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Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch
Sie können ja mal rückmelden, welchen Netzwerk-Server Sie genommen haben, könnten andere auch spannend finden...
Hallo Josmed,
nein, es sind immer noch die alten dämlichen Durchschlagformulare. Es gibt aber Kollegen, die das Rezept auseinandernehmen und dann 3 x drucken ...
Ich wollte nur fragen, ob das jemand schon praktiziert...
Ja - aber mit einem alten Tintenstrahldrucker (BJC 55 /85) - die dünne Seite wird bei den Laserdruckern nicht richtig eingezogen.
Gruß
B. Müller
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In der Tat gibt es Praxen (selbst gesehen), die das BTM auseinandernehmen, in der Druckeinstellung unter Exemplare = 3 eingeben, den dünnen Durchschlag durch ein rosa KV Rezept ersetzen und dann an den nicht bedruckten "dünnen" Durchschlag heften.
Angeblich wird dieses Vorgehen von der KV akzeptiert. Zumindest in Sachsen!
Eigentlich eine gute Idee - aber:
Die Aufbewahrungspflicht für den dünnen Durchschlag besteht nicht gegenüber der KV - sondern ist dem BtMVV sondern gegenüber der Landesbehörde.
Vielleicht sollte man dort mal nachfragen, ob dieses Vorgehen akzeptiert wird.
BM
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Hallo,
nach unserer Auffassung ausgeschlossen ist. (vgl. § 8 und 9 der BtMVV)"
[/i]
Viele Grüße
M.Meier
nach deren Auffassung! Da wollen wir mal ein Gerichtsurteil abwarten. Diese Auffassung der Drogenstelle ist nicht mehr zeitgemäß!
Hallo,
hier die Antwort der Bundesopiumstelle auf meine Anfrage, ob es ausreichend ist, die dünnen weißen Durchschläge (Teil III für den Verschreibenden) durch ein rosa KV Rezept zu ersetzen, dieses KV Rezept zu bedrucken und dann an den nicht bedruckten dünnen, weißen Durchschlag zu heften.
"Ein ausgefülltes Betäubungsmittelrezept, als dreiteiliger selbstdurchschreibender Belegsatz, ist in seiner Ganzheit eine Urkunde.
Aha - also darf dieseUrkunde nicht auseinandergerissen werden ;-)
Schiesslich kann ich meine Approbation auch nicht in einzelne Buchstaben zerteilen und behauoten, diese wären eine Urkunde ..
d.h. entweder ich behalte alle Urkundenteilel - gebe also das rezept mich raus - oder ich schicke alles an die Bundesopiumstlle, die dann einen Bezugsschein für den Patienten austellt ...
Was für ein Quark !!
Alllein der mittlere Teil des Rezeptes ist aufgrund der mangelhaftes physischen Beschaffenheit nicht zu dauerhaften Aufbewahrung als Urkunde geeignet.
Vielleicht sollten wir uns mal gegen diesen behörlichen Blödsinn zur wehr setzen.
ODER nur noch unleserliche handschrifltiche BTM rausgeben
Gruß
B.M.
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