Sie sind nicht angemeldet.

Beiträge: 1 140

Wohnort: Hamm

Über mich: Nutzer in hausärztlicher Gemeinschaftspraxis

  • Nachricht senden

21

Donnerstag, 12. Januar 2017, 19:13

Dort steht also keineswegs drin, daß man als Arzt das noctu setzen _muß_ sondern nur, wann man es setzen kann, wenn man es für richtig hält

Ich mache selten Notdienst, aber gelegentlich Sprechstunden über 19 Uhr hinaus, dann kann es für den Patienten spät werden bis er die dann noch offene Notdienstapotheke erreicht.

Eigentlich verstehe hab eich noctu immer so verstanden, bei direkt notwendiger Behandlung wie Antibiotikum am Abend bekommt er noctu angekreuzt, für das Folgerezept Ramipril bei vorhandenen Reszbeständen nicht, er kann ja auch morgen in die Apo.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


________________________________________________________
Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

22

Donnerstag, 12. Januar 2017, 20:43

Eigentlich verstehe hab eich noctu immer so verstanden, bei direkt notwendiger Behandlung wie Antibiotikum am Abend bekommt er noctu angekreuzt, für das Folgerezept Ramipril bei vorhandenen Reszbeständen nicht, er kann ja auch morgen in die Apo.

Deswegen habe ich ich ja oben einen entsprechenden Schalter vorgeschlagen, der dann entsprechend aktiviert werden kann, z. B . im Notdienst . Da werden ja meist nur dringend notwendige Medikamente verordnet.


Viele Grüße

M.Meier

23

Donnerstag, 12. Januar 2017, 21:25

Hallo Herr Streit
Gibt es auch eine Bestimmung, wann der Arzt Noctu setzen darf/muß?
Genau wegen dieser Frage habe ich mich bei der KV durchgefragt und als Antwort erhalten, dass die dringliche Verordnung im Notdienst, also Medikamente, die sich aus der notwendigen Vorstellung im Notdienst ergeben, mit NOCTU zu kennzeichnen sind. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies eine zwingende Formulierung sei. Medikamente im Notdienst für die regelversorgung seien davon ausgenommen. Es gibt aber wenig Kinder, die nur zur Verordnung von Regelmedikamenten im Notdienst erscheinen.

Deshalb kann ich nur für uns sagen, 99% erfüllen die Formulierung.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

24

Freitag, 13. Januar 2017, 12:43

Hallo Herr Quick

Zitat

hier mal der Link von der KV Thüringen:



http://www.kv-thueringen.de/mitglieder/b…ssenrezepte.pdf
Dort steht im Grunde das gleiche, wenn ich es NICHT für notwendig halte, dass die Medikamente in den Notdienstzeiten abgeholt werden, brauche ich kein NOCTU anzukreuzen. Es wird aber schwerer ,wenn wir nun im Notdienst noch anfangen zu erklären, dass manchen Behandlungen jetzt gar nicht sinnvollerweise anzufangen sind, sondern "bis Montag" warten können.

Mmhh, ist das nun ein "Notfall", ein eingeschränkter Notfall, kein Notfall...ein bürokrateschalistischer (M.ENDE) Wunschpunsch. Ich gehe jetzt einfach 20 Schritte zurück und überlasse die entscheidung der Mehrheit :D

LG, Josmed

.
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

25

Freitag, 13. Januar 2017, 18:04

Hallo Herr Sprenger,

Ich will keinen ärgern, sondern es reizt mich oft, das zu hinterfragen, was manchmal von den Mitarbeitern der KV gesagt wird.

Also sind wir uns einig, daß eigentlich keine Pflicht besteht, noctu anzukreuzen. Zumindest gibt es kein offizielles Dokument, was das so darstellt. Richtig?

Na dann ist doch der Sachverhalt einfach: Es bleibt einfach in der Software wie es ist.

2 Euro für ein Rezept tun keinem wirklich weh, zumindest keinem, der ein echtes Problem zur Unzeit hat. Der ist froh, wenn man ihm hilft. Wenn der Apotheker sich beschwert, daß er jetzt Diskussionen mit dem Patienten über 2 Euro hat, weist man ihn darauf hin, daß in diesem System eben so jeder seine Probleme hat. Wenn er will, kann er ja dem Patienten die Summe schenken. Ansonsten soll er bitte ein offizielles Dokument der KBV vorlegen, worin steht, daß wir explizit so handeln sollen. Fertig!

