Das hört sich gut an. Ist dieses Verhalten jetzt neu (Umstellung auf P-Rezept), oder habe ich das falsch in Erinnerung?selbst wenn ein Präparat, wie hier Mucospas mit der 3 als Kennzeichen, absichtlich auf Kassenrezept gesetzt wurde und dieser Eintrag anschließend wiederholt wird, wird mir das Privatrezept (bzw. das grüne Rezept) eingestellt. Damit sollte es sich hoffentlich auch im Praxisalltag als praktikabel erweisen.
Hallo Jsomed,Ich wiederhole mal meine vielleicht schlecht formulierte Frage von "weiter oben":Aber ich nehme nicht in Anspruch, alles zu wissen oder zu bestimmen. Wenn die große Mehrheit hier eine andere Lösung möchte, beuge ich mich...
Warum kann ich im EBM eine Änderungen vornehmen, die auch beim Update erhalten bleiben, in der AMIS-Datenbank aber nicht? Oder ist das doch denkbar, in gleicher Weise, wie in der EBM-Datenbank?
LG, Josmed
Das war auch vorher schon so, dass für eine Wiederholungsverordnung die "aktuellen" Einstellungen genommen wurden und nicht das vorige Rezept automatisch übernommen wird.Das hört sich gut an. Ist dieses Verhalten jetzt neu (Umstellung auf P-Rezept), oder habe ich das falsch in Erinnerung?selbst wenn ein Präparat, wie hier Mucospas mit der 3 als Kennzeichen, absichtlich auf Kassenrezept gesetzt wurde und dieser Eintrag anschließend wiederholt wird, wird mir das Privatrezept (bzw. das grüne Rezept) eingestellt. Damit sollte es sich hoffentlich auch im Praxisalltag als praktikabel erweisen.
LG, Josmed
Hier widerspreche ich jetzt einmal, ich kann mich an mehrere Rezepte erinnern, die als KV-Rezepte ausgestellt wurden (Patient unter 12 Jahre alt), und bei Wiederholung im Lebensalter > 12 Jahre weiter KV-Rezepte blieben.Das war auch vorher schon so, dass für eine Wiederholungsverordnung die "aktuellen" Einstellungen genommen wurden und nicht das vorige Rezept automatisch übernommen wird.
Verstanden. Es geht also nur, dass Zusatzdaten erfassbar sind (Kommentare), die in der Hausapotheke angezeigt werden dürfen. Dürfen diese Kommentare denn auch in der Übersicht angezeigt werden? Ich darf mir doch auch in die Rote Liste (Papier) jede beliebige Notiz machen.....Bei den Stammdaten, die hier gemeint sind, geht es um die Stammdaten der Medikamente. Dort dürfen demnach keine Daten bearbeitet werden. Wenn Sie ein Präparat in die Favoriten (die hier erwähnte Hausapotheke) übernehmen, dann können Sie im Datenpflegesystem ein Kürzel hinterlegen, um es "besser" aufrufen zu können. Mehr geht nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josmed« (19. März 2018, 16:54)
Das denke ich schon lange. Wenn man wirklich Rechtssicherheit wollte, gäbe es einfach eine Positivliste. Alles was darauf steht, darf problemlos verordnet werden. Und schon ist Ruhe...Da kriegt man doch den Eindruck, dass man absichtlich ins Messer laufen soll (mit welchem Ziel auch immer).
Hallo Herr WingenbachWir bekommen in unserem Datenbestand keine Info, ob ein Medikament fiktiv zugelassen ist. Außerdem ist es abhängig vom KV-Bereich. Bei so kurzen Listen, die auch stetig kürzer werden, sollte das hoffentlich auch kein Problem sein.
Die Verordnungsvorgaben werden uns nur als Text geliefert. Diese können nicht bewertet werden. Wenn dort bspw. steht, dass das Medikament nur bei Kindern mit Entwicklungsstörungen auf Kasse verordnet werden darf (und bei anderen Kindern nicht), dann können wir dies nicht inhaltlich auswerten und die Vorbelegung der Rezeptart danach dynamisch ausrichten.
Das bringt die Problematik genau auf den Punkt. Daneben bleiben dann noch die wichtigen inhaltlich medizinischen Dinge/Fragen/Faktoren, die ja auch nicht unwichtig sind :-)es muss in Echtzeit (sonst ist z.B. das Rezept ja schon raus) und möglichst umfassend gegen alle möglichen Parameter (Alter, Diagnosen, Geschlecht, Ausschlusslisten, ...) geprüft werden können, den Luxus das auch vier Jahre im Nachhinein zu können, haben wir ja leider nicht.