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1

Montag, 2. Januar 2017, 08:58

Muster 16 UND noctu

Hallo

Bei der Einführung von MO wurde uns der Vorteil der Verordnung von Medikamenten direkt über die AMIS-Liste dargestellt, ohne das Kassenrezept selber aufzurufen. Vom Arbeitsablauf ist dies auch ergonomischer. Im Notdienst fällt aber immer wieder auf, dass nun die Markierung des Noctu-Feldes nicht möglich ist, jedes nach obiger Weise erstellte Rezept muss noch einmal geöffnet und dort markiert werden.

Geht das auch anders?

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

K.Riemer

unregistriert

2

Montag, 2. Januar 2017, 10:52

Hallo Josmed,

auf Anhieb wüsste ich hier auch keinen Trick 17.

Ich mache mich hier mal schlau...

MfG K.Riemer :)

3

Montag, 2. Januar 2017, 11:41

auf Anhieb wüsste ich hier auch keinen Trick 17.

Schaaaaade, aber mehr wundert mich, dass sonst niemand zu diesem Thema eine Frage gestellt hat. Auch in den Handbüchern ist diesbezüglichs nichts zu finden. Laut der lokalen KV sind wir bei Abgabe von Rezepten im Notdienst, die der sofortigen Behandlung dienen, zur Absetzung dieses Häkchens verpflichtet. Super wäre somit, dass ich einen Tag in MO als Notdienst von/bis kennzeichnen könnte und dann wäre noctu auf jedem Rezept des Notdienstes automatisch gesetzt....

Wie machen es die anderen Praxen???

LG, und schönes neues Jahr, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

4

Montag, 2. Januar 2017, 12:15

Hallo Josmed,

ehrlicherweise kreutze ich noctu nie an, von daher habe ich auch kein Problem...

Grüße,

P. Quick

5

Montag, 2. Januar 2017, 13:49

ehrlicherweise kreutze ich noctu nie an, von daher habe ich auch kein Problem...

tja, ich habe es auch oft nicht gemacht. Daraufhin haben sich vermehrt lokale Apotheker beschwert und daraufhin habe ich die KV angefragt. Rechtlich ist es so geregelt, wie ich oben beschrieben habe. Ich müsste dafür aber immer wieder das fertig konfektionierte Rezept öffnen und noctu nachträglich ankreuzen. Im letzten Quartal betraf das ca 400 Rezepte...

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

6

Montag, 2. Januar 2017, 15:54

Ja, Sie haben vermutlich Recht. Ich habe auch immer wieder Sachen, die mich ärgern, z.B. Apotheker, die selbsttätig meine Anweisungen abwandeln..... so ist halt das Leben

Der Apotheker darf gerne das noctu selbst ankreuzen, stört mich nicht....

Also bis ich keine schriftliche Anweisung der KV bekomme ändere ich nichts an meinem Verhalten

Nicht immer müssen wir uns nach den Wünschen einzelner richten, die unser Leben erschweren...

Grüße,

P. Quick

7

Montag, 2. Januar 2017, 22:01

Also bis ich keine schriftliche Anweisung der KV bekomme ändere ich nichts an meinem Verhalten

Hier hat die KVNO eine Info in der KVNO-Aktuell schriftlich veröffentlich, meine obigen Info sollte die rechtliche Sitauation (für Nordrhein) klarer machen.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

8

Mittwoch, 11. Januar 2017, 15:10

Der Apotheker darf das noctu Feld nicht ankreuzen. Es bescheinigt, dass der Patient nach 20.00 Uhr in der Praxis war und er deshalb KEINEN Nachtzuschlag (soweit ich weiß 2 Euro) zahlen muss. Fehlt das Kreuz bei Noctu, muss der Patient 2 Euro extra zahlen (es sei denn der Apothekter verzichtet auf die Erhebung dieser Gebühr). Ich schließe mich daher dem Wunsch von Josmed an.

9

Mittwoch, 11. Januar 2017, 16:34

O. k., rein formal haben sie wahrscheinlich beide recht.

Betrachtet man aber mal die Realität, bedenkt man, wie viele Patienten im Notdienst wirklich ein Notfall sind, finde ich die Gebühr von zwei Euro für das Rezept kein echtes Problem. Zumindest nicht mein Problem.... aber ich will mich der Behebung dieses Problemes natürlich auch nicht in den Weg stellen... aber haben wir nicht ehrlicherweise dringlichere Baustellen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pquick« (12. Januar 2017, 12:25)


10

Mittwoch, 11. Januar 2017, 16:56

Hallo,
Bei der Einführung von MO wurde uns der Vorteil der Verordnung von Medikamenten direkt über die AMIS-Liste dargestellt, ohne das Kassenrezept selber aufzurufen.
Da das Noctu-Feld nicht für ein einzelnes Medikament gilt, sondern nur für das Rezept als Ganzes ist dies natürlich schwer beim Medikament unterzubringen. Denn was ist, wenn Sie das bei einem Medikament ankreuzen und beim nächsten nicht. Dann müssten beim Ausdruck automatisch wieder getrennte Rezepte erstellt werden. Wie sollte das ganze beim Wiederholen einzelner Medikamente laufen?

Ist es da nicht einfacher, dass man über "vk" (Kassenrezept) geht, wenn man denn Noctu verwenden will?


mfg
Uwe Streit

11

Donnerstag, 12. Januar 2017, 12:23

Hallo Herr Streit

Zitat

Ist es da nicht einfacher, dass man über "vk" (Kassenrezept) geht, wenn man denn Noctu verwenden will?