Und schon haben wir wieder Zeit, um uns um Dinge zu kümmern, die uns Zeit sparen... -)))

Grüße,

P. Quick

26

Freitag, 13. Januar 2017, 21:29

Hallo Herr Quick

Ich bin nicht verärgert, sollte es jemals so sein, dann sage ich es. :D
Also sind wir uns einig, daß eigentlich keine Pflicht besteht, noctu anzukreuzen.
Ne, sind wir uns nicht, ich habe mich bis zur Pharmakoberatung durchgefragt und auch wiederholte Nachfrage die Info erhalten, dass, wenn die Verordnung vom Notdienst in der Notdienstzeit in der Apotheke abzuholen ist, Noctu auch anzukreuzen ist. Vielleicht liegt es daran, dass ich in einem sog. Soz. Brennpunkt arbeitet, da wird (nicht um Zigaretten) um jeden Pfennig gefeilscht.

Den Link aus Thüringen verstehe ich auch in gleicher Weise, aber ich versuche Mal, ob ich noch konretere Infos bekomme. Eilt ja nicht.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

27

Freitag, 13. Januar 2017, 23:50

Ne, sind wir uns nicht, ich habe mich bis zur Pharmakoberatung durchgefragt und auch wiederholte Nachfrage die Info erhalten
Hallo Herr Sprenger,

ok, wir gleiten jetzt ein wenig off topic ab.

Ich frage auch des öfteren mal bei der KV etwas nach, mal schriftlich, mal auch mündlich. Wissen Sie, was mir immer wieder auffällt? Es gibt eigentlich so gut wie nie, auch nicht auf eine schriftliche Anfrage mit Bitte um schriftliche Antwort, eine solche schriftliche Antwort. Immer erhalte ich dann einen Rückruf statt einer Mail oder eines Briefes. Auch eine Bitte um eine solche Stellungnahme wird abgelehnt. Warum wohl? Weil sich nämlich keiner wirklich mit seinem Namen festlegen will. Weil nämlich auch die Angestellten dort oft nicht genau Bescheid wissen.

Bitten Sie wirklich mal um eine schriftliche "Dienstanweisung", wie genau im Dienst mit Verordnungen zu verfahren ist mit Verweis auf die genaue Rechtsvorschrift und stellen Sie bitte dieses Schreiben mal hier rein.

Wenn es wirklich eine Anweisung der KBV gäbe, so zu verfahren wie gewünscht, dann frage ich mich, warum ich noch nie (!!!) nach 15 Jahren Diensttätigkeit 5 Dienste/Monat und ca. 500 Notdienst-Patienten/Quartal eine Beschwerde seitens der Apotheke oder der KV Sachsen gehört habe.

Aber ich lasse mich auch immer gerne belehren, wenn ich falsch liegen sollte und ändere dann mein Verhalten....

offtopic off -)))

Herzliche Grüße,

P. Quick

28

Samstag, 14. Januar 2017, 07:55

Hallo Herr Quick,

Dasselbe gilt für die KVNO. Die Bitte etwas schriftlich zu bestätigen wird fast nie erfüllt.

Gruß F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

29

Samstag, 14. Januar 2017, 10:53

Hallo,

soweit ich das ganze hier in Hessen sehe (bisher hat sich keiner beschwert, es gibt keine Veröffentlichung der KV)
-- darf -- ein (freundlicher Arzt) -- im Nacht- und Notdienst -- das Kreuz Noctu setzen, um dem Patienten der -- dringlich -- (d.h. in der Zeit des Notdienstes) Medikamente nehmen soll
die Notdienstgebühr der Apotheke von 2€ / Rezpt zu ersparen.

Wäre es der Programmierung möglich einen Schalter im DPS zu implementieren, dass bei Notfallscheinen einer bestimmten BSNR automatisch Noctu voreingestellt wird?
Würde das den Kollegen ausreichen - dann kann jeder einstellen wie er es mag...
Den Bezug auf die BSNR hätte ich gerne, da ich im Nacht-/Notdienst ausschließlich mit einer speziellen BSNR arbeiten muss und in der Praxis in der Regel keine "Noctu" Notfälle vorkommen - aber einige Vertretungs-Notfallscheine im Regeldienst.

Das Noctu Kreuz sollte weiterhin auch manuell geschaltet werden können, damit man differenzieren kann ("Habe meine Blutdruckmedikamente vergessen verschreiben zu lassen" ist sicher kein Noctu-Fall)

[Ich sehe leider nur sehr wenige Patienten im Notdienst, die noch in der Notdienstzeit mehr als Hausmittel benötigen - viele kommen mit banalen Beschwerden oder mit Problemen der letzten Wochen / Monate. Kaum jemand ist wirklich auf den Notdienst angewiesen. Aber ich nutze die Verschreibung von Medikamenten aktiv im Notdienst, damit die Patienten noch aktiv werden müssen / in die Notdienstzentrale od. Praxis zu kommen ("Sie bekommen ein Rezept, dann müssen Sie zur Notdiensgtapotheke in..." (ca. 10km entfernt hier im ländlichen Raum)) und behandle im Notdienst ungern über die Notdienstzeit hinaus ("gehen Sie am folgenden Tag zum Hausarzt..."), mache daher nur in Ausnahmen Spritzen usw. und greife nur im Notfall auf die Sprechstundenbedarfsmedikamente zurück.]

