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Mittwoch, 18. Dezember 2013, 10:35

HVM Berechnung

Angesichts des obige Threads, MEDICAL OFFICE® Quartalsupdate IV/2013 (R1631) steht zum Download bereit

wo die Statistik HVM erläuterte wird, habe ich diese auch mal durchlaufen lassen.

Bisher dachte ich immer, es sei ja egal wodurch und um wie viel ich das RLV überschreite- aber jetzt neuer EBM , wer weiß.
Und siehe da: Das Budget war am 15. 12. nicht ausgelastet.
Ich wollte mich aber jetzt nicht sofort aufs Hamsterrad schwingen, daher die Überlegung wodurch das kommen könnte. Und nun folgende Frage :

Wir die Gebühren Ziffer 03040 (Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen) mit immerhin 14 €, die ja nicht ins Praxisprogramm eingetragen sondern von der KV nachgetragen wird (unter Berücksichtigung der KO Kriterien) von der Statistik erfasst.

Weiss das jemand ( zum Beispiel Herr Kopp ;) , oder müsste ich das mal nachrechnen. - Wenn es nicht einflösse (?) , wäre nämlich bei mir alles so wie immer: drüber!

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Meffert

PS: Wie kann ich eigentlichen den versehentlich hochgeladenen in sich nichtssagenden ersten Eintrag löschen

Michael Kopp

unregistriert

3

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 11:07

Guten Tag Hr. Meffert,

auf diese Frage gibt es leider keine 100% Antwort. Nach meinem Kenntnisstand ist die 03040 nicht Teil des RLV Budgets. Es soll aber KVen geben wo diese Leistung als ein QZV gelten soll?!
Aus der KV EBM Ziffernlieferung ist das leider für uns als Softwarehaus nicht ersichtlich, dort bekommen wir nur "nicht belegt" als RLV Ziffernkennung, aber leider nicht ob oder ob nicht Teil des RLV/QZV.
Ggfs. hat aber ihre KV hier eine Infobroschüre wo es für sie "rechtsverbindlich" dokumentiert ist.


MfG

Michael Kopp

4

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 13:06

Hallo Herr Meffert,

also hier in Sachsen wurde das RLV um die entsprechende Summe gekürzt (Kinderärzte ca. 22 Euro). Dann setzt die KV die 04040 außerhalb des RLV dazu und alles ist RLV-mäßig wieder so wie früher ... Da müßten Sie mal auf Ihre RLV-Mitteilung schauen. Wenn das RLV wie bei uns gekürzt wurde, dann wird es so wie oben beschriebn sein. Wenn Ihr RLV unverändert ist gegenüber 3/13, dann werden Sie wohl die 04040 (oder 03040) ins RLV einrechnen müssen ...

Grüße,

Peter Quick

P.S.: Was wollen Sie denn in 3 Arbeitstagen RLV-mäßig noch reißen ??

5

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 16:03

HVM Statistik

Ich habe beide Beiträge verstanden.
Der wichtigste Teil der Frage war aber rein praktisch statistisch:


Taucht die 03040 oder auch die 04040 in der Statistik irgendwo auf oder kann/muss/darf ich sie dazu rechnen, mal egal ob im oder außerhalb des RLV.
ich gehe mal davon aus, dass sie nicht auftaucht.

PS: Ich werde ganz bestimmt nichts mehr reißen, wollte ich auch gar nicht, deswegen hab ich ja bisher die Statistik auch gar nicht gemacht.
Das Ergebnis jetzt hat mich aber doch irritiert


Frohe Weihnachten

Rolf Meffert

Michael Kopp

unregistriert

6

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 17:11

Guten Tag Hr. Meffert,

die 03040 kann nur dann in der HVM/RLV Statistik von MO ausgewiesen werden, wenn sie vorher von ihnen mit erfasst worden wäre. Der Vorteil wenn sie die 03040 mit erfasst hätten wäre, dass dann das EBM Regelwerk bei den Ziffernausschlüßen gegriffen hätte, mit der Einschränkung, dass das Regelwerk "politisch" verändert wurde und keine 100% Abdeckung ergeben hätte. Wenn man dann in der Datenpflege beim Abrechner im Karteiter HVM hierfür ein QZV oder "Ziffern außerhalb des RLV" angelegt hätte, würde diese Position dann in der HVM/RLV Statistik mit ausgerechnet und angezeigt.

Wenn man die Ziffer nicht mit erfasst hat, kann man natürlich in der Fallstatistik sich die Fälle ermitteln lassen wo die 03040 voll berechnet wird und dann zusätzlich auf eine andere Schablone wo die 03040 zur Hälfte berechnet würde.

MfG

Michael Kopp

7

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 17:18

Frohe Weihnachten

Vielen Dank Herr Kopp.

Ich brauche das ja gar nicht so genau, aber jetzt kann ich ja Fallzahl mal X (Fallzahl - üw - KO :?: ) mal 14€ hinzu rechnen und damit erst recht

Frohe weihnachten

Rolf Meffert