Wenn die Option "Ambulante Kodierrichtlinien" im Datenpflegesystem NICHT eingeschaltet ist (dies sollte der Normalfall sein), gibt es KEINE Unterschiede zwischen anamnestischen und nichtanamnestischen Dauerdiagnosen. Sie müssen dann also nicht darauf achten, als was sie eine Dauerdiagnose erfassen.
Wahrscheinlich stand in Ihrem Fall die Dauerdiagnose G63.2 auf dem vorhergehenden Fall auch nicht drauf.
Ich verstehe das beschriebene System nicht. In unserer Praxis habe ich die ambulanten Kodierregeln im DPS seit langem Aktiviert, habe darunter auch keine Probleme in der täglichem Arbeit. Wir versuchen die anam. DD's zu vermeiden, haben aber immer wieder Patienten mit noch aus alten Vorquartalen anam. DD'S.Zitat von »U.Streit«
Wenn die Option "Ambulante Kodierrichtlinien" im Datenpflegesystem NICHT eingeschaltet ist (dies sollte der Normalfall sein), gibt es KEINE Unterschiede zwischen anamnestischen und nichtanamnestischen Dauerdiagnosen. Sie müssen dann also nicht darauf achten, als was sie eine Dauerdiagnose erfassen.
P.S.: Wäre ggf. ein Fall für eine Teamviewer-Sitzung durch den SLS-Support bei Ihnen, dann kann man zeigen, was man meint und der Programmierer sieht es mal selbst ...
Habe meine konkreten Fall noch einmal geprüft, Die K29.5 wurde am 1. 7. 2010 noch im alten Programm als Dauerdiagnose angelegt und dann in August über die Konvertierung in MO übernommen, ist also für Ihr Problem wohl nicht repräsentativ. Wann sie dann anamnestisch wurde kann ich nicht mehr nachvollziehen. Werde aber nach ähnlichen Fällen nach MO-Einführung Ausschau halten.M.Meier
PS: Hallo Herr Overhage, sind sie sicher, dass sie die DD K29.5 wirklich als "anamnestische" Dauerdiagnose eingetragen haben? Vielleicht war das ganze auch 2010 anders...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BurkhardStr« (14. Oktober 2022, 09:28)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »BurkhardStr« (15. Oktober 2022, 10:35)