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21

Mittwoch, 20. November 2024, 12:39

Liebe Kollegen und Kolleginnen
Ich finde es erfrischend, wie aktiv in diesem Thread diskutiert wird. Viele Anmerkungen sind mir auch bekannt, es ist ja nicht neu. Ich kann auch vieles inhaltlich nachvollziehen, aber, ja, das aber ist mir wichtig; eigentlich ist es ein winziges Altagsproblem, macht umsatzmäßig kaum Eindruck und sollte eigentlich nur korrekt erfolgen. Wenn ich dann den richtigen und guten Argumenten folge, wird aus einer kleinen Nebenbaustelle eine richtige Arbeitsstelle.

Im Sinne eines Bürokratie-Abbaus ist es eine inverse Entwicklung. Ich werde versuchen, mit der Barkasse zu arbeiten, keine TSE-Linzenz erwerben, aber wieder ein neues Datenfass aufmachen, was ich eigentlich vermeiden wollte.

21 Jahre hat eine Kassenabrechnung alle paar Monate gereicht, jetzt soll es täglich erfolgen. Vielleicht holt mich meine kleine Anarchie noch ein, aber diese ist wie ein paradoxer Energieschub, ich versuche weiter sinnvoll zu arbeiten, auch wenn es nicht in allen Ecken komplett korrekt ist.

Danke für alle Hinweise und Ideen.
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

22

Montag, 16. Dezember 2024, 14:53

Mhh, beides scheint mir eine brauchbare Lösung. Bei der Barkasse bekomme ich aber die Fehlermeldung, keine Belegnummer.


Hallo Josmed, ich hatte auch das Problem. War zu beheben durch: DPS -> System -> Einstellungen -> Bargeldkassen. Doppel-Klick auf die Bargeldkasse. Wenn nächste Belegnummer leer sein sollte, Ziffer eintragen (z.B. 1).

Vg!

23

Dienstag, 17. Dezember 2024, 18:19

Den letzten Aspekt hatte ich als "hardliner" der korrekten Buchführung irgendwie im Hirn ausgeblendet, aber lese ihn jetzt richtig. Das stimmt alles so. Wer eine Leistung gegen ein "Trinkgeld" verkauft, versteuert diese Dienstleistung ja nicht. Muss man also wirklich aufpassen, dass daraus keine Steuerhinterziehung wird ;) Alles gute Gründe, dass man nach der Berufsordnung und den Wettbewerbsregeln korrekt arbeitet (klappt bei uns in der Gegend auch gut, habe ich den Eindruck).
Naja, die Summe geht ja in die Kasse meiner Helferinnen und nicht an mich. Von daher ist eine keine Steuerhinterziehung meinerseits...wie es dann die Mädels versteuern ist nicht mein Problem

24

Mittwoch, 18. Dezember 2024, 08:09

Also das verstehe ich inhaltlich nicht. Warum soll das Finanzamt die Verantwortung für Ihre ärztliche Dienstleistung, die in Ihrer Praxis erbracht wird, ggf. unter Mitarbeit Ihrer Angestellten, steuerlich den Mitarbeitern zuordnen? Nicht die haben den Gewerbetrieb, sondern Sie. Da würde ich raten, nochmal einen Steuerberater zu fragen. Ich sehe da keinen Weg damit steuerrechtlich durchzukommen.
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

25

Mittwoch, 18. Dezember 2024, 09:48

Also das verstehe ich inhaltlich nicht. Warum soll das Finanzamt die Verantwortung für Ihre ärztliche Dienstleistung, die in Ihrer Praxis erbracht wird, ggf. unter Mitarbeit Ihrer Angestellten, steuerlich den Mitarbeitern zuordnen? Nicht die haben den Gewerbetrieb, sondern Sie. Da würde ich raten, nochmal einen Steuerberater zu fragen. Ich sehe da keinen Weg damit steuerrechtlich durchzukommen.


