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21

Mittwoch, 25. Februar 2015, 16:22

Wenn die Option "Ambulante Kodierrichtlinien" im Datenpflegesystem NICHT eingeschaltet ist (dies sollte der Normalfall sein), gibt es KEINE Unterschiede zwischen anamnestischen und nichtanamnestischen Dauerdiagnosen. Sie müssen dann also nicht darauf achten, als was sie eine Dauerdiagnose erfassen.

Guten Tag Herr Streit,

ich habe das nochmals überprüft:
Ich habe die "ambulante Kodierrichtlinie aktivieren" nicht eingeschaltet (siehe Screenshot). Trotzdem wird die früher vergebene "ambulante Dauerdiagnose" nicht abgerechnet (siehe Screenshots).
Ihrer Aussage nach müssten die "ambulanten Dauerdiagnosen" aber abgerechnet werden, jedenfalls wird sie nicht bei den Abrechnungsdiagnosen mit angezeigt! Wo liegt der Fehler?

viele Grüße

Michael Meier

PS: @Herrn Quick, haben sie das mal überprüft und werden die anamnestischen Dauerdiagnosen jetzt bei Ihnen abgerechnet?
»mime« hat folgende Dateien angehängt:

22

Donnerstag, 26. Februar 2015, 08:44

Hallo Herr Meier,

es werden nicht generell alle im Krankenblatt vorhandenen Dauerdiagnosen automatisch wiederholt. Denn das würde zu Problemen bei unterschiedlichen Fallarten (KV, Privat, BG) führen als auch zu Problemen, wenn mehrere Abrechner (Praxisgemeinschaft) mit dem Programm arbeiten.

Aus diesem Grund werden immer nur die Dauerdiagnosen wiederholt, die auf dem letzten Fall des gewählten Abrechners mit der gleichen Fallart stehen. Wahrscheinlich stand in Ihrem Fall die Dauerdiagnose G63.2 auf dem vorhergehenden Fall auch nicht drauf.

mfg
Uwe Streit

23

Donnerstag, 26. Februar 2015, 08:57

Wahrscheinlich stand in Ihrem Fall die Dauerdiagnose G63.2 auf dem vorhergehenden Fall auch nicht drauf.

Guten Morgen Herr Streit,

Der Patient hatte nie eine anderen Fall, auch nicht die Krankenkasse gewechselt. Daher muss die "anamnestische" Dauerdiagnose auf dem gleichen Fall im 2. Q/2014 gestanden haben und wird trotzdem nicht abgerechnet. Das ist mir auch bei anderen Patienten aufgefallen. Liegt das daran, dass wegen falscher Einstellung im DPS ("ambulante Kodierrichtlinie aktivieren" eingeschaltet) diese Diagnose nicht im 3. und 4. Q/2014 auf dem Schein stand? Dann werden also alle "anamnestischen Dauerdiagnosen", die früher, also nicht im Vorquartal eingegeben wurden, nicht auf dem aktuellen Schein übertragen!?

viele Grüße

M.Meier
»mime« hat folgende Datei angehängt:
  • Fall.jpg (34,48 kB - 14 mal heruntergeladen - zuletzt: 1. Juli 2024, 19:44)

24

Donnerstag, 26. Februar 2015, 11:04

Hallo Herr Meier,

bei der Wiederholung der Dauerdiagnosen wird immer der letzte Schein berücksichtigt. Wenn Sie also einen KV-Fall im Quartal 1/15 anlegen, schaut MO auf den letzten KV-Fall davor (also in Ihrem Beispiel Q4/14) und übernimmt von dort alle Dauerdiagnosen. Steht die genannte Dauerdiagnose denn auf dem Fall Q4/14 drauf?

mfg
Uwe Streit

25

Donnerstag, 26. Februar 2015, 11:44

Hallo Herr Streit,

das habe ich befürchtet! Alle, vor dem 4.Quartal 2014 versehentlich mit dem Dokumentationsassistenten, angelegte "anamnestische" Dauerdiagnosen werden auf dem aktuellen Schein nicht berücksichtigt und müssen neu eingegeben werden (auch wenn "ambulante Kodierrichtlinie aktivieren" jetzt abgeschaltet ist!

viele Grüße

M.Meier

26

Donnerstag, 26. Februar 2015, 12:28

Hallo Herr Meier,

ich habe nochmal stichprobenartig bei mir geschaut. Ich hatte erst im Quartal 4/14 angefangen, mit dem DA Dauerdiagnosen einzugeben. Diese werden bei mir jetzt im Quartal 1/15 bei der Abrechnung mit erfaßt. Ich habe mir eine Ansicht im KB erstellt, die nur Diagnosen/Ziffern des aktuellen Falles anzeigt. Wenn ich also davon ausgehe, daß alles, was dort angezeigt wird, auch zur Abrechnung geht, würde es bei mir Moment funktionieren ...

Grüße,

Peter Quick

P.S.: Wäre ggf. ein Fall für eine Teamviewer-Sitzung durch den SLS-Support bei Ihnen, dann kann man zeigen, was man meint und der Programmierer sieht es mal selbst ...

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27

Donnerstag, 26. Februar 2015, 12:30

Zitat von »U.Streit«
Wenn die Option "Ambulante Kodierrichtlinien" im Datenpflegesystem NICHT eingeschaltet ist (dies sollte der Normalfall sein), gibt es KEINE Unterschiede zwischen anamnestischen und nichtanamnestischen Dauerdiagnosen. Sie müssen dann also nicht darauf achten, als was sie eine Dauerdiagnose erfassen.
Ich verstehe das beschriebene System nicht. In unserer Praxis habe ich die ambulanten Kodierregeln im DPS seit langem Aktiviert, habe darunter auch keine Probleme in der täglichem Arbeit. Wir versuchen die anam. DD's zu vermeiden, haben aber immer wieder Patienten mit noch aus alten Vorquartalen anam. DD'S.

Hier ein Beispiel, K29.5 als anamnestische DD erfasst am 1. 7. 2010, durchweg nicht mehr als DD geändert worden, soweit ich prüfen konnte auch nicht regelhaft ein Medikament oder sonst. Verordnung mit der Diagnose verknüpft erfasst worden.

Dennoch findet sich die DD K29.5 seit 3/2010 beginnend auf allen weiteren Abrechnungsscheinen. Sollte nach der Darstellung von Herrn Streit ja eigentlich dann auch nicht weiter auf dem Schein auftauchen, oder habe ich das falsch verstanden ??

Somit werden bei uns die anam. DD fortlaufend übernommen !!

Die automat. Diagnose-Leistungsverknüpfung hatten wir nie aktiviert.
»B. Overhage« hat folgende Dateien angehängt:
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Viele Grüße, Burkhard Overhage


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28

Donnerstag, 26. Februar 2015, 18:54

P.S.: Wäre ggf. ein Fall für eine Teamviewer-Sitzung durch den SLS-Support bei Ihnen, dann kann man zeigen, was man meint und der Programmierer sieht es mal selbst ...

Hallo Herr Quick,

es ist schon alles klar. Ich habe nur seit dem 2. Quartal 2014 mit dem DA Dauerdiagnosen eingegeben und jetzt erst "ambulante Kodierrichtlinie aktivieren" abgeschaltet. Es werden dann eben nicht die anamnestischen Dauerdiagnosen vom 2. und 3. Quartal 2014 auf den aktuellen Abrechungsschein übernommen, da sie ja auch im 4. Quartal nicht draufstanden. Ich habe das Problem erst in diesem Quartal bemerkt. Gott sei Dank sind es nicht so viele DD.
Sie hatten Glück, dass sie erst im 4. Q 2014 damit angefangen haben :)

viele Grüße

M.Meier

PS: Hallo Herr Overhage, sind sie sicher, dass sie die DD K29.5 wirklich als "anamnestische" Dauerdiagnose eingetragen haben? Vielleicht war das ganze auch 2010 anders...

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29

Freitag, 27. Februar 2015, 08:08

Hallo Herr Meier
M.Meier

PS: Hallo Herr Overhage, sind sie sicher, dass sie die DD K29.5 wirklich als "anamnestische" Dauerdiagnose eingetragen haben? Vielleicht war das ganze auch 2010 anders...
Habe meine konkreten Fall noch einmal geprüft, Die K29.5 wurde am 1. 7. 2010 noch im alten Programm als Dauerdiagnose angelegt und dann in August über die Konvertierung in MO übernommen, ist also für Ihr Problem wohl nicht repräsentativ. Wann sie dann anamnestisch wurde kann ich nicht mehr nachvollziehen. Werde aber nach ähnlichen Fällen nach MO-Einführung Ausschau halten.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

30

Freitag, 27. Februar 2015, 08:28

Danke Herr Overhage,

machen sie sich aber keine Mühe. Ich komme ganz gut zurecht. Passe jetzt auf, ob der Patient eine alte, anamnestische Dauerdiagnose hat und ändere diese dann in Dauerdiagnose. Eine andere Möglichkeit gibt es wohl auch nicht.
Ich habe das hier hauptsächlich auch gepostet, damit Kollegen sensibilisiert werden, auch mal danach schauen und nicht denken, dass diese anamnestischen Dauerdiagnosen einfach übernommen werden ;)

viele Grüße

M.Meier

31

Dienstag, 17. März 2015, 09:19

Hallo,

mit dem Quartalsupdate (Version 2190 oder höher) wird es im Dokumentationsassistenten zwei getrennte Eintragstypen geben für Dauerdiagnosen und anamnestische Dauerdiagnosen. Diese Unterscheidung kann nicht bei Schalterklick, also dem Absetzen der Diagnose, vorgenommen werden, sondern wird schon bei Schablonenanlage festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

32

Dienstag, 17. März 2015, 10:00

Vielen Dank!

M.Meier

33

Dienstag, 17. März 2015, 16:28

Super, vielen Dank auch von mir ...

34

Donnerstag, 13. Oktober 2022, 08:49

praktisch wäre, wenn im DPS in den Diagnoseketten auch vorbelegt werden könnte, dass es dauerdiagnosen gibt. zb möchte ich bei Adipositas zügig auswählen was der fall ist, oder Diabetes. da möchte ich nicht für jede einzenle der gefühlt 5 Diagnosemöglichkeiten die Schablonenspalte der Diagnoseauswahl überfüllen.


Vorschlag BurkhardStr Diagnoseketten Dauerdiagnosen Datenpflegesystem
»BurkhardStr« hat folgende Datei angehängt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BurkhardStr« (14. Oktober 2022, 09:28)


35

Freitag, 14. Oktober 2022, 09:28

und auch im Dokuass - man kann im Moment auch nicht über den Dokuass einen Workaround basteln. das würde einiges abnehmen an klickarbeit.
»BurkhardStr« hat folgende Datei angehängt:

36

Freitag, 14. Oktober 2022, 12:57

Hallo BurhardStr,
ich kann Ihre beiden Einwände nicht nachvollziehen. :D

Wenn Sie eine Diagnosekette haben und möchten diese als DD hinterlegen, wäre der Aufruf aus dem KB dd - bei Akutdiagnose da
Wenn ich per Befehl dd die Diagnoseerfassung öffne und dann mein Diagnosenkürzel eingebe, werden die Diagnosen als Dauerdiagnosen eingetragen

MMn ist das gut gelöst, da ich ja sonst Diagnoseketten für Akut- und nochmal für Dauerdiagnosen anlegen müsste
Im DokuAssi definiere ich bei Eintragstyp, ob es da oder dd ist


Oder meinen Sie etwas ganz anderes?
Nach §75b Abs. 5 SGB V zertifizierter IT-Dienstleister in Kaiserslautern (KBV IT-Sicherheitsrichtlinie)

37

Samstag, 15. Oktober 2022, 10:24

gut zu wissen! damit lässt sich was basteln. (habe ich übersehen/vergessen und das kürzel dd noch nicht gewusst)

aaber. aus dem Regelassistenten kann man so keine DD erfassen (screenshot, man kann keine DD auswählen. es öffnen sich nur DI), außer man bastelt über viel aufgeblasenes Umwerk im DokuAss (danke für den tipp dass ich dauerdiagnosen auswählen kann, vergessen :D)


eigentlich muss das alles zusammengezogen werden auf allgemein "Diagnosen" und im Eintrag selbst definiert werden können, ob dd, da, di, ... - das wäre im Ablauf naheliegender und so leichter zu benutzen. die allermeisten Diagnosen sind entweder immer DD oder immer DA.


mit diesem Jetzigen System muss ich 2 Stellen pflegen - den Dokuass und die abkürzung der Diagnosenkette. und ich blase meine Aufträge und Dokuass unnötig verkomplizierend auf.
einfacher wäre (und weil einfacher = besser) - die Diagnoseketten mit dem Attribut DD, DA, ... ebenso vorbelegen zu können. und wenn keine vorbelegt ist, muss man diese entsprechend bei Abgabe auswählen. das wäre eine merkliche Diagnosenerleichterung :)

wenn man diagnoseketten in den Diagnosevorlagen eingeben könnte. das wäre spannend. analog zu gebührenaufträgen.
»BurkhardStr« hat folgende Datei angehängt:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »BurkhardStr« (15. Oktober 2022, 10:35)