Das geht, aberes ist wie wahrscheinlich bei Ihrem Beruf auch, wenn man eine Sache tausende Male links rum macht, ist rechts rum immer wieder irritierend. Idee. Da unsere KV uns mitgeteilt hat, dass Zeit> 20 Uhr (?) und Wochenend/Feiertag das Noctu für uns verpflichtend macht, wäre es etwas , wass über den Terminplaner laufen könnte.

Ich sehe es wie Herr Quick, dass ist kein vordergründiges Problem, aber eines von vielen, die unseren Arbeitsalltag zum stottern bringen.
Vielleicht lässt sich ja vieles von diesen kleinen problemchen auch ganz anders lösen (damit meine ich hier ausschließlich logisch programmiertechnisch erfassbare Probleme, ohne dass Sie immer wieder um Häkchen hier und da gebeten werden. Sollten Sie dafür ein Ohr haben, bin ich bereit)

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

12

Donnerstag, 12. Januar 2017, 13:27

Hallo Josmed,

anderer Vorschlag: Sollen wir beim Ausdruck von Rezepten nach 20 Uhr automatisch immer "Noctu" ankreuzen?

mfg
Uwe Streit

13

Donnerstag, 12. Januar 2017, 14:06

Hallo Her Streit
anderer Vorschlag: Sollen wir beim Ausdruck von Rezepten nach 20 Uhr automatisch immer "Noctu" ankreuzen?
Ja, bzw lieber an Wochenend- und Feiertagen, die decken 99% des Bedarfs ab. Uns würde es geschätze 1500x im Jahr die Arbeit erleichtern.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

14

Donnerstag, 12. Januar 2017, 14:21

Wochenende -> Ok
Feiertage -> ;( Jedes Bundesland hat andere! Wer weiß dann am Ende noch, warum einmal mit und einmal ohne "Noctu" gedruckt wird

Gilt das dann nur auf Notfallscheinen?

mfg
Uwe Streit

15

Donnerstag, 12. Januar 2017, 14:35

Wochenende -> Ok
Feiertage -> ;(

Prima.

Gilt unabhängig vom Schein.

Danke, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

16

Donnerstag, 12. Januar 2017, 14:54

Gilt unabhängig vom Schein.
Sind Sie sicher? Was ist denn dann mit Kollegen, die eine Samstagssprechstunde machen? Alles dann auf noctu? Wohl kaum...

Also eigentlich nur Notfallschein, denn es geht ja um die Notfallpatienten. Der Rest wird zu kompliziert bzw. läßt sich kaum maschinell festlegen...

Grüße,

P. Quick

17

Donnerstag, 12. Januar 2017, 17:11

Hallo Herr Quick ...danke fürs kritische Mitlesen;-)

Auskunft der KV: Noctu, wenn wir Behandlung(!) mittels Medikament über die APOTHEKE initinieren zur sog. UNZEIT, dann Noctu.

Und hier sehe ich, ich irrte, es geht nur um die Notfallscheine. Tut mir leid, bitte um Asche aufs Haupt ;( ;(

Hier der Text:


noctu
Wird das Arzneimittel innerhalb der Zeiten gem. § 6 Arzneimittelpreis
-
verordnung (Notdienst) abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr von
2,50 € zu zahlen, sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk
„noctu“ anbringt.
Notdienstgebühr für Rezepte fällt an:
ƒ
Bei der Inanspruchnahme in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr
ƒ
an Sonn- und Feiertagen,
ƒ
sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag
fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.Hoffe, das hilft.

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

18

Donnerstag, 12. Januar 2017, 17:21

Hallo Josmed,

mit den Ausführungen kann man arbeiten. Allerdings stellt sich mir noch eine Frage:

Gibt es auch eine Bestimmung, wann der Arzt Noctu setzen darf/muß?

Denn da steht ja nur wann die Gebühr fällig wird (Abholungszeitpunkt des Arzneimittels) und das sie nicht fällig wird, wenn Noctu gesetzt ist.

Ich will vermeiden, dass Sie dann als Arzt in die Bredoullie kommen, wenn Sie das zu häufig ankreuzen. ->Stichwort:Regress

mfg
Uwe Streit

19

Donnerstag, 12. Januar 2017, 18:15

Also ich frag mal jetzt ganz blauäugig, da ich wenig zur "Unzeit" arbeite:
Wäre es nicht einfacher einen Schalter anzulegen, mit dem alle Rezepte auf "noctu" gesetzt werden. Dann entfällt die Abfrage über MO, was das System evtl. verlangsamt. Und jeder Arzt kann für sich entscheiden, ob er "noctu" ankreuzen will.

Es ist doch so, dass ich als Arzt im Notdienst dann bei allen Rezepten "noctu" ankreuze. Wenn ich dann bei Beginn des Notdienstes, oder eben zu der angegebenen Zeit, den Schalter aktiviere, wird auf allen Rezepten "noctu" angekreuzt, bis ich den Schalter wieder deaktiviere oder MO neu starte.


viele Grüße

M.Meier

20

Donnerstag, 12. Januar 2017, 18:22

Hallo,

hier mal der Link von der KV Thüringen:

http://www.kv-thueringen.de/mitglieder/b…ssenrezepte.pdf


Apothekenportal:

https://www.deutschesapothekenportal.de/…itshilfe_16.pdf


Dort steht also keineswegs drin, daß man als Arzt das noctu setzen _muß_ sondern nur, wann man es setzen kann, wenn man es für richtig hält

Könnten Sie bitte mal die schriftliche Anweisung der KV No hier hereinstellen, das würde mich mal wirklich interessieren, wie das dort begründet ist...

Sonst machen wir uns hier für umsonst den Wolf ...

Grüße,

P. Quick