Vielen Dank und MfG
Peter Franz

30

Samstag, 14. Januar 2017, 20:18

Ja, das klingt aus der Praxis wirklich vernünftig

Beste Grüße Gordon Splettsen

31

Samstag, 14. Januar 2017, 23:21

Liebe Kollegen,

Über den Aufruf des Rezeptes mit dem Kürzel vk kann der noctuSchalter direkt gesetzt werden. Ich sehe daher keine Relevanz diese Funktion zur Zeit zu implementieren. Wir sollten Indamed lieber ermöglichen die hierfür notwendige Manpower für relevantere Funktionen einzusetzen.

Viele Grüße aus Bonn
Viele Grüße

F. Jovy

32

Mittwoch, 18. Januar 2017, 15:24

Hallo Herr Jovy
Dasselbe gilt für die KVNO. Die Bitte etwas schriftlich zu bestätigen wird fast nie erfüllt.
Stimmt, und doch habe ich jetzt eine schriftliche Antwort:

Wird ein Arzneimittel gem. §6 Arzneimittelverordnung (Notdienst) abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr von 2,50 € zu zahlen, sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk "noctu" anbringt.
.........
Wenn das verordnete Arzneimittel aus medizinischer Sicht sofort notwendig ist, ist NOCTU anzukreuzen. Kann mit dem Medikament auch bis zu den normalen Öffnungszeiten der Apotheke gewartet werden, dann ist das Ankreuzen von NOCTU nicht zwangsläufig erforderlich.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

33

Mittwoch, 18. Januar 2017, 18:35

Hallo Herr Sprenger,

danke für das Einstellen.

Hat die KV auch etwas zur Rechtsquelle gesagt, die diese Aussage stützt. In irgendeinem Vertrag (Mantelvertrag, Arzneimittelrichtlinie o.ä.) wird sich doch sicher eine genaue Vereinbarung zwischen KBV und GKV für diese Handlungsanweisung finden...

Ich weiß, das mag jetzt wie Prinzipienreiterei klingen, letztlich ist mir auch egal, ob Indamed jetzt den Einstell-Button baut oder auch nicht, mich interessiert jetzt wirklich mal die "Wahrheit". Sind wir _verpflichtet_ dieses noctu anzukreuzen oder nicht. Was passiert, wenn wir es nicht ankreuzen (außer den 2,50 Euro, die aber aber sogar sinnvoll als winziges Steuerungsinstument empfinde)?
Ich glaube, ich habe mal eine Statistik gelesen, daß ca. 50% der Patieten die Medis erst am Folgetag abholen. Wie ernst muß dann der Notfall gewesen sein?

Grüße,

P. Quick

34

Mittwoch, 18. Januar 2017, 21:27

Hallo Herr Quick
Was passiert, wenn wir es nicht ankreuzen
Ich denke, nix ;-), Ist ja die letzten Jahre bis auf das zunehmende Quengeln der Apotheker auch nix passiert. Häkchen wäre schön, anderes ist wichtiger :-)

Iiebe Grüße, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

35

Montag, 1. Januar 2024, 21:40

Guten Abend,

wie kann ich bei eRezepten das "noctu" auswählen?

Mein Workaround mit "vk", noctu ankreuzen und dann Medikament auswählen funktioniert zwar, ist aber sehr umständlich.

Besten Dank :-)

36

Dienstag, 2. Januar 2024, 10:19

Guten Abend,

wie kann ich bei eRezepten das "noctu" auswählen?

Mein Workaround mit "vk", noctu ankreuzen und dann Medikament auswählen funktioniert zwar, ist aber sehr umständlich.

Besten Dank :-)
Hallo,

da haben Sie Recht, das ist bislang leider die einzige Möglichkeit. Wir werden das kurzfristig ändern.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

37

Mittwoch, 10. Januar 2024, 11:16

Hallo,

das Problem ist mit dem nächsten Update (18006 oder höher) behoben.
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
_________________________________________________________________

Keine Berechtigung Addons zu installieren?

How Tos - Anleitungen zu diversen Themen

38

Mittwoch, 10. Januar 2024, 19:26

das Problem ist mit dem nächsten Update (18006 oder höher) behoben.
:) :)
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger