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21

Donnerstag, 18. Januar 2018, 07:57

Hallo Herr Franz,

Danke für den Tipp. Da ich ja wohl nicht ohne Nadeldrucker auakommen kann (alleine schon rechtlich gesehen), werde ich es auch so machen.
Einen bezahlbaren Nadeldrucker mit direkten Netzwerkanschluss gibt es ja eher nicht. Dann ist das eine gute Lösung.


Viele Grüße

M.Meier

22

Donnerstag, 18. Januar 2018, 09:04

Hallo Herr Meier,

kann ich verstehen, ist halt eine Kostenfrage. Die USB-Netzwerkserver kosten meist so um die € 150 und funktionieren nicht immer perfekt. Da ist meistens die KISS-Methode einfacher und preiswerter....

Sie können ja mal rückmelden, welchen Netzwerk-Server Sie genommen haben, könnten andere auch spannend finden...

Bzgl. Epson würde ich aufpassen, es gab ja beim letzten Win 10 Update das Problem, daß man nicht mehr drucken konnte. OKI hatte dieses Problem noch nie.

Grüße,

P. Quick

23

Donnerstag, 18. Januar 2018, 10:16

Hallo liebe Kollegen,

sollten Sie in der Praxis eine Fritz-Box haben, können sie die als USB-Netzwerkserver zum Drucken nutzen.
Viele Grüße

F. Jovy

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24

Freitag, 19. Januar 2018, 13:13

"Machen Sie Ihre Praxis fit für die Telematikinfrastruktur
Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung bei der Anbindung ans Gesundheits-Datennetz "

so wirbt meinen KV
bezüglich BTM bleiben wir dann eben doch noch beim ausfallsicheren Kugelschreiber, und da es bei uns kein stabiles VPN gibt, gibts Rauchzeichen für die Stammdatenabfrage und zahlen die 1% Strafe.
Schönes Wochenende
bro

25

Mittwoch, 24. Januar 2018, 07:52

Sie können ja mal rückmelden, welchen Netzwerk-Server Sie genommen haben, könnten andere auch spannend finden...

Hallo Herr Quick,

natürlich gebe ich eine Rückmeldung ;) Das finde ich immer wichtig.

Ein Flachbettdrucker war mir aufgrund der Handhabung wichtig und ein kleiner reicht.
Daher habe ich jetzt den Drucker OKI Microline 5100 Flachbett (OKI ML 5100 FB) neu gekauft (ca 350 €) und ihn mit dem „TP-Link Parallel Print Server, TL-PS-110P“ (ca 50 €) ins Netzwerk eingebunden.

Das ging recht problemlos und läuft :)


Viele Grüße

M.Meier

26

Mittwoch, 24. Januar 2018, 09:43

Danke für die Antwort. Wenn mein OKI dann mal streikt weiß ich, was ich nehmen kann...

Viel Erfolg...

P. Quick

27

Mittwoch, 31. Januar 2018, 10:51

Hallo Josmed,

nein, es sind immer noch die alten dämlichen Durchschlagformulare. Es gibt aber Kollegen, die das Rezept auseinandernehmen und dann 3 x drucken ...

Ich wollte nur fragen, ob das jemand schon praktiziert...

Ja - aber mit einem alten Tintenstrahldrucker (BJC 55 /85) - die dünne Seite wird bei den Laserdruckern nicht richtig eingezogen.

Gruß

B. Müller

28

Mittwoch, 31. Januar 2018, 21:09

In der Tat gibt es Praxen (selbst gesehen 8) ), die das BTM auseinandernehmen, in der Druckeinstellung unter Exemplare = 3 eingeben, den dünnen Durchschlag durch ein rosa KV Rezept ersetzen und dann an den nicht bedruckten "dünnen" Durchschlag heften.
Angeblich wird dieses Vorgehen von der KV akzeptiert. Zumindest in Sachsen!

MfG

U. Lange

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29

Freitag, 2. Februar 2018, 18:00

Die Idee ist genial.
Danke
bro

30

Donnerstag, 8. Februar 2018, 14:27

In der Tat gibt es Praxen (selbst gesehen 8) ), die das BTM auseinandernehmen, in der Druckeinstellung unter Exemplare = 3 eingeben, den dünnen Durchschlag durch ein rosa KV Rezept ersetzen und dann an den nicht bedruckten "dünnen" Durchschlag heften.
Angeblich wird dieses Vorgehen von der KV akzeptiert. Zumindest in Sachsen!

Eigentlich eine gute Idee - aber:

Die Aufbewahrungspflicht für den dünnen Durchschlag besteht nicht gegenüber der KV - sondern ist dem BtMVV sondern gegenüber der Landesbehörde.
Vielleicht sollte man dort mal nachfragen, ob dieses Vorgehen akzeptiert wird.

BM

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31

Donnerstag, 8. Februar 2018, 16:44

Antwort (Opiumstelle) jein. Erst wenn man eine Prüfung, hat wird man gewahr, obs akzeptiert wird.
Wir machen jetzt die "Rosa Show"und lassen es darauf ankommen. Wir können lückenlos dokumentieren. Wenn dieser Staat meint immer noch die Zeit verpennen zu müssen, trotz TI, werden wir eben innovativ.
bro

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32

Donnerstag, 8. Februar 2018, 19:18

Hallo Brogarden

Wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Disskussion mit einem potentiell wildgewordenen Kontrolleur nach BtmVO
Viele Grüße, Burkhard Overhage


________________________________________________________
Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

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33

Donnerstag, 8. Februar 2018, 20:03

Vielen Dank,
ich werde berichten
bro

34

Sonntag, 11. Februar 2018, 10:49

Hallo,

hier die Antwort der Bundesopiumstelle auf meine Anfrage, ob es ausreichend ist, die dünnen weißen Durchschläge (Teil III für den Verschreibenden) durch ein rosa KV Rezept zu ersetzen, dieses KV Rezept zu bedrucken und dann an den nicht bedruckten dünnen, weißen Durchschlag zu heften.

"Ein ausgefülltes Betäubungsmittelrezept, als dreiteiliger selbstdurchschreibender Belegsatz, ist in seiner Ganzheit eine Urkunde. Die Angaben auf dem BtM Rezept müssen dauerhaft vermerkt und auf allen Teilen der Verschreibung übereinstimmend enthalten sein, sodass das von Ihnen angedachte Verfahren, einen Belegsatz durch ein anderes Formular zu ersetzen, nach unserer Auffassung ausgeschlossen ist. (vgl. § 8 und 9 der BtMVV)"


Viele Grüße

M.Meier

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35

Sonntag, 11. Februar 2018, 15:16

Hallo,
nach unserer Auffassung ausgeschlossen ist. (vgl. § 8 und 9 der BtMVV)"
[/i]

Viele Grüße

M.Meier


nach deren Auffassung! Da wollen wir mal ein Gerichtsurteil abwarten. Diese Auffassung der Drogenstelle ist nicht mehr zeitgemäß!
bro

36

Sonntag, 11. Februar 2018, 16:13

nach deren Auffassung! Da wollen wir mal ein Gerichtsurteil abwarten. Diese Auffassung der Drogenstelle ist nicht mehr zeitgemäß!

Na ja, die Mail kam vorgestern...

Ich habe es hier reingestellt, damit jeder sein Schlüsse ziehen kann, vielleicht bevor es zum Gericht geht ;). Es geht auch nicht darum wie sinnvoll es ist. Was der einzelne Kollege macht, bleibt ihm selbst überlassen.


Viele Grüße

M.Meier

37

Montag, 12. Februar 2018, 13:44

Armes Deutschland. Alle reden über moderne IT, aber einzelne Behörden veranstalten so einen Unsinn :-( Vielleicht sollte das BMG informiert werden und die müssten dann mal die Bundesopiumstelle modernisieren.
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

38

Montag, 12. Februar 2018, 23:59

Hallo,

hier die Antwort der Bundesopiumstelle auf meine Anfrage, ob es ausreichend ist, die dünnen weißen Durchschläge (Teil III für den Verschreibenden) durch ein rosa KV Rezept zu ersetzen, dieses KV Rezept zu bedrucken und dann an den nicht bedruckten dünnen, weißen Durchschlag zu heften.

"Ein ausgefülltes Betäubungsmittelrezept, als dreiteiliger selbstdurchschreibender Belegsatz, ist in seiner Ganzheit eine Urkunde.

Aha - also darf dieseUrkunde nicht auseinandergerissen werden ;-)

Schiesslich kann ich meine Approbation auch nicht in einzelne Buchstaben zerteilen und behauoten, diese wären eine Urkunde ..

d.h. entweder ich behalte alle Urkundenteilel - gebe also das rezept mich raus - oder ich schicke alles an die Bundesopiumstlle, die dann einen Bezugsschein für den Patienten austellt ...

Was für ein Quark !!
Alllein der mittlere Teil des Rezeptes ist aufgrund der mangelhaftes physischen Beschaffenheit nicht zu dauerhaften Aufbewahrung als Urkunde geeignet.

Vielleicht sollten wir uns mal gegen diesen behörlichen Blödsinn zur wehr setzen.

ODER nur noch unleserliche handschrifltiche BTM rausgeben

Gruß

B.M.

40

Dienstag, 26. Januar 2021, 18:10

Spät aber doch
Wir trennen den Satz auseinander, legen das dünne Mittelblatt für den Doktor so ein, dass es als Erstes aus dem Fujitsu FS 2400DN oben rauskommt-
der druckt alle 3 und verschluckt sich so nicht.(Probatum est) Netzwerkfähig ist er ja. Dokumentenecht ist es, Ausdruckdifferenz der einzelnen Blättchen vielleicht 2 Sekunden.
Dann unterschreibe ich alle 3 und: GUTISSES! Keiner hat hier je gemeckert- anscheinend haben alle Infragekommenden seit Jahren genug zu tun.
Grüße
Gordon Splettsen

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