen, AMR, ... jeweils KV-spezifisch abbilden.
Ob genug "Drive" auf die Sache kommt, sprich "die Community" das dann mitmacht, steht auf einem anderen Blatt. Aber was meine Erfahrungen mit Vorlagen und Support hier im Forum anbelangt, sehe ich doch zumindest Chancen.
Gruss - L.Kruse

33

Mittwoch, 21. März 2018, 13:32

Hallo,

vielleicht zur Info für die Richtung dieser Diskussion:

Im Medikamentenbestand unseres Zulieferers ABDATA wird keine Entscheidung über die Verordnung auf Kassenrezept oder Privatrezept geliefert, auch keine Empfehlung. Es werden sehr viele Informationen zu den Medikamenten geliefert wie bspw. Verordnungsvorgaben oder ob sie auf der Negativliste sind. Die Entscheidung, welches Rezept vorbelegt wird, trifft nur MO. Über die Optionen im Abrechner kann man darauf Einfluss nehmen und überstimmen kann man die Entscheidung bei der Verordnung auch. Für unseren Algorithmus für die Vorbelegung der Rezeptart ziehen wir verschiedene Merkmale heran, um daraus eine möglichst allgemeingültige Lösung zu erzielen. Der Algorithmus ist nicht perfekt (wie diese Diskussion zeigt) und nimmt auch nicht auf alle vorstellbaren individuellen Einflüsse Rücksicht.

Der Anforderungskatalog AVWG bietet zu diesem Thema eine gewisse Flexibilität. Es ist nur folgende Pflichtfunktion gegeben:

P3-730 Formularauswah
Die Formularauswahl für den Rezeptdruck kann sowohl vor als auch nach der Auswahl der zu verordnenden Arzneimittel erfolgen.
Der Rezeptdruck erfolgt bei Arzneimitteln und bei Produkten, die in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogen sind in der Regel auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16). Vor der Formularbedruckung muss der Arzt einen Hinweis auf das zu verwendende Formular erhalten, wenn das zu verwendende Formular von Muster 16 abweicht:
 Privat-Rezept bei Arzneimitteln der Negativliste
 Privat-Rezept bei Lifestyle-Arzneimitteln
 Privat-Rezept bei Arzneimitteln mit Verordnungsausschluss nach Anlage III AM-RL (Rechtsgrundlage [1], [2] und [3])
 Privat-Rezept (oder grünes Rezept, sofern unterstützt) bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Jugendliche über 12 Jahre ohne Entwicklungsstörungen und Erwachsene, die nicht als OTX-Arzneimittel gekennzeichnet sind (Merkmal xyz)
 Privat-Rezept bei nicht verordnungsfähigen Medizinprodukten
 BtM-Rezept bei Betäubungsmitteln
 T-Rezept bei teratogenen Arzneimitteln

Der Arzt muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Vorbelegung des Formulars manuell zu ändern. Der Wechsel des Formulars soll ohne Unterbrechung des Verordnungsworkflows möglich sein.

Konfigurationseinstellungen – auch patientenspezifisch, mit denen der Arzt die oben genannten Vorgaben übersteuern kann, sind zulässig (z.B. Voreinstellung Muster 16 bei OTCProdukten für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).



Die gegebene Liste ist natürlich nicht ausreichend. Mit dem letzten Satz erlaubt der Anforderungskatalog daher, dass es Optionen gibt, die die Vorbelegung der Rezeptart ändern. Diese sind nicht verpflichtend, aber zulässig. Bisher gibt die zwei Einstellungen zu Medikamenten mit Verordnungsvorgaben im Abrechner, mit denen man die Vorbelegung steuern kann.

Die Verordnungsvorgaben werden uns nur als Text geliefert. Diese können nicht bewertet werden. Wenn dort bspw. steht, dass das Medikament nur bei Kindern mit Entwicklungsstörungen auf Kasse verordnet werden darf (und bei anderen Kindern nicht), dann können wir dies nicht inhaltlich auswerten und die Vorbelegung der Rezeptart danach dynamisch ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

34

Mittwoch, 21. März 2018, 13:58

Die Verordnungsvorgaben werden uns nur als Text geliefert. Diese können nicht bewertet werden. Wenn dort bspw. steht, dass das Medikament nur bei Kindern mit Entwicklungsstörungen auf Kasse verordnet werden darf (und bei anderen Kindern nicht), dann können wir dies nicht inhaltlich auswerten und die Vorbelegung der Rezeptart danach dynamisch ausrichten.


Genau darauf wollte ich mit meiner Überlegung hinaus:
Aus diesem "Gestrüpp" ein vielleicht auch nur halbwegs arbeitendes und auch noch (zumindest KV- und fachgruppenspezifisch) gültiges Regelwerk zu machen können Sie in der Tat nicht leisten. Diejenigen die die Regeln machen, wollen es anscheinend nicht.
Deshalb war meine Überlegung Ihrerseits eine Art Schnittstelle in MO anzubieten, über die wir Anwender EDV-fähige Regeln aus den ganzen Texten, Tabellen usw. definieren können, die dann genutzt und getauscht werden können. Quasi analog z.B. den Einstellmöglichkeiten bei selbst erstellten EBM-Ziffern.

35

Mittwoch, 21. März 2018, 14:40

Was L. Kruse geschrieben hat, geht genau in die Richtung, die auch ich angesprochen habe. MO soll ja gar nicht so viel selber "entscheiden" müssen, aber uns als Nutzer das Werkzeug für die eigene Logik zur Verfügung stellen.

Wenn Kinder eine Entwicklungsstörung aufweisen, diese z.B. als Diagnose oder Markierung vorliegt, dann soll....

Stichwort: Abrechnungsmanager. Hier geht es in die gleiche Richtung, vielleicht läuft alles auf einen Logik-Manager hinaus.


LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

36

Mittwoch, 21. März 2018, 15:43

Der Vorschlag auf Privatrezept ist eine Notlösung, die Warnmeldung (Ja/nein) wäre besser. Generell verstehe ich die Nöte von Indamed, dass die KV teils völlig unsinnige Einschränkungen bestimmt hat, was Indamed oder der user anpassen darf. Da zeigt sich halt wieder, dass wir alle keine Praktiker in die Gremien gewählt haben, sondern Theoretiker.

Aber eine Idee zum Ausblenden von Ziffer 3 Medikamenten, oder, mein Lieblings-Problem ca. 10 mal am Tag, die Re-Importe: Wenn im Arzneimittel-Dialog zu verschiedenen Themen radio-buttons eingebaut werden, müsste das doch Regel-konform sein. Die Datenbank bietet weiter alles an, nur setze ich von Fall zu Fall einen Filter oder nicht. Nicht im DPS, sondern offen sichtbar im Fenster. Nur so eine Idee...
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

37

Mittwoch, 21. März 2018, 17:21

Gutes Thema

Lieber User, liebe Indamedler

An diesem Thema merkt man doch wunderbar, wie die verschiedenen Ebenen (G-BA, K(B)V, Programmierer, User) unterschiedlich "ticken". Gleichzeitig ein gutes praktisches Beispiel für eine mögliche Lösung derartiger Probleme.

Gerade sitze ich an der Bearbeitung einer Regressforderung, die aus dieser Thematik entstanden ist. Eine Medikamentenkombination darf nicht verordnet werden, außer eine bestimmte Diagnose liegt vor (Clenbuterol als Kombipäparat vs. Asthma bronchiale). Mir liegen ca 300 (!) Kopien von Verordnungen aus 3 Jahren vor, die in einer ersten Stichprobe (Gott-sei-Dank) fast immer die notwendige Diagnose aufweisen. Wenige Verordnungen haben keine Zeit-gleiche Diagnose zur Verordnung, aber davor oder danach. Dies liegt nun aber daran, dass ich seit einigen Jahren die (erlaubte) Verordnung von Asthma-Medikamenten am Quartalsende auf das Vorhandensein von Diagnosen aus dem Topf J45.x oder J4.x bzw J20.9 vor dem versenden an die KV durchsuche.

Diese Problematik ließe sich ja mit einem Logik-Tool, welche im Hintergund läuft, in Echtzeit vermeiden/mindern.

Noch ist es archaisch, ich habe einen Ausdruck von 300 Seiten vor mir, muss jede Karteikarte öffnen und ans jeweilige Datum scrollen, Informationen händisch herausarbeiten....steinzeitlich.

Dabei habe ich ja auch noch einen originären Beruf.

Für's weitere bleibe ich optimistisch, wenn sich was entwickelt, dann im MO-Sektor

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

38

Donnerstag, 22. März 2018, 20:07

Toi, toi, toi für die Abwehr!

Das zeigt aber einmal mehr nur, dass wir die Datenverarbeitung, die momentan um uns herum ja eher gegen uns in Stellung gebracht wird, umso intensiver auch für uns nutzen müssen.
Ob wir das Logikmanager oder wie auch immer nennen: es muss in Echtzeit (sonst ist z.B. das Rezept ja schon raus) und möglichst umfassend gegen alle möglichen Parameter (Alter, Diagnosen, Geschlecht, Ausschlusslisten, ...) geprüft werden können, den Luxus das auch vier Jahre im Nachhinein zu können, haben wir ja leider nicht.
Ich hoffe, da bewegt sich was, und denke auch, das MO einer der heißesten Kandidaten für eine arztzentrierte Lösung im Rahmen des regelbedingt Machbaren ist.

Ohne jetzt allzu politisch werden zu wollen, was hier in einem technisch orientierten Forum sicherlich nicht angebracht ist, vielleicht doch noch die folgende Randbemerkung:
Man sollte auch solche (leider eben nicht Rand-)Aspekte des Niedergelassenen-Daseins sowohl dem potentiellen Nachwuchs klar schildern, und das auch mal in die "Arztmangeldiskussion" einfließen lassen, in der das IMO noch ziemlich unterrepräsentiert ist, da es mit unter "Bürokratie" subsumiert wird, was wohl nicht ganz treffend ist. Denn den Frustfaktor und damit die mangelnde Attraktivität erhöhen solche Dinge doch ganz erheblich.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass die KVen letztlich nur die Ausführenden sind, und was ihre eigenen Entscheidungsmöglichkeiten anbelangt mittlerweile gegenüber den anderen Mitspielern ziemlich zurückgedrängt sind. Da frage ich mich schon, ob die Generation Ärzte, die in den Kliniken in den letzten 10 Jahren die Verbesserungen erkämpft hat, auch im ambulanten Sektor mit seinen Gremien aktiv wird, sobald/falls sie da hinkommt (falls sie da überhaupt noch hin will...).

39

Freitag, 23. März 2018, 08:57

es muss in Echtzeit (sonst ist z.B. das Rezept ja schon raus) und möglichst umfassend gegen alle möglichen Parameter (Alter, Diagnosen, Geschlecht, Ausschlusslisten, ...) geprüft werden können, den Luxus das auch vier Jahre im Nachhinein zu können, haben wir ja leider nicht.
Das bringt die Problematik genau auf den Punkt. Daneben bleiben dann noch die wichtigen inhaltlich medizinischen Dinge/Fragen/Faktoren, die ja auch nicht unwichtig sind :-)

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger