Ne, sind wir uns nicht, ich habe mich bis zur Pharmakoberatung durchgefragt und auch wiederholte Nachfrage die Info erhalten
Hallo Herr Sprenger,
ok, wir gleiten jetzt ein wenig off topic ab.
Ich frage auch des öfteren mal bei der KV etwas nach, mal schriftlich, mal auch mündlich. Wissen Sie, was mir immer wieder auffällt? Es gibt eigentlich so gut wie nie, auch nicht auf eine schriftliche Anfrage mit Bitte um schriftliche Antwort, eine solche schriftliche Antwort. Immer erhalte ich dann einen Rückruf statt einer Mail oder eines Briefes. Auch eine Bitte um eine solche Stellungnahme wird abgelehnt. Warum wohl? Weil sich nämlich keiner wirklich mit seinem Namen festlegen will. Weil nämlich auch die Angestellten dort oft nicht genau Bescheid wissen.
Bitten Sie wirklich mal um eine schriftliche "Dienstanweisung", wie genau im Dienst mit Verordnungen zu verfahren ist mit Verweis auf die genaue Rechtsvorschrift und stellen Sie bitte dieses Schreiben mal hier rein.
Wenn es wirklich eine Anweisung der KBV gäbe, so zu verfahren wie gewünscht, dann frage ich mich, warum ich noch nie (!!!) nach 15 Jahren Diensttätigkeit 5 Dienste/Monat und ca. 500 Notdienst-Patienten/Quartal eine Beschwerde seitens der Apotheke oder der KV Sachsen gehört habe.
Aber ich lasse mich auch immer gerne belehren, wenn ich falsch liegen sollte und ändere dann mein Verhalten....
offtopic off -)))
Herzliche Grüße,
P. Quick