Die Wikipedia sagt zu Trinkgeld und der steuerrechtlichen Bewertung:

Zitat

Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass das Trinkgeld anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch besteht zusätzlich zu dem Betrag gegeben wird, der für diese Arbeitsleistung vom Arbeitgeber zu zahlen ist.


U.a. gehört hierzu auch, dass es eine gewisse Angemessenheit der Höhe des Trinkgelds in Bezug auf die erbrachte Leistung gibt (einige € für ein Attest mögen ok sein, mehrere 100 sicherlich nicht) und das Trinkgeld muss explizit der Person "in die Hand gedrückt" werden, die die Leistung persönlich erbracht hat. Die Abgabe eines Trinkgeldes "für alle" ist nicht steuerfrei, sondern muss letztlich vom Arbeitgeber entgegengenommen, auf die Mitarbeiter verteilt und entsprechend ver(lohn-)steuert werden.
Das ist übrigens auch der Grund, warum es in vielen Restaurants nicht möglich ist, bei EC-Zahlung ebenfalls per EC ein Trinkgeld zu geben.
Wenn natürlich eine der Angestellten das Trinkgeld "für sich" entgegen nimmt und die Angestellten unter sich vereinbart haben, alles in einen Topf zu werfen und unter sich gerecht zu verteilen ist das nicht Ihre Angelegenheit.

Davon unabhängig ist es aber so, dass es sich beim Ausstellen eines Attests um eine ärztliche Leistung handelt, die - bestimmte Fälle ausgenommen (mittelloser Patient, Verwandte/enge Freunde, Kollegen) - nach GOÄ abzurechnen ist. Insofern halte ich auch nicht viel von den in Parallelthreads diskutierten Versuchen, Atteste über die Barkasse abzurechnen, da hierbei eben nicht die eigentlich vorgeschriebene Rechnung nach GOÄ gelegt wird (die bestimmte Angaben enthalten muss, die die Barkassen-Quittung schlichtweg nicht enthält).
Wer für Atteste keine ordnungsgemäßen Rechnungen stellt, macht sich vor allem auch berufs- und wettbewerbsrechtlich angreifbar. Ob es steuerrechtlich Probleme gibt, hängt von anderen Faktoren ab. Hier wäre vermutlich davon auszugehen, dass das Unterlassen der Berechnung eines Attests, wenn also überhaupt kein Geld fließt, das Finanzamt nicht interessieren wird.

VG Julian Hartig

26

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 00:09

Selbstverständlich ..

Für jede Einnahme gibts eine Quittung ... - wer ein Attest von mir will, bekommt eine Rechung (außerhalb von MO) - Bargeld nehme ich nicht an, da ich keinen Bock auf dieFührung einer Barkasse habe. Bescheingungen über einen Arztermin bei uns stelle ich kostenlos aus - alle sonstigen Wünsche gegen Rechnung (Mediplan für Auslandsreisen - sofern üblicher Mediplan nicht ausreicht, Anfragen von Vericherungen ...).

Das gilt auch für 3-€ Atteste - schon um klarzumachen, dass unser Einsatz der Behandlung dient und keinesfalls irgendwelcher sonstiger Ansprüche - gegenüber Sozialkassen, Vermietern, Transportunternehmen, Reiseveranstaltern ....

dies mag honorartechnisch "ineffektiv" sein - aber klärt meine Rolle gegenüber Patienten und Dritten
Sonstige Dritte mit attestwünsch - Betreuern, Rechtsanwälten, Behörden - weise ich auf die Kostenübernahmepflicht hin - wer bestellt bezahlt - und darauf dass im Rahmen eines Attestes KEINERLEI gutachterliche Bewertung abgegeben wird, ein solche ggf extra zu beauftragen ist.

Gruß Privacy

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Privacy« (19. Dezember 2024, 00:17)


27

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 08:19

Nur um das klarzustellen: meine Helferinnen stellen die Atteste aus und nehmen auch direkt das Trinkgeld an. Es gibt eine eigene Trinkgeld-Kasse, die nicht meiner Verwaltung unterstellt. Ich habe das mit meinem Steuerberater so gesprochen und er hat kein Problem darin gesehen

28

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 09:26

Trinkgeld ...

geht für ein Attest nur, wenn ein angestellter Arzt dies als Serviceleistung erstellt hat - ich würde solche Atteste durch Mitarbeitr keinesfalls dulden, Die Helferkönnen /dürfen keine Atteste ausstellen - die ist Sache des Arztes. Die nichtärztlichen Mitarbeiter dürfen Trinkgelder entgegennehmen - für die Organisation eine Taxis, des Abholdienstes, beim Ausfüllen von Formularen, Bereitstellen und Adresssierung eines Briefumschlages für eine Zusendung zB für Physiorezepte - - aber keinesfalls für ärztliche Leistungen wie Atteste. Auch bzgl Terminvergabe darf dies nicht sein - denn das geht in Richtung Bestechung.

Wie die Mitarbeiter dies (Kaffeekasse) untereinander verteilen - ist ihre Sache, wir Ärzte als Arbeitgeber halten uns heraus - spendieren evtl. (Ich mache dies immer) Attestgebühren für diese Kasse.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Privacy« (21. Dezember 2024, 09:15)


29

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 13:38

Natürlich können die Helferinnen diese Atteste nicht alleine erstellen. Meine Kollegin und ich sagen den Helferinnen, für wie viel Tage die Schul Entschuldigung gelten soll.

Man kann natürlich auch alles ganz bürokratisch aufwändig und korrekt machen. Das ist jedem ganz unbenommen. Wir kommen mit dem System seit Jahren gut zurecht und auch die Patienten sind meistens sehr zufrieden.

Wer jetzt natürlich für jedes einzelne Schulattest dann 5,23 € kassieren möchte, ordnungsgemäße GoÄ Rechnung ausstellt und diese ganze ordnungsgemäß in die Kasse eingebucht, darf das machen. Mir wäre dieser Aufwand zu viel und auch bei der Summe über fünf Euro gäbe es hier im tiefen Osten wahrscheinlich ziemlich Aufruhr. So ist es für mich delegiert, ich habe keine Arbeit damit und damit auch kein Einkommen damit. Aber über die paar Euros pro Quartal kann ich problemlos hinwegsehen… Das macht mich nicht ärmer oder reicher, und meine Helferinnen freuen sich

30

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 13:51

Wer jetzt natürlich für jedes einzelne Schulattest dann 5,23 € kassieren möchte, ordnungsgemäße GoÄ Rechnung ausstellt und diese ganze ordnungsgemäß in die Kasse eingebucht, darf das machen. Mir wäre dieser Aufwand zu viel und auch bei der Summe über fünf Euro gäbe es hier im tiefen Osten wahrscheinlich ziemlich Aufruhr. So ist es für mich delegiert, ich habe keine Arbeit damit und damit auch kein Einkommen damit. Aber über die paar Euros pro Quartal kann ich problemlos hinwegsehen… Das macht mich nicht ärmer oder reicher, und meine Helferinnen freuen sich


auch wenn ich meist ebenso handele - andersrum wird ein Schuh draus. Nur in Ausnahmen ist ein Schulattest nötig... und was nichts kostet, ist nichts wert. Lehrer gewöhnen sich dran, und zweifeln die Unterschriften von volljährigen Schülern und Eltern an. Also so wenig, wie möglich attestieren und Atteste auch (mal) was kosten lassen.
Bürokratie haben wir genug, auch ohne Attestosis germanica.

31

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 20:15


andersrum wird ein Schuh draus. Nur in Ausnahmen ist ein Schulattest nötig... und was nichts kostet, ist nichts wert. Lehrer gewöhnen sich dran, und zweifeln die Unterschriften von volljährigen Schülern und Eltern an. Also so wenig, wie möglich attestieren und Atteste auch (mal) was kosten lassen.


So ist auch meine Devise. Anlässlich des "Aufstands der Kinderärzte" vor den Sommerferien 2023 haben wir auch begonnen, Schulunfähigkeitsatteste konsequent in Rechnung zu stellen, verbunden mit der Information, dass seitens der Schule kein Anspruch auf ein ärztliches Attest besteht (und die begründeten Ausnahmefälle, d.h. Attestpflichten durch die Schulkonferenz wegen häufiger Fehlzeiten/unglaubwürdiger Zahl oder Dauer von Erkrankungen, sollten als erzieherische Maßnahme dann ruhig auch Attestgebühren zahlen müssen). In der Folge kann ich berichten, dass es nur noch sehr wenige Schülerinnen oder Schüler gibt, die ein Attest verlangen. Und es gibt viel weniger medizinisch unnötige Vorstellungen in unserer Infektsprechstunde, was diese deutlich entlastet.

VG Julian Hartig

32

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 21:45

(das hier ist der teil des Forums, der öffentlich ohne anmeldung, eingesehen werden kann. eigentlcih fände ich gut, wenn man die Fragen zur Bedienung auch nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung stellt

ich denke jeder sollte also ein bisschen aufpassen, welche Gebahren man hier in dem sehr öffentlichen Teil schreibt - von wegen keine Gebühr für Atteste - nix gut.)

33

Freitag, 20. Dezember 2024, 09:13


auch wenn ich meist ebenso handele - andersrum wird ein Schuh draus. Nur in Ausnahmen ist ein Schulattest nötig... und was nichts kostet, ist nichts wert. Lehrer gewöhnen sich dran, und zweifeln die Unterschriften von volljährigen Schülern und Eltern an. Also so wenig, wie möglich attestieren und Atteste auch (mal) was kosten lassen.
Bürokratie haben wir genug, auch ohne Attestosis germanica.
Sie haben in der Theorie völlig recht. Das alles hilft nur nicht, wenn man nicht der Einzige vor Ort ist. Die meisten anderen Kollegen erstellen die Atteste für die Schule völlig kostenlos. Wir fallen schon mit unserem einen Euro aus dem hiesigen Rahmen heraus. Deswegen gibt es manchmal auch Schreierei am Tresen, wenn Vertretung Patienten uns dann den einen Euro bezahlen sollen. Wenn ich jetzt anfangen würde die sicherlich absolut berechtigten fünf Euro zu nehmen, gebe das in der hiesigen Stadt einen ziemlichen Shitstorm… Das ist mir einfach nicht wert. Wir werden unsere Gebühren zum Anfang nächsten Jahres erhöhen und wir weisen auch immer schon die Schüler darauf hin, dass Atteste nicht erforderlich sind und geben entsprechende schreiben von der Schulbehörde mit. Ein bisschen hat der ganze Kram auch schon nachgelassen. Aber wie gesagt, da es mir selber keine Arbeit macht und meine Helferin damit eine kleinen Nebenverdienst hat, ist es für alle Parteien momentan kein Druck…

Damit würde ich’s mal belassen, es macht letztendlich sowieso jeder so, wie er es möchte. Ist ja auch in Ordnung.

34

Freitag, 20. Dezember 2024, 14:06

Wir fallen schon mit unserem einen Euro aus dem hiesigen Rahmen heraus. Deswegen gibt es manchmal auch Schreierei am Tresen, wenn Vertretung Patienten uns dann den einen Euro bezahlen sollen. Wenn ich jetzt anfangen würde die sicherlich absolut berechtigten fünf Euro zu nehmen, gebe das in der hiesigen Stadt einen ziemlichen Shitstorm… Das ist mir einfach nicht wert.
Bin voll bei Ihnen, das ist der Unterschied zwischen Form und Realität. Uns geht es genauso.
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger